Als ich gestern einmal mehr fassungslos vor der Hinrichsenstraße 31 stand, kam ich mit zwei - ebenfalls angewiderten - Bauarbeitern ins Gespräch, die als Dachdecker auf der Baustelle tätig waren und behaupteten, der Architekt oder einer der Architekten bezöge eine Wohnung in dem Gebäude selbst - das innen wiederum mit reichlich Sichtbetonoptik auch in den Wohnbereichen aufwarten würde.
Ganz unemotional und ernsthaft interessiert mich die Antwort auf die Frage, ob man als Bürger und in meinem Fall auch als Anwohner in dieser Sache eine Möglichkeit hat, den Planungsprozess nachzuvollziehen und ggf. auch genehmigende Stellen der Stadtverwaltung mit der Frage zu konfrontieren, wie ein solches denkmalpflegerisches Vergehen zugelassen werden konnte. Gibt es zudem soetwas wie eine "Gestaltungssatzung" oder Ähnliches, die als Rechtsgrundlage hätte dienen können, gegen die Farbwahl schon während der Planung vorzugehen?
Wenn ich mich recht entsinne, war bereits im Exposee das sehr intensive Grau vorgesehen - welches aus meiner Sicht übrigens das Kardinalproblem ist. Man stelle sich die Fassade in weiß oder beige vor - und hätte einen ganz drögen Vertreter des aktuellen Geschosswohnungsbaus vor sich, über den vermutlich kaum einer diskutieren würde.
Ich glaube, hier im Forum wurde einmal der Begriff des "architektonischen Rülpsers" verwendet, der mir auch in diesem Zusammenhang äußerst angemessen erscheint.