Das Bestreben wirtschaftlich zu bauen ist allen Investoren gemein und kein Freibrief anerkannte Regeln der Baukunst möglicherweise zu ignorieren.
Die Information allerdings, dass Wasser durch die Kellerwände floss und nicht nur sickerte wirft die Frage nach dem Vorhandensein einer Horizontal- und Vertikalabdichtung des Gebäudes auf. Wenn eine Drainage von Anfang an aber nicht vorgesehen war und Wasserschäden bis ins 1. OG reichen, könnte sich die Frage unter Umständen erübrigen.
Natürlich sind das alles Spekulationen da niemand die baulichen Hintergründe des Gebäudes kennt, die Tatsache allerdings das Mieter mit Ihrem Wohnraum derart unglücklich sind sollte nicht derart abgetan werden. Der Erhalt und die Sanierung historischer Gebäude, auch in problematischen Lagen, ist kein reiner Selbstzweck sondern dient in erster Linie der Nutzung durch (möglichst) zufriedene Menschen.
Beiträge von dorle123
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Guten Abend ans Forum,
als Neuling möchte ich zuerst sagen, dass Ihr alle einen guten und wichtigen Beitrag für die Entwicklung unserer Stadt leistet. Weiter so!
Das letzte Bild von (dwt). zeigt nicht den Bereich welcher für die Photovoltaikanlage vorgesehen ist. Siehe Anlage 3 der Beschlussvorlage. (sorry weiß nicht wie man Links einfügt)
Diese ist übrigens gestern vom Planungs- Bau- und Umweltausschuss beschlossen worden. Einstimmig! -
Guten Abend ans Forum,
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Zur Lückenaufwertung sei gesagt, dass der Einbau von Fenstern in die Giebelflächen der Nachbarbebauung vielleicht wünschenswert wäre, allerdings baurechtlich nur sehr schwer umsetzbar ist. (u.a. Brandschutz) Das Eckflurstück müsste ggfs. Mit Baulasten belegt werden, was zum einen den Verkehrswert negativ beeinflusst und zum anderen eine eventuelle Neubebauung enorm erschweren bzw. unmöglich machen würde. Parkplätze ausgenommen...