Beiträge von VFA Hessen

    aktuelle VOF-Praxis

    Erklärung der VFA Landesgruppe Hessen zur aktuellen VOF-Praxis


    anlässlich des Hessischen Vergabetages möchte die Vereinigung freischaffender Architekten in Hessen VFA zur aktuellen Praxis der VOF-Verfahren wie folgt Stellung nehmen:


    Die Absicht und das daraus resultierende Regelwerk der VOF-Verfahren werden begrüßt. Vereinheitlichte und strukturierte Vergabeverfahren der öffentlichen Hand sind sinnvolle Maßnahmen zur Erreichung von Transparenz und Qualitätssicherung.


    Die aktuell erlebte Praxis und Umsetzung dieses Regelwerkes durch die Gemeinden als Auslober scheint uns jedoch nachbesserungsbedürftig zu sein. Immer wieder versuchen die Auslober die erhoffte Qualität der anstehenden Baumaßnahme über rein quantitative Wertungsverfahren zu erreichen.


    So können, als konkretes Beispiel, meistens nur große Büros in dem angegebenen zeitlichen Referenzrahmen die notwendigen 5 Kindertages-stätten zur Erreichung der vollen Punktzahl nachweisen. Kleine und mittlere Büros, die im gleichen Zeitraum vielleicht 3 hochwertige Kindertagesstätten realisiert haben, werden somit benachteiligt.


    Büros mit bis zu 5 Mitarbeitern erlangen gegenüber Büros mit 10 Mitarbeitern nur eine geringere Wertung. Eine solch schematische und formalistische Anwendung der Bewertungsmatrix mag im Hinblick auf gewünschtes zügiges Verwaltungshandeln verführerisch und verständlich sein. Wir halten sie jedoch für nicht zielführend und für tendenziell wettbewerbsverzerrend.
    Kleine, innovative Büros mit vielleicht neuen und auch Kosten minimierenden Ansätzen bei Konzept, Bautechnologie und Materialien kommen so nicht zum Zuge. Ganz zu schweigen von dem für alle Beteiligten immer größer werdenden Aufwand durch überfrachtete Zulassungs- und Wertungskriterien. So werden zunehmend mehr Qualifikationen abgefragt, was den potentiellen Bieterkreis immer weiter einschränkt. Dies scheint oftmals durchaus gewollt zu sein, um so den Auswertungsaufwand zu verringern.


    Hinzu kommt der Trend auch bei VOF-Verfahren Baumaßnahmen zunehmend als ÖPP-Projekte auszuloben, womit kleine und mittlere Büros tendenziell aus dem Verfahren ge-nommen und höchstens als Subunternehmer beteiligt werden. Den Zuschlag bekommen dann überregionale Konsortien und Großbüros, deren Geschäftssitz u. U. mehrere hundert Kilometer entfernt ist.


    Ob dies letztendlich der Qualität der Bauten, dem regionalen Bezug und nicht zuletzt auch der Kostensicherheit zugutekommt wird aktuell bezweifelt. Eine entsprechende Evaluierung wird hiermit angeregt.


    Grundsätzlich scheinen auch bei der Benachrichtigung der nicht zum Zuge gekommenen Bewerber sowie bei der automatischen Zusendung der Bewertungsmatrix noch Optimie-rungsmöglichkeiten zu bestehen.


    Die VFA plädiert daher im Sinne einer weiteren Verbesserung unserer gestalteten Umwelt und dem Erhalt eines offenen, transparenten und fairen Auslobungs- und Vergabeverfahrens ohne Wettbewerbseinschränkungen eindringlich für:


    • eine stärkere Gewichtung regionaler, kleiner und mittlerer Planungsbüros. Gfls. über eine Quotenregelung und eine entsprechend angepasste Wertungsmatrix.
    • ausführliche Beratung und Schulung der ausschreibenden Sachbearbeiter zur Vermei-dung überfrachteter und überdeterminierter Zulassungs- und Wertungskriterien.
    • einen verstärkten und institutionalisierten Dialog zwischen den ausschreibenden Stellen, der Vertretung der planenden und praktizierenden Architektenschaft, der Architekten-kammer Hessen und den Architektenverbänden.
    • eine Anhebung der Schwellenwerte für die Anwendung der VOF-Verfahren.
    • eine grundsätzliche Akzeptanz des HPQR-Zertifikats, so vorhanden.
    Ferner ist es sinnvoll Vergabeverfahren für geplante Baumaßnahmen im Regelfall nur zusam-men mit einem Planungswettbewerb durchzuführen. Abweichungen hiervon müssen projekt-spezifische Einzelfälle bleiben. Die Vergabe von Planungsleistungen bei öffentlichen Baumaß-nahmen sollte sich an Leistungen orientieren, welche innerhalb eines Planungswettbewerbes vorgelegt werden und nicht an technokratischen Auswahlkriterien, welche den Zugang zum Vergabeverfahren u. U. wettbewerbsverzerrend einschränken.


    Dies geht im Übrigen konform mit der Zielrichtung des jüngsten Entwurfes der EU-Kommission zur Novellierung der Vergaberichtlinien.


    Die VFA-Vereinigung freischaffender Architekten Hessen steht für weitere Fragen gerne zur Verfügung.


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