Beiträge von LukaTonio

    Der Platz im Sony Center wirkt trostlos und steril, insb. wenn die Wasserfontänen nicht laufen.

    Wir waren da. Er hat keine Aufenthaltsqualität.


    Aufgrund des Mikroklimas umgeben von Gebäuden und unter einem Dach wäre es beispielsweise schön, ein Anziehungsort und thematisch interessant gewesen, ggf. in Hochbeeten einen japanischen Garten anzupflanzen.

    Die beiden Gebäude an sich sind gut vertretbar. Mir macht eher der Anschluss an die Bestandsgebäude linker- und rechterhand etwas Sorgen, weil hier wohl eine Lücke -teils mit eingeschossiger Bebauung- verbleiben soll. Schöner wäre es gewesen, sich mit den Nachbarn auf einen Verschluss und anschließenden Anschluss an eine Brandwand zu einigen.

    Ich denke, dass bei der Planung die Berücksichtigung des Verkehrs, der Anlieferung, des Brandschutzes, der Vermarktung und Medienbedürfnisse, der Marktnutzung und der Nutzung zum Zwecke von Demonstrationen und ähnlichem regelmäßig der Vorrang vor einer begrünten Freifläche gegeben wird (siehe auch insb. Südfläche am Humboldtforum).

    Zum ersten Bild.


    Ja die Geschossverteilung ist ungünstig und die Kaschierung durch Hochziehen der Verzierung des Sockelgeschosses ist alles andere als optimal gelöst.

    Aber es zeigt sich trotzdem, wie erheblich ein Backstein/Riemchenbau eine vernachlässigte Gegend aufwerten kann.

    Ich würde mich bezugnehmend auf vorstehendes Video sehr freuen, wenn die beim Neumarkt erfolgreich, handelnden Akteure ihre Arbeit auf der anderen Seite der Carolabrücke zwischen Terrassenufer und Ziegelstraße bis zur Elisenstraße fortsetzen und eine geschlossene städtische Bebauung wiederherstellen. Aktuell ist die Gegend für Fußgänger und Touristen architektonisch/städtebaulich eher Niemalsland.

    Entgegen Klarenbach hat maselzr Recht.


    Der Umstand, dass so viele Dienstleister an der Planung beteiligt waren und am Ende ein willkürlich wirkender Plan ohne ein für den Laien nachvollziehbares, städtebauliches Ordnungskonzept entstanden ist, wirkt nicht rechtfertigend, sondern macht das Ergebnis noch problematischer.


    Es ist allerdings gleichzeitig ein grundsätzliches Problem der Bauleitplanung, dass viele Belange zu berücksichtigen sind und am Ende ein Ergebnis entstehen kann, was niemanden glücklich stellt und nicht nach Europäischer Stadt (im Sinne der Leipzig Charta) aussieht.

    Es ist nicht die Schuld der Anlieger oder von Bürgerinitiativen, dass das Projekt stolpert.


    Die Stadt München verteilt Hochhäuser willkürlich über das gesamte Stadtgebiet, statt über einen Hochhausentwicklungsplan bestimmte zentrale Businessdistrikte auszuweisen, wo Hochhäuser entstehen dürfen und dies auch in übergeordneten Raum- und Flächenplanungen -soweit zulässig- bereits festzulegen. Durch die willkürliche Verteilung entsteht bei jedem Hochhausstandort eine neue Diskussion. Selbst schuld.


    In München wäre ich anders als etwa in Frankfurt auch Hochhausgegner. Einzelne moderne Hochhäuser sind trotz architektonischer Kniffe Investitionsobjekte mit entsprechender Gestaltung und Verschleißerscheinungen. Sie sind folglich nicht mit Kirchen vergleichbar, die über das Stadtgebiet verteilt für sich alleine stehen und wirken können.

    Was haltet ihr davon, wenn auf dem Areal hinten den Losen, die schon entschieden sind, die Pläne für:

    -> Am Spreebord der WerkbundStadt | Charlottenburg

    auf dem Areal umgesetzt werden, wo vielfältige, kleinteilige und hochwertige Entwürfe mit unterschiedlichen Höhen bereits existieren? Zwar müssen die Landesbaugesellschaften für die höhe Qualität ggf. etwas mehr bezahlen, aber sie sparen Neuplanungen und Wettbewerbsphasen. Es wäre sehr schade, wenn diese Planung in der Schublade verschwinden würde.

    Bei der Wiederherstellung des Bordstein hätte die Möglichkeit bestanden, die Fahrbahn schmaler zu gestalten und Begleitgrün (Bäume) einzubringen, was nach meiner Meinung das hochwertig ausgeführte Gebäude gut ergänzt hätte.

    Ich muss mich Lageplan (#39) anschließen. CF. Möller bezieht sich im EG auf die Historie durch die Materialwahl und die Bogengestaltung, aber schafft dann modernen Frankfurter Großstadtflair durch die interessante Gestaltung ab dem OG, insbesondere dem Dach.


    Der Entwurf, welcher umgesetzt werden soll, erinnert mich aufgrund des Materials, der Form- und Farbgebung an die Retro Architektur der 1990iger Jahre, wo Anleihen an historische Formgebungen genommen, diese dann aber stark simplifiziert, oft sehr bunt und mit modernen Materialien umgesetzt wurden. In der vom BV gar nicht weit entfernten Saalgasse (etwa Nrn. 8, 10, 12, 14, 18, 22) kann man gut sehen, was ich zu beschreiben versuche.


    Nach einigen Jahren der Witterung und des Verschleiß sehen diese Art von Gebäuden dann recht traurig aus, denn anders als bei ihren Vorbildern bei der Formgebung fehlen ihnen die Details und die Ornamente. Zugleich wirken die bunten Farben unpassend. Deshalb glaube ich, dass der Entwurf, welcher umgesetzt wird, nicht gut altern wird und wir in ca. 10 bis 15 Jahren erneut über eine wesentliche Änderung diskutieren werden.

    Das stimmt. Die Fallrohre sind hier im BV schöner gelöst, aber dafür zeigt sich eine andere Unart.


    Weil der Bauherr das EG nicht erhöhen oder als Belle Etage höher legen, aber dennoch den Effekt eines großzügigen Erdgeschosses als Sockelgeschoss erzielen möchte, hat er die EG Verkleidung noch über die Hälfte des ersten OGs gezogen. Hier ist dieser Trick offensichtlich und den Proportionen des Gebäudes nicht zu- sondern eher abträglich.


    Ausgehend von der Funkantenne auf dem Dach dürfte es sich aber nicht um Wohnungen der höchsten Güteklasse handeln. Demnach muss man dankbar sein, für das, was man bekommt. Die Dankbarkeit bezieht sich vorliegend auf das Dach/die Dachlandschaft, welche ansprechend und hochwertig ausgeführt worden ist-

    Wird die Grünfläche neben der Kirche noch geschlossen? Sonst bestehen in drei Richtungen Grünanlagen und große Straßentrassen, womit eine Anbindung der entstehenden Bebauung an die Reststadt erschwert wird. Es entsteht ein großer Leerplatz in der Richtung, wo sich alleinig in der Nähe des Gesamtvorhabens eine geschlossene Bebauung anschließt.


    Ansonsten freue ich mich über die Bebauung. Der leere Platz ist mir schon 2008/2009 zu Studienzeiten unangenehm aufgefallen. Die Investoren haben zunächst die schönen, erhaltenen Viertel entwickelt, statt hier oder auch in Dresden den Postplatz oder in Berlin den Alexanderplatz mit würdiger Bebauung zu entwickeln.

    Etikettenschwindel ist im Baurecht ein üblicher Begriff, wenn für ein Baugebiet oder ein Baufenster eine Nutzung ausgewiesen wird, der wirkliche Nutzungswille aber ein anderer ist. Das ist nicht reißerisch, sondern es ist eine Auslegungsfrage, ob die vorgesehene und die tatsächliche beabsichtigte Nutzung noch ausreichend Schnittmengen haben oder eben nicht. Hier ist das nicht der Fall. Der Kolonialismus ist zwar im weiteren Sinne durch Boote und Häfen ermöglicht worden, hat aber sonst keine Schnittmenge spezifisch zum Hafen, den dortigen Vorgängen und Arbeitsabläufen.

    Die vorstehende Diskussion wird im Forum seit vielen Jahren (zu recht) geführt. Etwa am Berliner Alexanderplatz sah der Entwicklungsplan nach oben verjüngende Türme vor. Dieser Gestaltungsvorgabe wurde eine Absage erteilt, weil diese Art der Gestaltung nicht mehr zeitgemäß sei, obwohl auch bei aktuellen Hochhausprojekten in New York weiterhin dieser Stil -als besonders für Luxuswohnungen begehrt- weiterverfolgt wird.


    Beim hiesigen Projekt ist die Diskussion allerdings nicht zwangsläufig, denn soweit ich es verstehe, soll der Turm aus einem historischen Gebäude herauswachsen. Das bedeutet, klassische Formen und Verzierungen werden hier schon aufgrund des Sockelstandorts eingebunden, was zur Ausformung eines Kontrasts einlädt. Die mögliche Kontrastierung wird im guten Beitrag vom blauen Baron #46 sowie hiernach in #52 u. #54 gezeigt.

    Es ist unglücklich, dass nur die Rückfront aus der Straßenperspektive gezeigt wird, welche in der Tat für die Umgebung nicht sehr aufregend gestaltet ist.

    Die Vorderseite wirkt aber weiterhin besser als das Meiste, was ich in der innerstädtischen Stadtplanung kenne. Kleinteilig, unterschiedliches Material, unterschiedliche Höhen, nutzbare Dächer, das ist sehr gut und mehr als nach dem Ende der BayHaBa zu hoffen war.


    In Berlin (Charlottenburg) wollte ein in der Stadtplanung renommierter Verein innovative Stadtplanung betreiben und hatte von einer Vielzahl von Architekturbüros kleinteilige Entwürfe mit hoher Dichte und unterschiedlichen Höhen erstellen lassen. Am Ende hat ein Investor auf der Brache fünf Mal mit Abstandsfläche das gleiche Gebäude nebeneinander errichtet. Das war Investorenarchitektur.

    Ausgehend davon, dass der alte Bebauungsplan nur Hotelnutzung vorsieht, ist ein neuer Bebauungsplan zu beschließen.

    In der planerischen Abwägung sind alle Belange nach § 1 Abs. 6 BauGB zu berücksichtigen, wobei die Aufzählung nicht abschließend ist.


    Typischer Bestandteil einer Bauleitplanung ist ein Verkehrsgutachten, wo die durch die Planung zusätzlich entstehenden Verkehrsströme zu bewerten sind.

    Teil der Bewertung ist eine Betrachtung der umliegenden Knotenpunkte nach den Bewertungskriterien der HBS15. Sind oder weder die Knotenpunkte überlastet, gilt die Entschließung für die durch den Plan zugelassenen Vorhaben nicht als gesichert.


    Da es sich um ein Innenbereichsgrundstück handelt, wird die Planung voraussichtlich nach § 13a BauGB erfolgen. Insoweit ist richtig, dass kein umfassender Umweltbericht (eine Überprüfung der Umweltverträglichkeit) erstellt werden muss. Gleichwohl wird unter Beachtung des Berliner Leitfadens für Lärm ein Immissionsgutachten erstellt werden, welches den Verkehrslärm und soweit er entsteht auch den Gewerbelärm, sowie den Umgebungslärm der auf das Projekt wirkt ordnungsgemäß zu ermitteln und den Belang der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Umwelteinwirkungen auf Menschen zu überprüfen (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 u. 7 c) BauGB).


    Der Denkmalschutz betrifft nicht nur das Gebäude selbst, sondern auch den Umgebungs- und Ensembleschutz umliegender Denkmäler, welche durch die Errichtung der baulichen Anlagen, welche der Bebauungsplan zulassen wird, gestört werden. Nach diesseitigem Kenntnisstand argumentieren einzelne politische Parteien bei dem Entstehen von Hochhäusern am Alexanderplatz mit Umgebungs- und Ensembleschutz für den Fernsehturm und bestehende Sichtachsen. Dieser Umstand ist in der Bauleitplanung zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB).


    Wenn der Bauherr dies verantworten kann und sich dies bei der Genehmigungsbehörde irgendwie darstellen lässt, würde ich den bestehenden Bebauungsplan nehmen, welcher soweit bekannt einen 115 m Turm zulässt und irgendwie versuchen, von der festgesetzten Art der Nutzung (Hotelnutzung) eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 u. 3 BauGB zu erhalten. Das wird schwierig, weil die Art der Nutzung ein absoluter Grundzug der Planung ist. Aber bezüglich planungsrechtlicher Anforderungen ist Gewerbe- und Hotelnutzung ähnlich. Bezüglich Wohnnutzung wird Ende des Jahres eine große Baurechtsnovelle beschlossen, die Befreiungen auch von der Art der Nutzung zugunsten von entstehender Wohnnutzung zulässt. Lässt sich die Genehmigungsbehörde zu einer Befreiung hinreißen, sind alle anderen Behörden an den Bestandsbebauungsplan gebunden. Sie werden zwar intern beteiligt, können das Vorhaben aber nicht verhindern. Und es geht deutlich schneller, als einen neuen Bebauungsplan aufzustellen.


    Die nachfolgenden Beiträge zum Thema Baukollegium usw. wurden in einen neuen Thread in der City-Lounge verschoben.

    Der Standsicherheitsnachweis wird üblicherweise nicht für den Bestand, sondern im bzw. bis zum Ende vom Genehmigungsverfahren für das mit der Genehmigung in Stand zu setzende Vorhaben erbracht. Gutachter werden hierbei von den Bauherrn/Vorhabenträgern bezahlt. Soweit die technischen Regelungswerke Ermessensspielräume enthalten, können diese für den Geldgeber ausgenutzt werden. Ich könnte mir vorstellen, dass der Bauherr aufgrund der veränderten Bausituation am Markt Geld für den Erhalt und die aufwendige Sanierung sparen wollte. Der Erhalt des Altbaus hätte dem Quartier Charakter verliehen, wonach nicht nur neu gestaltete (flache) Fassaden vorhanden gewesen wären. Neben der städtebaulichen Anordnung und den unterschiedlichen Gebäudehöhen mit divergierenden Dachaufbauten war der Erhalt des Altbaus das Highlight des Projekts.

    Kann mir jemand sagen, wann die Brache neben dem Schauspielhaus bebaut werden soll?

    Die Entwürfe finden sich im Post #859 allerdings schon aus Mitte 2021, also von vor drei Jahren.

    Ich wäre jedoch nicht traurig drum, wenn es noch einmal neue Entwürfe geben würde.