Beiträge von uhima

    Werter Luftpost,


    ich hoffe, meine Ausführungen wirken nicht zu belehrend. So sind sie nicht gemeint. Es ist mir aber ein wichtiges Anliegen, Dir zu antworten.


    Auch Menschen jüdischen Glaubens können deutsche Bürger sein. Das Judentum ist - wie die römisch-katholische Kirche oder der Protestantismus - lediglich eine Religionsgemeinschafft. Es sagt zunächst nichts über die Staatsangehörigkeit aus.


    Ich als Angehöriger der römisch-katholischen Kirche möchte mich oftmals zu bestimmten Themen - sei es den Protestantismus, sei es das Judentum betreffend - nicht äußern, weil ich diesen Religionsgemeinschaften nicht angehöre.


    Ansonsten denke ich, dass jeder deutscher Bürger - gleich welcher Religionsgemeinschaft er angehört, selbst die konfessionslosen - sich zu allen Fragen äußern darf.


    Viele Grüße, uhima.

    Abriss des Führerbunkers

    Die Rubrik "eines Tages" bei SPON enthält einen interessanten Artikel über den Architekturfotografen Robert Conrad, der Ende der achtziger Jahre heimlich Aufnahmen über den Abriss des Führerbunkers gemacht hat. Damals errichtete die DDR die Plattenbausiedlung in der Wilhelmstraße. Dazu mussten die Reste des Führerbunkers abgetragen werden. Robert Conrad schlich sich etwa dreißig Mal als Bauarbeiter verkleidet auf die Baustelle. Einige Male wurde er von der Volkspolizei erwischt, die ihm (lediglich) mehrere Filmrollen abnahmen. Seine Bilder sind hier veröffentlicht. Historisch interessante Aufnahmen, wie ich finde.

    Innen- und Außenaufnahmen

    Hallo,


    Informationen und Bilder zum Gebäude Leipziger Straße 125 findet man hier.


    Das Gebäude ist 1892 bis 1894 im Stil der Neurenaissance vom Bauinspektor Paul Kieschke als Erweiterungsbau des Eisenbahnamtes errichtet worden. Die Sandsteinfassade ist bis auf Ausnahmen fast vollständig erhalten geblieben. In der Erdgeschosszone befand sich ursprünglich ein aus Kupfer getriebener Adler, der im Originalzustand über der Mittelachse positioniert war. Dieser wurde nach dem Kriege verwertet. Ferner fehlen die seitlichen Bekrönungen und das historische Balkongitter, dass durch eine nicht bauzeitgerechte Metallkonstruktion ersetzt wurde. Im Inneren des Gebäudes befindet sich ein repräsentatives Treppenhaus mit historischem Lastenaufzug für Bücher sowie im 1.Stock eine begehbare zweietagige Bibliothek aus dem Jahre 1894, deren Wandtäfelungen und Mobiliar jedoch stark beschädigt sind.


    Das Exposé der BIMA findet man hier.

    Der Begriff "Bundesversammlung" ist missverständlich. Nach Art. 54 GG wählt die Bundesversammlung den Bundespräsidenten. Sie setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Vertretern der Länder gewählt haben. Das Reichstagsgebäude ist das Parlament (= Volksvertretung), in dem die Volksvertreter (= Bundestag, der alle vier Jahre gewählt wird) tagen. Bis 1945 hieß die Volksvertretung Reichstag. Daher ist es auch das Gebäude des Reichstags, in dem der Bundestag tagt.

    Hallo,


    ich hoffe, als Nicht-Berliner einen konstruktiven Beitrag zu dieser Diskussion leisten zu können.


    Ausgangspunkt dieser Diskussion ist die Anmerkung von Guderian in #671, dass es seit der Wiedervereinigung eine City-West nicht mehr gibt.


    Laut diesem Artikel in Wikipedia: http://http://de.wikipedia.org/wiki/City_West_(Berlin)
    wurde in der Vorkriegszeit die Gegend um den Kurfürstendamm, Breitscheidplatz und Tauentzienstraße als "Neuer Westen" bezeichnet. Schon während der Kaiserzeit entstanden das Kaufhaus des Westens, das Theater des Westens sowie das Cafe des Westens.


    Deshalb ist nach meiner Meinung die Bezeichung dieses Teils von Berlin als "Westen" keine Folge der Teilung.


    Ob dieser Bereich der Stadt zur Innenstadt zählt, kann ich als Nicht-Berliner nicht wirklich beurteilen.

    EILMELDUNG


    Laut einer Meldung auf Spiegel Online hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass der Vertrag mit Stella zwar unwirksam sei, aber nachgebessert werden könne. Die Schlossbefürworter können daher aufatmen. Offensichtlich wurde die Entscheidung der Vergabekammer beim Bundeskartellamt nicht bestätigt.

    Dies ist sicherlich der richtige Thread, um auf das vom Verfall bedrohte Kloster Marienberg in Boppard aufmerksam zu machen.


    Das Kloster Marienberg wurde zwischen 1739 und 1753 errichtet. Bis 1979 wurde das Gebäude von den Ursulinen zum Betrieb eines Internats genutzt. Seitdem steht das Gebäude leer und wechselte mehrfach den Eigentümer. Mittlerweile ist eine starke Schädigung der Bausubstanz eingetreten.


    Weitere Informationen findet man hier:


    https://www.pro-rheintal.de/kd_denkmalpflege_denkmal.html


    Fotos von dem Gebäude findet man hier:


    http://www.fotocommunity.de/pc/pc/pcat/447492

    Ich habe doch einmal kurz die Entscheidungsgründe überflogen: Der Vertrag ist nach dem damals geltenden § 13 Vergabeverordnung (VgV) (heute: §§ 101a, 101b Abs. 1 Nr. 1 GWB) nichtig, weil der Auftraggeber die übrigen Teilnehmer nicht 14 Tage vor dem geplanten Vertragsschluss über den Namen des Teilnehmers, dessen Angebot angenommen werden soll, informiert hat.


    Außerdem liegt ein Verstoß gegen § 97 Abs. 4 GWB vor, weil Stella die Eignungskriterien (Anzahl der Mitarbeiter oder einen bestimmten Jahresumsatz) anscheinend nicht erfüllt.


    Fazit: Sowohl für die zügige Umsetzung des Vorhabens als auch für Stellas Entwurf sieht es gegenwärtig aus juristischen Gründen schlecht aus. Es gilt aber die Entscheidung des OLG Düsseldorf abzuwarten.

    Auf der Internetseite des Bundeskartellamtes (Vergaberecht/Entscheidungen 2009) hat die Vergabekammer die Entscheidung (Aktenzeichen: VK-3 157/09, Vergabe von Architektendienstleistungen) veröffenlicht. Mir fehlt aber im Moment die Konzentration, um die 52 Seiten der Entscheidung zu lesen.