Beiträge von tunnelklick

    Niemand hat die Banken oder sonst wen gezwungen, Benko und seinem Netzwerk Geld zu leihen. Wer es trotzdem getan hat, hat es in der Hoffnung getan, erstens sein Geld zurückzubekommen und zweitens noch ein bißchen mehr und alles werde schon gut gehen. Sie haben Benko & Co geglaubt, deshalb heißen sie Gläubiger. Sie haben sich getäuscht und dafür bluten sie jetzt. Soweit eigentlich alles ok, ich kann die Aufregung darüber nicht nachvollziehen. Wer sich jetzt beschwert, getäuscht worden zu sein, hat nur nicht richtig hingeschaut, hat sich täuschen lassen oder wollte getäuscht werden. Das Benko-Netzwerk war bekannt, das intransparente Firmengeflecht auch, wer schlau war, hat seine Forderung besichert, wer nicht so schlau war, geht vielleicht leer aus. Ansonsten muss jeder Geldgeber sein Risiko selbst ermitteln, große Geldgeber haben dafür interne Regeln und Verfahren. Am Ende steht Vernunft gegen Gier, Vorsicht gegen Hoffnung, Wissen gegen Glauben. Immerhin gab es genügend Geldgeber und Banken, die Benko nicht gelaubt haben und ihr Engagement (= Risiko) entsprechend gering gehalten haben oder es gar nicht erst eingegangen sind. Einer derjenigen, die vorsichtig waren, dürfte Herr Kühne gewesen sein, der seine Beteiligung in einem Rahmen gehalten hat, in dem der Totalverlust ärgerlich ist, ihn aber nicht gefährdet (früher nannte man das "die Sorgfalt des hanseatischen Kaufmanns", das ist so was wie die schwäbische Hausfrau).


    Dass Häuslebauer den Preis für die Benko-Pleite bezahlen, würde ich bezweifeln. Die Risikobewertung und Kreditvergabe für selbstgenutzte Wohnimmoblilien folgt völlig anderen Regeln, um genau das zu vermeiden, was bei Gewerbeimmobilien droht, nämlich die Zwangsversteigerung. Um sie zu vermeiden, dürfen bei privaten Immobilienkrediten nicht nur die Wohnimmoblien zu Besicherung herangezogen werden, sondern es muss die gesamte Einkommens- und Vermögenssituation der Kreditnehmer über den gesamten Finanzierungszeitraum betrachtet werden (vgl. §§ 505a ff. BGB, geht auf eine entsprechende EU-Verbraucherschutz-Richtlinie zurück und war die Reaktion auf die Verwerfungen infolge der Finanzkrise nach 2008, es wurde das Prinzip Hoffnung gestutzt und die Gier der Geldgeber gedämpft).

    Halbzeitbilanz des Schuldezernats


    Die Dezernentin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen, Sylvia Weber, hat eine Halbzeitbilanz vorgelegt; ob es eine Erfolgsbilanz ist oder eine solche des politischen Versagens und der Mängelverwaltung liegt im Auge des Lesers. Aber im Kontext dieses Forums von Interesse dürfte die Liste der Vorhaben sein, die verwirklicht oder begonnen wurden und geplant sind. Darunter auch solche, die nicht Schulbauten sind und ggf. in anderen Foren besprochen werden.


    Quelle


    Halbzeitbilanz

    Zech Hochbau AG baut Hybrid-Schule

    In einer aktuellen Auftagsbekanntmachung lesen wir, dass die Ausschreibung der NH (Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH) für den Bau der Hybrid Schule auf dem Baufeld G (Lageplan), zuletzt in #65 und #103 erwähnt, zu einem Bauauftrag für die Zech Hochbau AG als Generalunternehmer geführt hat. Der Vertrag ist wirksam, Baubeginn ist mit 1.3.2024 angegeben, Fertigstellung soll Ende Februar 2027 sein.

    ehem. Postgebäude Saalburgallee 15-19

    Die FNP berichtet heute ausführlich über den Stand der Dinge. Demnach liegt seit 2015 sowohl eine Abrissgenehmigung für das Gebäude vor als auch eine Baugenehmigung für 136 Wohneinheiten, Laden- und Gewerbeflächen; erst kürzlich seien beide Genehmigungen verlängert worden.

    Die Postbank habe intern noch nicht entschieden, ob sie die Bornheimer Filiale ganz und gar aufgibt oder einen neuen Standort sucht. DHL wiederum unterhält im 1. OG noch einen Zustellstützpunkt, für dessen Verlegung sie dringend einen Ersatzstandort suche.

    Zur Frage eines Datums für einen Baubeginn seien Auskünfte von Bauherrschaft und Architektenbüro nicht zu erlangen.


    Die Hängepartie ist also noch nicht zu Ende.

    Der Unterschied zwischen Vorkriegs- und Nachkriegsgestaltung im Vergleich zum heutigen Zustand liegt auch darin, dass bis zum S- und U-Bahnbau die Straßenbahn sowohl in der Düsseldorfer als auch in der Baseler Straße nicht mittig angeordnet war, sondern westlich, also unmittelbar vor den Häusern verlief. Der Autoverkehr lief in beiden Richtungen gebündelt auf der Mitte und Ostseite von Düsseldorfer, Basler Straße und Hauptbahnhofsvorplatz.


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    Das könnte man im Prinzip heute wieder so machen, nur: ist das sinnvoll? Die Verkehre Friedrich-Ebert-Anlage - Bahnhof - Friedensbrücke müssten dann einander häufiger kreuzen als heute, nicht nur in Abbiegebeziehungen, sondern generell. Nicht zuletzt, um das zu vermeiden, wurde die Lösung der mittigen Gleisführung gewählt.

    Mörfelder Ldstr. 16 ff (Abbruch)

    Der Abbruch der Shell-Tankstelle am Anfang der Mörfelder Landstraße ist schon weit fortgeschritten. Tätig ist ein britisches Fachunternehmen, das u.a. auf Rückbau von Tankstellen und Sanierung von Altlasten-Verdachtsflächen spezialisiert ist (RSK Alenco GmbH). Das Verschwinden der Tankstelle eröffnet vorübergehend neue Ausblicke.


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    eigene Bilder

    ^ Den Vorkriegszustand mit zwei räumlich entfernt liegenden Haltestellen wieder herzustellen ist eine Schnapsidee und geht auch gar, wegen der Fußgängerunterführung in die Kaiserstraße; die Tram wieder durch die Kaiserstraße zu führen, steht auch gar nicht zur Debatte.


    Bliebe der Nachkriegszustand ab etwa 1954. Nach Eröffnung der Friedensbrücke war der Vorplatz 3-gleisig mit ebenfalls räumlich entfernt liegenden Bahnsteigen.


    Nach Schließung der Baugrube für den S- und U-Bahnhof wurde der Bahnhofsvorplatz 1975 so hergestellt, wie wir ihn heute kennen.


    Wenn man zusätzliche Kapazität für die Straßenbahn herstellen will kommt nur der 4-gleisige Ausbau in Betracht, also weder der Vorkriegs- noch der Nachkriegszustand. Das Argument mit längeren Fußwegen zu den Gleisen leuchtet mir ehrlich gesagt nicht ein.

    Omegabrücke Griesheim, Provisorium wird gebaut


    Nachdem im vergangenen September die Omegabrücke in Griesheim abgebrochen werden musste, war der Stadtteil auf dramamtische Weise zerschnitten, der südlich der Bahn gelegene alte Ortskern weitgehend von allem abgeschnitten. Zu allem Verdruss für die Griesheimer haben inzwischen auch die mit ihrer Sperrung verbundenen Arbeiten zur Sanierung der Bahnunterführung begonnen. Gestern nun hat der Magistrat eine überraschende Zwischenlösung angekündigt: es soll eine Behelfsbrücke für Fußgänger und Radfahrer über die Gleise geschlagen werden, wie wir sie von den Arbeiten an der Main-Weser-Bahn in Bad Vilbel-Süd kennen. Ein stabiles, aber laut klapperndes Alu-/Stahl-Konstrukt mit Radfahrrampen und Treppen, nicht barrierefrei, aber barrierearm. Die Behelfsbrücke soll bis zur Inbetriebnahme einer neuen Omegabrücke stehen bleiben und nicht schon nach Fertigstellung der Bahnunterführung abgebaut werden. Grund: die neue Unterführung wird nicht für Radfahrer benutzbar sein, deshalb werden sie weiterhin die Rampen des Behelfsbaus nutzen können. Anscheinend können Teile der Vilbeler Brücke, die in diesen Tagen abgebaut wird, in Griesheim verwendet werden.


    Quelle: FNP  FAZ  Stadt Ffm

    Der langjährige Berliner Senatsbaudirektor Hans Stimmann hat heute im Feuillton der FAZ einen langen Artikel zur derzeitigen Berliner Stadtplanung veröffentlicht:


    Unüberlegte Stadtplanung : Das Zentrum Berlins bleibt eine Leerstelle


    Das Bild des Hochhauses der Senatsbauverwaltung kommentiert er mit dem Satz "Lieber sanieren statt neu denken: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bleibt, wo sie war." Seine These: In der Sanierung ihres Hochhauses spiegelt sich die fortdauernd westdeutsche Perspektive der Berliner Planungsverwaltung – und zeugt damit von einem offenkundig fehlenden Gespür für das Ganze.


    Für mich als Nicht-Berlin-Kenner ist das ein überaus interessanter Artikel, weil er auf Entwicklungen und Tendenzen in der Vergangenheit verweist, die mir als interessiertem Laien weitgehend nicht bekannt waren; ein sehr fachkundiger Blick eines Insiders eben. Mir ist durchaus bewusst, dass Stimman sicher auch nicht unumstritten war, aber trotz interessant, was er schreibt. Unbedingt lesenswert!

    Die Forderung nach einem Kostendeckungsvorschlag in der hessischen Regelung des Bürgerbegehrens ist umstritten, in anderen Bundesländern wurde dies wieder gestrichen. Hierzulande steht sie noch drin, also kann das Gericht sie nicht ignorieren.


    Das war der Unterschriftsbogen, der gestern zur Entscheidung stand: "Rettet das Schauspielhaus".


    Der Satz "Es überdauerte den Krieg nur beschädigt" ist eine beschönigende Beschreibung der Tatsache, dass es bis auf die Grundmauern ausgebrannt war; andere Gebäude in diesem Zustand sind als Totalschaden bezeichnet und behandelt worden. Von den ausgebrannten Resten wurden große Teile für den Bau der heutigen Doppelanlage Anfang der 1960er jahre abgerissen. Federn lasse musste die historische Bausubstanz ferner nach dem Opernbrand von 1987, so dass heute noch schätzungsweise 10% der ursprünglichen Bausubstanz vorhanden sind, Inwieweit die unter statischen oder konstruktiven Aspekten brauchbar sind, ist offen. Da hätten sie mal ruhig reinschreiben können, dass sich die Rettung auf diese 10% bezieht und der Rest Neubau ist. Ich hab kein Problem damit, in dem Satz "es handelt(e) sich um das letzte historische Theater Frankfurts" eine Irreführung zu sehen; es handelt sich eben nicht mehr um ein historisches Theatergebäude, sondern um ein zusammengestückeltes Theatergebäude, das noch 10% der ursprünglichen Bausubstanz beinhaltet; wie kann man retten, was es gar nicht mehr gibt?


    Man könnte auch sagen, schlecht gemachtes Bürgerbegehren, sie ham's vergeigt.

    Selbst die SPD sieht langsam ein, dass die Vorschriften in Deutschland im EU Vergleich die mit Abstand am höchsten sind. Durch manchen Behördenvorschrift Wegfall könnten laut Bericht die Baukosten um bis zu 20% gesenkt werden


    Der verlinkte Bericht benennt einen Teil des Problems:


    "Nirgendwo sonst in der Europäischen Union gibt es so viele Bauvorschriften wie hierzulande. Bis zu 8.000 DIN-Normen sind in Deutschland zu erfüllen. Nur zehn Prozent davon sind Gesetzespflicht. Doch nur wer alle 8.000 Normen einhält, geht auf Nummer sicher, dass er nicht später von Mieterinnen und Mietern oder von Käuferinnen und Käufern verklagt wird - wegen angeblicher Baumängel."


    Das mit "nirgendwo sonst in der EU" lassen wir mal weg, das ist dumme Propanda und führt am Thema vorbei.


    Es verschränken sich also die bauordnungsrechtlich und die kaufrechtliche Ebene. Wegen Baumängeln kann vom Käufer (auf Schadenersatz, Nachbesserung, kaufpreisminderung z.B.) nur verklagt werden, wer die vertraglich geschuldete Leistung nicht liefert. Diese wird oft in DIN-Normen definiert, sie beschreiben den Stand der Technik oder die anerkannten Regeln der Technik, womit das vertraglich Geschuldete umschrieben wird. Was schuldet der Wohnungs-/Hausverkäufer, wenn nicht "Stand der Technik" oder eine Bauausführung nach den anerkannten Regeln der Technik? Man kann jetzt alle DINs ausmisten, abschaffen, keine neuen mehr erlassen.


    Die DIN und EN, VDE-Standards usw. werden nicht behördlich vorgeschrieben, sie kommen aus der Industrie, aus den Verbänden, Kammern, Innungen, Normungsremien und woher sonst noch und erleichtern das Wirtschaften (Herstellen, Handeln, Verarbeiten, Verwenden, Verkaufen usw.) enorm. Wie einfach ist es, zur Beschreibung der vertraglich geschuldeten Leistungen auf etwas generell Konkretes wie eine Norm zu verweisen? Was soll denn in Verbraucherverträgen dann drin stehen, wenn nicht in weitem Umfang auf Normen verwiesen werden kann? Die Verbraucherseite wäre der Marktmacht der Bauträger, Baufirmen Hersteller usw. rettungslos ausgeliefert.


    (Rekurs auf die EU: nirgendwo sonst, ist das Kaufrecht und die Rechtsprechung dazu so wie in Deutschland, weil die Gesetze unterschiedlich sind; und so wie in einigen anderen EU-Ländern möchtest du als Wohnungskäufer nicht behandelt werden. Aber es stimmt, man kann die Standards (= Errungenschaften) absenken, bei der Qualität, beim Komfort, beim Rechtsschutz, beim Sicherheitsniveau, bei Umweltauswirkungen auch über Bord schmeissen).


    Die Bauordnungen definieren (hier Text aus Hessen, HH sinngemäß oder gar wortgleich):


    § 3 HBO: Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden. Dabei sind die Grundanforderungen an Bauwerke nach Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 305 / 2011 zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die Beseitigung von Anlagen und bei der Änderung ihrer Nutzung.

    Das gehen wir sicher noch alle mit. Aber dann heißt es auch (§ 90 HBO):


    Die Anforderungen nach § 3 können durch Technische Baubestimmungen konkretisiert werden. 2Die Technischen Baubestimmungen sind zu beachten. 3Von den in den Technischen Baubestimmungen enthaltenen Planungs-, Bemessungs- und Ausführungsregelungen kann abgewichen werden, wenn mit einer anderen Lösung in gleichem Maße die Anforderungen erfüllt werden und in der Technischen Baubestimmung eine Abweichung nicht ausgeschlossen ist;...

    Die genannte Konkretisierung durch Technische Baubestimmungen erfolgt dann auf dem Erlasswege. Heraus kommt, was die Branche kritisiert, nämlich das hier (gibts mehr oder weniger gleichlautend in allen Buindesländern):


    Hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) (Umsetzung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische BaubestimmungenAusgabe 2023/1) Erlass vom 29. September 2022 (StAnz. S. 1189)


    Nicht alles, was da drin steht, ist in allen BVH zu beachten, aber spannend wäre schon zu erfahren, wer darin was konkret gestrichen haben möchte und warum (Überflüssig? Teuer? zu Kompliziert?). Wie wärs, den Schallschutz im Hochbau zu streichen? Erspart teueren Fußbodenaufbau. Trittschalldämmung? Fast ganz Resteuropa kommte ohne aus. Aber möchtest du im Geschosswohnungsbau die Sanitärgeräusche und den Fernseher deiner Nachbarn hören? Jedes Stühlerücken?


    Man kann auch für billige Plastikschläuche auf vergütete Wasserleitungen verzichten, halt um den Preis von gigantischen Wasserschäden nach Jahrzehnten. Im Grunde ist fast alles verzichtbar, mal abgesehen von Statik, Wärmeschutz und Brandschutz. Barrierefreiheit? Wozu? Ging früher auch ohne.


    Dass im Wohnungsbau "die 8.000 Normen" eingehalten werden müssten, ist Quatsch. Wenn du keine Gastherme oder einen ofen einbaust, brauchts keine Normen über Feuerstätten usw. Wer keine oberirdischen Kraftstofftanks verendet, braucht sich nicht um die Löschwasserrückhalterichtline zu kümmern. Wer keine Feuerlöschanlage einbaut, braucht das Regelwerk zu CO2-Anlagen nicht, wer nicht mit Holz baut, braucht die Holzbaunormen nicht usw.


    Umgekehrt: kann man der Baubranche trauen, wenn man sie nicht reguliert? Würden bestimmte Holzschutzmittel nicht verboten sein, würden sie immer noch verwendet, wenn sie nur billig genug sind; Asbest dito,

    ^ Absonderung heißt nur, dass der Grundpfandgläubiger aus der Insolvenzmasse am Ende bevorzugt befriedigt wird, aber nicht, dass er dem Insolvenzverwalter dazwischen funkt. Die Grundschuldgläubiger können im Insolvenzverfahren nicht versteigern lassen.


    Die Stadt kann natürlich den B-Plan ändern, nur wirkt sich das nicht auf die bestehende Baugenehmigung aus. Die entfaltet Dauerwirkung, solange sie gültig ist.

    Schwer zu vergleichen, würde aber mal so sagen:


    Die Bankenaufsicht ist strukturell und traditionell Sache der Notenbanken und der nationalen Aufsichtsbehörden (bei uns Bundesbank und BAFIN), das gilt für die gesamte EU der 27. In der Eurozone (8 von 27 EU-Ländern) sind die 160 größten Institute der Aufsicht der EZB unterstellt. Im diesem Zuständigkeitsgefüge kommt der EBA im wesentlichen eine koordinierende Funktion zu, man bedenke, dass es große Banken außerhalb der Eurozone gibt, die nicht vor der EZB supervidiert werden, aber meines Wissens führt die EBA keine eigenen Aufsichtstätigkeiten aus, übernimmt also keine Zuständigkeiten des nationalen Aufsichten, fungiert vielleicht als eine Scharnier zwischen EZB und nationalen Aufsichten, zwischen Eurozone und übriger EU.


    Die AMLA begründet eine völlig neue Struktur auf europäischer Ebene zur Umsetzung eines völlig neuen Regelwerkes mit originären Kompetenzen der EU. Ist irgendwie schwer zu beurteilen, weil man nicht weiß, wie sich die AMLA entwickelt. Vielleicht versinkt sie in Bedeutungslosigkeit, vielleicht blüht, wächst und gedeiht sie.

    Die gestrige Pressekonferenz nach der Entscheidung (ca. 20 Minuten) ist noch anzuschauen.


    Dort erfahren wir, dass Frankfurt vom Rat in vier Wahlgängen erkoren wurde als Wahlvorschlag für die gemeinsame Abstimmung. Das Parlament hatte eine Shortlist von zuletzt vier Städten. Vom Parlament bekamen Madrid besagte 16 Stimmen, Paris 6, Rom 4 und Frankfurt 1 - die eine; aber Frankfurt war auch im Parlament ein starker Kandidat, sagte die Co-Sprecherin, nur nicht auf der Shortlist zuletzt. Der Rat hingegen hatte zuvor seine Shortlist auf eine Stadt gekürzt, wie gesagt in vier Wahlgängen.

    Aus den Pressefragen war hören, dass das Verfahren kritisch gesehen wurde, einer meinte, der Rat würde auf diese Weise sich immer durchsetzen. Die Vertreter bemühten sich aber, dass das nicht unbedingt bei künftigen Standortentscheidungen auch so sein müsse, es war das erste Mal in dieser Form und jede Gruppe im gemeinsamen Ausschuss sei frei gewesen, seine Kandidaten zu bestimmen. Das Verfahren sei von Anfang an gemeinsam besprochen und vereinbart und vom Parlament mitgetragen worden.


    Aber seht selbst: klick

    Zentrale Figur ist momentan der Insolvenzverwalter, er ist kraft Gesetzes dem Interesse der Gleichbehandlung der Gläubiger verpflichtet. Die Insolvenz vermeidet Zwangsvollstreckung nach dem Motto "Wer zuerst kommt...", d.h. die Grundpfandgläubiger können nicht einfach zwangsversteigern lassen. Das erklärt auch, weshalb die Stadt HH derzeit nichts machen kann, selbst wenn sie wollte. Der Insolvenzverwalter wird auch die Verlängerungsanträge für die Baugenehmigung stellen lassen, kurzum: ohne oder gegen den Insolvenzverwalter geht gar nichts. Zweitwichtigste Akteure sind die Gläubiger von Signa und ihren Beteiligungen. Die werden mit dem Insolvenzverwalter eine Lösung aushandeln, und sei es ein Verkauf.

    Die Vorstellungen der Bewerberstädte fand in der gemeinsamen Sitzung der Parlamentssausschüsse ECON (Wirtschaft und Währung) und LIBE (Bürgerliche Freiheiten, Justiz, Inneres) statt. Ich nehme an die Vertreter für das Gemeinsame Gremium wurden aus diesen Ausschüssen entsandt; wie die Auswahl vonstatten ging, weiß ich natürlich nicht, aber es wird Arbeitsgruppen gegeben haben, die sich in das Thema eingearbeitet haben, denn die Anhörungen der Bewerberstädte wurden auch nur vor einer kleinen Anzahl von Abgeordneten durchgeführt.

    Nur noch mal zur Erinnerung: das war keine Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments, sondern in einem gemeinsamen Ausschuss von Rat und Parlament (dieses Gremium ist bisher noch nie zusammengetreten). In dieses gemeinsame Gremium hat das Parlament 27 Vertreter entsandt, der Rat (d.h. die Regierungen der Mitgliedsstaaten) ebenfalls 27 (pro Mitgliedsland einen), macht zusammen 54 Stimmen. Der Rat hatte das Stimmverhalten seiner 27 Vertreter abgestimmt dahingehend, dass die 27 Ratsvertreter geschlossen für die Stadt stimmen, die sie zuvor unter sich (in mehreren Wahlgängen) ausgemacht haben. Aus dieser internen (Ratsvor-) Auswahl ist Frankfurt als Wahlvorschlag mit den meisten Stimmen im letzten Wahlgang hervorgegangen. D.h. der Wahlvorschlag Frankfurt ist mit 27 Stimmen in die Abstimmung des gemeinsamen Ausschusses gegangen.


    Die Gruppe der 27 EU-Abgeordneten hat ihr Abstimmungsverhalten nicht intern vorabgestimmt. Da sich die 27 Ländervetreter an das im Rat abgestimmte Vorgehen gehalten haben und kein Land die gemeinsame Linie verlassen hat, bedurfte es eben nur dieser einen Stimme aus der Parlamentariergruppe für die absolute Mehrheit. Hätte gestern im ersten Wahlgang kein Abgeordneter für Frankfurt gestimmt, wäre trotzdem nicht Paris oder Madrid gewählt worden, weil ihnen die 27 Länderstimmen gefehlt hätten, dann hätte es weiterer Wahlgänge bedurft und ggf. der Aufgabe der ratsinternen Absprache; dann würden sie vielleicht jetzt noch zusammensitzen. Wir wissen ja nicht, wie viele Wahlvorschläge aus der Parlamentsgruppe überhaupt noch eingebracht worden sind: nur Paris? Oder Madrid und Paris? Oder auch noch Wien?