Beiträge von Leo2505

    ^Kann mich dem nur anschließen. Gerade im Kontext von Kunst und auch Architektur hat das Adjektiv "entartet" eine dezidierte Bedeutung, nämlich diese (um nur ganz schlicht aus der Wikipedia zu zitieren):


    „Entartete Kunst“ war während der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland der offiziell propagierte Begriff für mit rassentheoretischen Begründungen diffamierte Moderne Kunst. Der Begriff Entartung wurde Ende des 19. Jahrhunderts von der Medizin auf die Kunst übertragen.


    Das Ganze kulminierte bekanntlich in der berüchtigten Ausstellung "Entartete Kunst".


    Ein daneben bestehendes "neutrales" Begriffsverständnis von "entartet" im Zusammenhang von Kunst und Architektur kann daher ernsthaft nicht behauptet werden. Was ist dann ein Konzentrationslager: Ein Denksportcamp?

    ^ Die ursprüngliche Erhaltungsverordnung für das Gebiet Wilhelmstraße stammt schon aus dem Jahr 2016; sie wurde am 28. März 2018 durch die seither gültige „Verordnung über die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart auf Grund der städtebaulichen Gestalt für das Gebiet "Wilhelmstraße“ ersetzt. Im vergangenen Sommer hat das OVG Berlin-Brandenburg eine gegen diese Verordnung gerichtete Klage der Eigentümer zurückgewiesen (Beschluss vom 24.07.2020 – Az. OVG 2 A 6.18). Da es schon vor 2016 diverse Bebauungspläne gab, die auf den Erhalt der in Plattenbauweise errichteten Gebäude insbesondere an der Wilhelmstraße abzielten, hat sich dort hinsichtlich der Randbedingungen in den letzten Jahren eigentlich wenig oder nichts geändert.

    ^leider kein Foto, aber:


    Ich meine gesehen zu haben, dass seit gestern zumindest an der südlichen, dem künftigen Bernsteincarée zugewandten Seite eine Natur-/Kunststeinverkleidung auf die Fassade der beiden unteren Geschosse aufgebracht wird, in einer Art Bruchsteinoptik.

    Ich bin weder ein Freund des Bowlingtreffs noch des Gästehauses. Auch teile ich die Ansicht, dass insbesondere der Bowlingtreff bei einer Neuentwicklung des Areals WLP/Rossplatz ein erhebliches Hindernis darstellt.


    Es sei dennoch der Hinweis darauf erlaubt, dass das sächsische Denkmalschutzrecht eben nicht - wie in einigen anderen Bundesländern der Fall - darauf basiert, dass bestimmte Gebäude oder Ensemble per Verwaltungsakt unter Denkmalschutz "gestellt" werden (konstitutives System). Vielmehr folgt der Denkmalstatus ipso iure aus der Erfüllung der in § 2 SächsDSchG genannten Kriterien.


    Demnach sind Kulturdenkmale u. a. Gebäude, "deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, städtebaulichen oder landschaftsgestaltenden Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt".


    Die Denkmaleigenschaft von Bauwerken mit geschichtlicher Bedeutung hängt nach der ständigen Rechtsprechung des sächs. OVG "nicht von vorrangig ästhetischen Gesichtspunkten, sondern vom Bestehen eines öffentlichen Interesses an der Erhaltung des im Schutzobjekt verkörperten besonderen Aussagewerts, Erinnerungswerts oder Assoziationswerts ab." Der Denkmalbehörde steht insoweit kein Ermessen und kein Beurteilungsspielraum zu.


    Die Denkmalfähigkeit von Bowlingtreff und Gästehaus wird sich aus ihrer geschichtlichen Bedeutung ergeben. Mit diesem Schutzgrund wird laut OVG bezweckt, historische Ereignisse oder Entwicklungen anschaulich zu machen. Die geschichtliche Bedeutung ist dadurch gekennzeichnet, dass durch das Schutzobjekt stadtgeschichtliche Entwicklungen sichtbar gemacht werden. Dies ist z. B. der Fall, wenn das Schutzobjekt "einen im Bewusstsein der Bevölkerung vorhandenen Bezug zu bestimmten politischen, kulturellen oder sozialen Verhältnissen seiner Zeit herstellt. Die geschichtliche Bedeutungskategorie ist nicht auf übergeordnete oder besonders bedeutsame Entwicklungen oder Verhältnisse beschränkt. Entscheidend ist letztlich der dokumentarische und exemplarische Charakter des Schutzobjektes als eines Zeugnisses der Vergangenheit."


    Vor diesem Hintergrund ist es kein rechtlicher Fehler, sondern vielmehr geboten, in Bezug auf die Denkmaleigenschaft auch auf die "politischen, kulturellen oder sozialen Verhältnisse" der DDR abzustellen, die nun mal eine "wichtige Epoche" in der Geschichte der Stadt darstellt. Daraus einer an Recht und Gesetz gebundenen Behörde einen Vorwurf zu machen, erscheint mir wenig sinnvoll.

    ^@#129
    Mir erschließt sich dieser Kommentar in keiner Weise. "Langweilig" und "08-15" unterstellt, dass ähnliche Gebäude (etwa in Bezug auf Kubatur, Fassadengestaltung, Materialität etc.) in großer Anzahl landauf und landab errichtet werden. Das ist jedoch nicht der Fall. Die Kubatur ist auf jeden Fall ungewöhnlich, was man mögen kann oder auch nicht. Ich halte sie für gelungen, zumal sie erst nach Erstellung der Umgebungsbebauung "richtig" wirkt. Die Fassade ähnelt, worauf hier schon verschiedentlich hingewiesen wurde, vor allem einigen Berliner Neubauten in Bahnhofsnähe, weist aber dann doch einige Besonderheiten auf: die besondere Tiefe des Fassadenprofils und dessen "dreieckige" Ausformung zwischen den Fenstern; die Zusammenfassung von jeweils zwei Geschossen zu einer optischen Einheit etc. Auch das Fassadenmaterial ist aus meiner Sicht - speziell "in natura" - in seiner Wirkung durchaus ungewöhnlich, wobei es gut zur ähnlich "glatten" Fassade des Wintergartenhochhauses passt. Daher: Ich empfinde den Bau u. a. in Bezug auf Positionierung, Kubatur und Fassade bereits jetzt als durchaus markant und unverwechselbar, dies mal ab von Kategorien wie "mag ich" oder "mag ich nicht" (ich: durchaus).

    "Weit her geholt" ist der Vergleich mE kaum, vielmehr - im Wortsinne - naheliegend. Die Umgebung der Hainspitze ist eben gerade nicht durch viele sich abwechselnde Fassaden geprägt, sondern weist diverse Großformen aus unterschiedlichen Epochen auf. Daher passt sich die Hainspitze - jedenfalls m. E. - gerade gut ein. Die Höfe am Brühl sind für mein Empfinden viel eher ein Fremdkörper, trotz der Fassadengestaltung. Das Katharinum weckt in mir gemischte Gefühle: Ich finde, der Unterschied zwischen Schein und Sein (eine bauliche Struktur, vier Fassaden) ist auch nach längerer "Standzeit" noch wahrnehmbar.

    Schillerweg 2 und Berggartenstraße 1 sind im "Doppelblock" auch in natura ein ziemlicher Wummer (dass es von der Friedenskirche kommend leicht bergauf geht lässt die dem Platz zugewandte Fassade noch höher wirken), an den sich das Auge erst noch gewöhnen muss. Insgesamt verändert sich der Gohliser Kirchplatz im Moment wirklich stark, größtenteils aber klar zum Positiven. Vermutlich wird gerade das Vorhaben "Schillerweg 1" nochmals einen ganz neuen Eindruck erzeugen, indem es die westliche Platzkante schließt. Hoffentlich wird dann auch der riesige Kreuzungsbereich Kirchplatz/Lützow-/Berggarten-/Schorlemmerstraße und Schillerweg irgendwann neu gestaltet. Der jetzige Zustand mit den Leitbaken, die die Berggartenstraße künstlich schmaler machen sollen, sieht nicht nur grauenhaft aus, sondern ist auch gefährlich (so werden Radfahrer vom abbiegenden Verkehr in den "Bakenwald" gedrängt).

    ^Ich empfinde die fehlende "Kleinteiligkeit" gerade an dieser Stelle nicht als Problem: Hotel de Pologne und Jägerhof als zT angrenzende, zT gegenüberliegende Bauten sind ebenfalls nicht eben "kleinteilig", sondern weisen ganz erhebliche Baumassen auf. Dies gilt auch für den "Großen Blumenberg" am Richard-Wagner-Platz, von den Höfen am Brühl bzw. der Blechbüchse ganz zu schweigen.

    @##75-77 Schillerweg 1


    Inzwischen sieht es aber doch nach einem Bauvorhaben aus. Insbesondere wurde der Fahrdraht der Straßenbahn bereits an einem Behelfsmast angebracht, was den Abriss des massiven Betonmasts der LVB auf dem Grundstück ermöglicht. Ferner Baucontainer und Bagger (leider hatte ich keine Möglichkeit zu fotografieren). Ansonsten ist auch der Schillerweg 2 (Neubau neben Berggartenstraße 1) inzwischen abgerüstet.

    zu #299


    Nun, die (milde) Provokation liegt wohl eher in der nonchalanten Einschätzung der Bauakademie als Insider(bau) "ohne Breitenwirkung, ohne Stadtbildprägung und ohne Wahrzeichenfunktion". Schon ein flüchtiger Blick etwa in die spanische ("obra emblematica del Schinkel"), englische ("considered one of the forerunners of modern architecture") oder auch italienische ("era uno degli edifici ottocenteschi più importanti della città tedesca") Wikipedia zeigt, dass die Bauakademie schwerlich nur aus Sicht lokaler Enthusiasten als herausragendes Beispiel der Baukunst gilt. Aber klar, nur eine Privatmeinung ...


    @##286ff.
    Eine Baukonzession hätten wir hier nicht. Dort besteht "die Gegenleistung für die Bauarbeiten statt in einem Entgelt in dem befristeten Recht auf Nutzung der baulichen Anlage, gegebenenfalls zuzüglich der Zahlung eines Preises". Das Eigentum der Immobilie verbleibt beim öffentlichen Auftraggeber. Hier will das Land aber verkaufen. Eine vergaberechtliche Ausschreibungspflicht (dann sicher europaweit) bestünde dann, wenn mit dem Verkauf die Verpflichtung zur Erbringung von Bauleistungen nach den Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers verbunden wäre. "Vorgaben" hieße dabei mehr als die "abstrakte" Verpflichtung zur Wiedererrichtung der Akademie, sondern müssten zusätzlich eine Nutzung durch den öffentlichen Auftraggeber bezwecken. Die von der Liegenschaftsverwaltung ausgegebenen Broschüren befassen sich allerdings nicht mit vergaberechtlichen Prozessen (=Beschaffung für die öffentliche Hand), sondern mit dem Gegenteil, der Veräußerung von öffentlichem Eigentum. Hierfür existieren, anders als im Vergaberecht, noch keine gesonderten Vorschriften, sondern lediglich die allgemeine Ansicht, dass die öffentliche Hand auch bei der Entäußerung von Vermögenswerten transparent und nichtdiskriminierend vorgehen muss. (Nur) darum geht es in der Broschüre "Verkaufsverfahren" des Liegenschaftsfonds. Das dort an letzter Stelle genannte "Konzeptverfahren" ist nicht mit einem Verkauf mit gleichzeitiger Vergabe eines Bauauftrags durch die öffentliche Hand gleichzusetzen.

    Rechtsverletzung

    ^
    Dies ist ein Architektur-, und kein Vergaberechtsforum - aber dennoch:


    Der angegriffene Verstoß besteht nicht im "Ob", sondern im "Wie" der geänderten Reihenfolge.


    Hier die Pressemitteilung des OLG:



    Im Ergebnis der Verhandlung vom 4. Februar ließ das OLG mitteilen, dass nach vorläufiger Auffassung des Senats "ein Preisgericht auch im
    sogenannten Nachprüfungsverfahren möglichst in seiner ursprünglichen Besetzung erhalten bleiben müsse. Zudem hätten den Wettbewerbsteilnehmern in Phase zwei die Bewertungskriterien klarer gemacht werden und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden müssen. Das sei aber nicht passiert."


    All das lässt sich nachholen bzw. korrigieren, ändert aber nichts am Grundproblem: dass die Stadt kein Denkmal, sondern einen Platz will, bezahlt mit Mitteln des Bundes.

    Baustart Frühjahr 2014?

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    Inzwischen scheint es, wenn mich nicht alles täuscht, zumindest einen "richtigen" Baustellenzaun zu geben (dahinter tut sich aber noch nichts). Gibt es im Forum konkrete Erkenntnisse, ob/wann es nun tatsächlich losgeht?

    ^
    Das Schreiben der BI bringt das eigentliche Problem (endlich) einmal auf den Punkt: Die Stadt hat den Wettbewerb - und die damit verbundenen Fördermittel - in erster Linie dazu nutzen (bzw. missbrauchen) wollen, auf günstigem Wege zu einer Umgestaltung des Wilhelm-Leuschner-Platzes zu gelangen. Die Wettbewerbsteilnehmer wurden damit vor eine von Anfang an eigentlich kaum zu bewältigende Aufgabe gestellt.


    Die Stadt wird nun die Geister, die sie rief, nicht mehr los.


    Hinzu kommen handwerkliche Fehler beim Handling des Wettbewerbs. Dass es vergaberechtlich kritisch ist, Entscheidungsgremien und -kriterien in einem laufenden Verfahren abzuändern, hätte der Verwaltung klar sein müssen.


    Dass sich die Betroffenen hiergegen zur Wehr setzen, ist ihr gutes Recht. Im Übrigen bedeutet ein Erfolg vor Vergabekammer und OLG keineswegs, dass nunmehr doch der ursprünglich auf den ersten Platz gesetzte Entwurf umgesetzt werden muss. Vielmehr wird das Verfahren in das Stadium vor der monierten Rechtsverletzung zurückgesetzt. Was dann folgt, liegt immer noch weitgehend im Ermessen der Stadt, die hierbei "lediglich" die Rechtsauffassung des OLG zu beachten hat. Daher wird M+M womöglich nur einen Pyrrhussieg erringen - Verfahren gewonnen, Auftrag aber trotzdem nicht erhalten.

    "entgangener Gewinn"

    Wie meinst Du das? Soll Deiner Meinung nach generell der Ersatz entgangenen Gewinns nicht existieren oder nur in diesem speziellen Fall nicht?


    Zur obigen Diskussion:


    Würde der Ostflügel nicht gebaut, und ist dieser - wie ich vermute - im an Hochtief vergebenen Vertrag enthalten, so läge insoweit eine Teilkündigung des Vertrags vor.


    Was im Falle einer solchen Kündigung gilt - und ob sie überhaupt zulässig wäre -, regelt vorrangig der Vertrag, den wir nicht kennen.


    Geht man von der gesetzlichen Regelung aus (§ 649 BGB), so wäre die Kündigung zunächst einmal wirksam (§ 649 S. 1 BGB), d. h. die Pflicht zur Bauausführung entfällt.


    Allerdings behielte Hochtief - da man die Kündigung dort nicht verschuldet hätte - nach der gesetzlichen Regelung den Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung für den nicht gebauten Ostflügel, abzüglich dessen, was an Aufwendungen eingespart wurde und was als Folge der Kündigung anderweitig verdient werden kann (§ 649 S. 2 BGB).


    Ohne weiteren Nachweis wären dies 5 % der auf die für den Ostflügel anfallenden (Rest)Vergütung. In der Praxis machen Baufirmen jedoch weitaus mehr geltend, so etwa die auf die Einheitspreise kalkulierten Zuschläge, zu denen auch der kalkulierte Gewinn gehört (u. a. deshalb wird der Anspruch aus § 649 S. 2 BGB häufig auch als Anspruch auf entgangenen Gewinn bezeichnet). Die Einzelheiten sind streitig und kompliziert. Sicher ist jedoch, dass der Bauherr im Falle einer solchen "freien" (Teil)kündigung ein erhebliches und vor allem im Vorfeld nur schwer kalkulierbares Risiko einginge, das u. a. Herr Braunfels und die anderen Befürworter seiner Idee offenbar unterschätzen.

    Vergabenachprüfung

    ^
    "Zwar würde der LVZ zufolge, die sich auf Architekten, die mit dem Denkmalsstreit nichts zu tun haben, beruft, die bei der Landesdirektion angesiedelte Vergabekammer oft binnen weniger Wochen entscheiden. Doch können beide Architekturbüros Klage einreichen, falls die Behörde den Antrag von M+M/Annabau ablehnt. Dies hätte aufschiebende Wirkung für den Wettbewerb - möglicherweise für Jahre.[/QUOTE]"


    Die Vergabekammer ist gesetzlich verpflichtet, über den Antrag binnen fünf Wochen nach Einreichung zu entscheiden, § 113 GWB. Gegen die Entscheidung der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht Dresden zulässig. Der Antrag auf Vergabenachprüfung durch die Kammer hat aufschiebende Wirkung, die Beschwerde nur, soweit das OLG dies auf gesonderten Antrag feststellt.


    In der Praxis hält sich die Vergabekammer Sachsen meist an die ihr vorgegebene Verfahrensdauer und verlängert diese nur (was zulässig ist), wenn es gar nicht anders geht, dann aber auch nur um Wochen. Die Entscheidung durch das OLG wird meist binnen ca. weiterer weniger Monate getroffen.


    All dies hätte die LVZ durchaus auch selbst herausfinden können, ohne irgendwelche Architekten befragen zu müssen. Aber die Berichterstattung der LVZ zu den mit diesem Wettbwerbsverfahren verbundenen rechtlichen Fragestellungen ist von Anfang an bestenfalls als ungenau zu bezeichnen, ob gewollt oder ungewollt mag dahinstehen. Zur insgesamt wenig sachlichen Diskussion hat sie u. a. auch dadurch beigetragen.

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    Mir leuchtet Julkes Kritik nicht wirklich ein. Am Ring lassen sich eben vielfach die alten Strukturen und Raumkanten nicht wieder herstellen. Die Kreuzung am Goerdelerring und der Fleischerplatz haben eine irreversible Aufweitung erfahren, was zum jetzigen Eindruck der Konturlosigkeit und, im wahrsten Wortsinne, Unbehaustheit führt. Hier könnte ein Hochhaus als Dominante durchaus Abhilfe schaffen. Ob damit einer Idee des sozialistischen Stadtumbaus entsprochen würde, ist demgegenüber ein nachrangiger Gesichtspunkt.

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    Im Übrigen werden nun auch weitere Elemente des Masterplans 2020 umgesetzt.


    Dies betrifft zum einen den Bau des neuen Ausgangsbereichs mit Flamingolagune und Shop auf der Südseite der Parthe unter Federführung des Leipziger Architekturbüros DNR. Hier ist eine Fertigstellung für Sommer/Herbst des kommenden Jahres angestrebt.


    Zum anderen wird die Erweiterung der Afrikasavanne unter dem Stichwort "Afrikakopje" (Spitzmaulnashörner, z. T. in Vergesellschaftung mit Pavianen und "Streichelkral") vorangetrieben, zunächst durch die vor kurzem erfolgte Ausschreibung der Planungsleistungen. Die Realisierung wird sich deutlich auf zukünftige Zoobesuche, jedenfalls im westlichen Teil, auswirken, schon ab Baubeginn. Im Frühjahr 2015 sollen die neuen Bereiche in die Nutzung übernommen werden.


    Vorangehen soll es auch bei der Umgestaltung der Bärenburg in eine Art Mischung aus Klettergarten und Skulpturenpark.


    Bin gespannt.