Die schwarz-grüne Ratsmehrheit will parallel zur auf den Weg gebrachten Ausschreibung für das gesamte Quartier ein Bebauungsplanverfahren einleiten.
Dies ärgert die SPD, die darin eine Abschreckung für mögliche Investoren sieht, und deswegen die Änderung des Bebauungsplans erst nach der Ausschreibung vornehmen will.
Quelle
So ganz verstehe ich das Problem der Reihenfolge zugegeben nicht, da ich bei diesen Verfahrensschritten nicht firm bin. Könnte das jemand kurz erklären?
Nur das schon ein Ausschreibungsverfahren läuft müsste der B-Plan ja die Vorgaben der zeitgleichen Ausschreibung aufnehmen!?! Was soll das?
Wenn der B-Plan anders werden sollte, kann man die Wettbewerbsergebnisse doch nachher in den Papierkorb schmeißen!
Eigentlich ist dies normale Weg bei größeren zusammenhängenden Neubauvorhaben:
Auftakt bildet häufig ein vorgeschalteter städtebaulicher Ideenwettbewerb, oder eigene Entwürfe der Stadtplanungsämter.
Daraus entwickelt sich nach Überarbeitung oder Zusammenführung verschiedener Wettbewerbs Teilnehmer ein Bebauungsplanentwurf, der nach mehrfacher politischen und öffentlichen Diskussion und Ratsbeschlüssen schließlich zum Rechtsplan führt, der dann den üblichen Weg unter Beteiligung aller Instanzen, Ämter und Fachbereiche, zweimaliger Offenlegung etc. durchläuft und schließlich nach Klärung und Ablehnung oder Berücksichtigung von Einsprüchen und Bedenken durch den Rat abgesegnet wird.
Nach Inkrafttreten ist dieser dann rechtskäftigkeit für alle Bauwilligen und Investoren.
Bei Entwicklungsmaßnahmen wird es in den letzten Jahrzehnten jedoch häufig umgekehrt praktiziert. Hierbei wird zunächst ein offener oder beschränkter Investorenwettbewerb ausgeschrieben der dann im Auswahlverfahren bzw. nach politischer Diskussion und oftmaliger Überarbeitung mit dem Investor als Grundlage für einen daraus zu entwickelnden Bebauungsplan dient, der dann im üblichen Verfahren alle Instanzen wie vor durchlaufen muss.
In der Regel läuft dieses „Vorhabenbedingte Bebauungsplanverfahren“ jedoch schneller ab. Ca. 1,5 bis 2 Jahre sind aber auch hier fasst überall der Normalfall bis der Investor den nochmals erforderliche Bauantrag einreichen kann und danach die Bagger rollen dürfen.
Bei letzterem sparen die Kommunen natürlich eigene Kräfte einzubinden bzw. Kosten einen Wettbewerb zu starten oder ein Planungsbüro zu beauftragen.
Zudem kommen häufig vielfältigere Ergebnisse heraus, da die Randbedingungen noch nicht so scharf und bindend formuliert sind und dadurch eine größere Planungsfreiheit für den Investor, bzw. seinen Architekten besteht.
Allerdings wird die anschließende Diskussion sowohl auf politischer Seite wie auch in der Öffentlichkeit deutlich schwieriger und langwieriger und von der Öffentlichkeit häufig auch zu spät wahrgenommen.