Verwunderlich, dass gerade bei einem Entwurf mit derart erheblichem Verkehrsbezug offensichtlich noch kein Verkehrsplaner mitgewirkt hat. Jemandem mit entsprechendem Hintergrund hätte doch auffallen sollen, dass Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) hierzulande nur bei maximal einem zu überquerenden Fahrstreifen je Fahrtrichtung zulässig sind. (vgl. R-FGÜ)
Eine dann nötige Lichtsignalanlage würde dem ansonsten schönen Entwurf an dieser Stelle doch einige Leichtigkeit nehmen.