Beiträge von LE Mon. hist.

    "... und am Ende noch 30 Prozent Mietpreisbindung aufgebrummt bekommen." Für neugebaute Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung bekommen die Eigentümer Fördergeld und zwar die Differenz zwischen fiktiver Angebotsmiete und Fördermiete für die nächsten 15 Jahre.


    Derzeitige Werte für Neubau:


    11,00 €/m² Wohnfläche für die Ortsteile Zentrum-Südost, Zentrum-Nordwest, Zentrum-West, Plagwitz
    Absenkung um 35 %: 3,85 €/m²
    zulässige Fördermiete: 7,15 €/m²
    Bindungszeitraum: 15 Jahre
    Zuschuss: 693,00 €/m²


    10,50 €/m² Wohnfläche für die Ortsteile Zentrum-Ost, Zentrum-Süd, Zentrum-Nord, Neustadt-Neuschönefeld, Stötteritz, Probstheida, Südvorstadt, Connewitz, Schleußig, Gohlis-Süd, Gohlis-Mitte
    Absenkung um 35 %: 3,67 €/m²
    zulässige Fördermiete: 6,83 €/m²
    Zuschuss: 661,50 €/m²


    10,00 €/m² Wohnfläche für die Gesamtstadt ohne die vorgenannten Ortsteile

    Absenkung um 35 %: 3,50 €/m²
    zulässige Fördermiete: 6,50 €/m²
    Zuschuss: 630,00 €/m²


    https://www.leipzig.de/bauen-u…ziale-wohnraumfoerderung/

    Unter nachhaltigem Städtebau würde ich ja verstehen, dass eine kommunale Wohnungsgesellschaft einen offensichtlich sanierungsfähigen Bestandsbau in zentraler Lage tatsächlich auch saniert, um ihrem Auftrag nachzukommen, vergleichsweise günstige Wohnungen für breite Schichten der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Ich halte das auch für deutlich nachhaltiger als Abriss, Entsorgung und Neubau eines Hochhauses, für das es derzeit meines Wissens nicht mal potentielle Nutzer_innen oder überhaupt Nachfrager_innen gibt. Aber "nachhaltig" ist sowieso längst zu einem Containerbegriff geworden, den jede_r nach eigenem Gusto füllen kann.

    Es war von Anfang an eine sechsmonatigen Vorbereitungsphase vorgesehen, die wegen der Pandemie und den damit verbundenen Schwierigkeiten etwa bei der Gruppensuche auf acht Monate verlängert wurde. Nun folgt eine dreimonatige Frist zum Einreichen der Konzepte. Nach deren Prüfung durch einen unabhängigen Gutachter entscheidet ein Auswahlgremium voraussichtlich im 2. Quartal 2021.


    Mehr Informationen:

    https://www.netzwerk-leipziger…pzig-im-konzeptverfahren/

    PM der Stadt Leipzig vom 26.02.2021

    Bewerbungsphase startet: Stadt und LWB bieten sechs Grundstücke für Baugemeinschaften im Erbbaurecht an


    Die Stadt und die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) stellen interessierten Baugemeinschaften mit überzeugenden Konzepten jetzt insgesamt sechs Grundstücke für Wohnungsbau im Erbbaurecht bereit. Ab Montag, 1. März 2021, beginnt dafür eine dreimonatige Phase, in der sich die Baugruppen für die angebotenen Grundstücke bewerben können. Je nach Größe sollen darauf jeweils zwischen acht und 20 neue Wohnungen entstehen.


    Für folgende Grundstücke können Konzepte eingereicht werden:


    Grundstücke Stadt Leipzig


    - Gothaer Straße 42, Gohlis, 580 Quadratmeter Grundstücksfläche

    - Wittenberger Straße 55, Eutritzsch, 490 Quadratmeter Grundstücksfläche

    - Braustraße 22, Zentrum-Süd, 500 Quadratmeter Grundstücksfläche

    - Breitschuhstraße 28/30, Großzschocher, 880 Quadratmeter Grundstücksfläche

    - Breitschuhstraße 31, Großzschocher, 640 Quadratmeter Grundstücksfläche


    Grundstück Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH


    - Walter-Albrecht-Weg, Mockau, 2.620 Quadratmeter Grundstücksfläche mit Bestandsgebäude


    https://www.leipzig.de/news/ne…nschaften-im-erbbaurecht/

    "Bei hunderten betroffenen Immobilien wäre die Stadt wohl gut beraten, erst mal unterstützend auf die Eigentümer zuzugehen und dadurch Erfolgsbeispiele zu schaffen. Viel Spielraum bieten sicher auch Zwangsversteigerungen bei ausstehenden Steuerzahlungen, dort ist die Rechtslage klar."


    Beides macht die Stadt Leipzig bereits seit vielen Jahren. Das Mittel der Zwangsversteigerungen bei ausstehenden Steuerzahlungen ist weitgehend ausgeschöpft und viele beratungs- und handlungswillige und -fähige Eigentümer_innen konnten in den letzten 20 Jahren beraten und unterstützt werden:


    Verwaltungsstandpunkt zur

    Vorlage VII-A-01856-VSP-01

    Stadtwerk(statt)Wohnungsleerstand - gemeinsam Potentiale für Freiräume und bezahlbaren Wohnraum heben

    https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1017823

    Hierzu unter IV. Sachverhalt, 2. Begründung.


    Verwaltungsstandpunkt zur

    Vorlage VII-A-01906-VSP-01

    "Spekulativem Leerstand entgegentreten"

    https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1017827

    Hierzu unter IV. Sachverhalt, zu 3.

    Meines Wissens wurde zumindest in Berlin und Hamburg bereits mit dem Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB operiert. Aber es ist ein sehr kompliziertes sowie finanziell und juristisch mit hohen Risiken für die Kommune behaftetes Instrument. Siehe dazu unter anderem den Verwaltungsstandpunkt unter


    Vorlage - VII-A-01857-VSP-01

    Leerstand konsequent begegnen - Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB durchsetzen

    https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1017772


    "Mit o.g. Vorlage zur Anwendung von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten soll der politische Wille herbeigeführt werden, bei geeigneten Objekten nach einzelfallbezogener Prüfung Instandsetzungs- und Modernisierungsgebote gemäß § 177 BauGB zur Behebung von inneren und äußeren Mängeln einzusetzen. Das Instrument eignet sich nicht für einen flächendeckenden Einsatz. Zunächst ist das Gebot immer im Einzelfall zu begründen. Für die unrentierlichen Kosten der angeordneten Maßnahmen, für die gemäß § 177 Abs. 4 Satz 2 mit großer Wahrscheinlichkeit die Stadt Leipzig einzustehen hätte, sind städtische Mittel einzuplanen. Diese Mittel stehen bislang im Haushalt nicht zur Verfügung.


    Die anzuordnenden Maßnahmen müssen konkret auf den Fall bezogen ermittelt und benannt werden. Hierzu sind ebenfalls ausreichende Ressourcen erforderlich.


    Die für ein Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot geeigneten Objekte werden aus der Arbeit der AG Verwahrloste Immobilien bestimmt. Eine konkrete Einschätzung zur Anzahl der Objekte und des dazugehörigen Umfangs des Eingriffs kann nicht benannt werden, da es einzelfallbezogen ermittelt wird. Es wird von jährlich ca. 1-2 Objekten ausgegangen.


    ... Um Leerstand zu begegnen, ist das Zweckentfremdungsverbot das richtige Mittel. Entsprechende Regelungen gibt es in verschiedenen Bundesländern (z.B. Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Niedersachsen). ... ."



    Außerdem:


    Leitfaden zum Umgang mit Problemimmobilien.

    Herausforderungen und Lösungen im QuartierskontextHerausgeber: BBSR

    Erschienen: Februar 2020

    ISBN: 978-3-87994-255-8

    https://www.bbsr.bund.de/BBSR/…_blob=publicationFile&v=1

    Die erste "neue" Wohnung in der Merseburger Straße 94 - eine in der Georg-Schwarz-Straße 1 ist ja seit 2007 immer bewohnt geblieben, auch während der Sanierung - wurde Anfang Dezember 2020 bezogen und mittlerweile sind weitere Wohnungen dazugekommen. Kleine Einblicke in die Fortschritte innen und außen: https://gseins.noblogs.org/ Und ja, es ist noch sehr viel zu tun, nicht nur Außen im Erdgeschoss. ;)



    Die ebenfalls schon verlinkte Karte und Fotosammlung der „vergessenen Häuser“, d.h. der komplett oder überwiegend leerstehenden (Mehrfamilien-)Häuser - meist unsaniert, aber auch schon (äußerlich) saniert - , in der Leipziger Internetzeitung wurde um zahlreiche Objekte vor allem im Leipziger Osten ergänzt. Damit sind mittlerweile 116 Häuser erfaßt.


    In den beiden jüngsten Artikel vom 24.2.2021 dazu aus der Reihe, die weiter fortgesetzt werden soll, geht es vor allem um die Stadtratsdebatten und um die Interventionsmöglichkeiten der Kommune:


    „Vergessene“ Häuser in Leipzig: Impressionen des Verfalls – Die Suche geht weiter, Update 24. Februar 2021 & Übersichtskarte

    https://www.l-iz.de/politik/le…ionen-des-verfalls-347491


    Der Stadtrat tagt: Leerstehende Immobilien in Leipzig – Runde 2 + Video

    https://www.l-iz.de/politik/le…in-leipzig-runde-2-375953

    Technisch fremdel ich noch etwas mit der neuen Zitier- und Beabeitungsfunktion. Das Zitat sollte dort nicht doppelt stehen und der folgende Text darüber in einem Beitrag. Nun gut, dann eben so.


    In der letzten und in dieser Woche sind nun die vier oben verlinkten Anträge im Stadtrat behandelt worden und die Stadtverwaltung hat als Aufgabe mitbekommen, sich noch stärker als vorher um leerstehende Wohnhäuser etc. und deren Reaktivierung zu kümmern.


    Der Antrag „Stadtwerk(statt)Wohnungsleerstand - gemeinsam Potentiale für Freiräume und bezahlbaren Wohnraum heben“ (VII-A-01856-NF-03) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde mit 45 Pro- und 25 Gegenstimmen bei Übernahme des Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE angenommen.


    "Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bestehende Leerstandspotenziale zu heben und auf den Erhalt und die Schaffung sozialer, kultureller und kleingewerblicher Freiräume und zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums und Gewerbes hinzuwirken.


    Hierzu werden seitens der Stadtverwaltung und der LWB die vorhandenen Instrumente und Verfahren genutzt, bei Bedarf angepasst und weiterentwickelt, sowie


    1. die Eigentümerziele der LWB mit der Zielsetzung fortgeschrieben, bei der Hebung von Leerstandspotenzialen eine Vorbildwirkung für den Immobilienmarkt einzunehmen. Dazu wird geprüft, verstärkt einfache Instandsetzungen und Modernisierungen vorrangig in Gebieten mit geringem Anteil an KdU-Haushalten und überdurchschnittlich hohen Mieten umzusetzen, um damit KdU-fähigen Wohnraum zu schaffen. Eigenleistungen von Mieter*innen sind grundsätzlich zu ermöglichen,


    2. die Eignung von Grundstücken und Gebäuden der Tochterunternehmen der Stadt für die Schaffung von Wohnungen durch Instandsetzung/Modernisierung und/oder Neubau festgestellt und dazu bis zur Diskussion im Rahmen des wohnungspolitischen Konzepts (siehe Pt. 3) berichtet,


    3. bis zum Ende des IV. Quartals 2021 im Rahmen der Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts folgende Punkte berücksichtigt und einem geeigneten Beteiligungsformat diskutiert:

    - Inwertsetzung von vorhandenen Flächenreserven, insbesondere von Mehrfamilienhäusern für Mischnutzungen von sozialen, kulturellen und kleingewerblichen Nutzungen;

    - Unterstützung von Projekten für Kultur, Soziales und Kleingewerbe bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten;

    - Beratung und Begleitung von Eigentümern nicht genutzter Immobilien hinsichtlich der Bereitstellung von Räumlichkeiten für soziale, kulturelle oder kleingewerbliche Projekte;

    - Beratung und Begleitung von Eigentümern, um Instandhaltungen und -setzungen sowie Modernisierungen durchzuführen und zur Abwendung von Modernisierungsgeboten;

    - Möglichkeiten der Bereitstellung von Fördermitteln im Rahmen der Programme Soziale Stadt und Stadtumbau sowie Bereitstellung von EU-Fördermitteln, um Instandsetzungen und Modernisierungen für soziale, kulturelle und kleingewerbliche Nutzungen zu unterstützen.


    Auf dieser Grundlage ist bis zum I. Quartal 2022 eine Umsetzungskonzeption zur weiteren Berücksichtigung im Rahmen des wohnungspolitischen Konzepts vorzulegen.


    Der Stadtrat wird fortlaufend über die Umsetzung unterrichtet."


    https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1018692


    Übernommen, abgestimmt und mit 38 Pro-Stimmen positiv votiert wurde der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE "(Spekulativem) Leerstand konsequent begegnen - Freiräume und bezahlbaren Wohnraum sichern" (VII-A-01857-ÄA-03):


    "Der Oberbürgermeister wird beauftragt,


    1. zukünftig Modernisierungs- und Instandsetzungsgebote nach § 177 BauGB in der Stadt Leipzig anzuwenden, dafür dem Stadtrat bis zum II. Quartal 2021einen Vorschlag für ein geeignetes Verfahren vorzulegen und bei der Erarbeitung insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:


    - Kontinuierliche Erfassung nicht genutzter oder nicht nutzungsfähiger Immobilien in einem Leerstandskataster. Geeignete digitale Formen der Meldung und von Sichtbarmachung von Leerständen sind zu prüfen,


    - Erarbeitung einer Richtlinie zum Umgang mit Eigentümern nicht genutzter oder nicht nutzungsfähiger Immobilien, in der Kriterien, Fristen, Bußgelder und Verfahren zur Durchsetzung des Modernisierungs- und Instandsetzungsgebots geregelt werden,


    - Aufnahme von Gesprächen mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) und der Handwerkskammer, wie gezielt mehr Personalressourcen für Wohnungsvorrichtungen geschaffen werden können,


    - Erarbeitung eines Konzepts, wie Eigentümer gezielt bei längerem Leerstand


    - (mehr als 3 Monate) angesprochen werden können,


    - Prüfung von Sanktionsmöglichkeiten bei (teil-)marktaktivem Wohnungsleerstand von länger als 6 Monaten.


    2. sich auch als Präsident der Deutschen Städtetages dafür einzusetzen, dass


    - im Bund die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Durchsetzung des Modernisierungs- und Instandsetzungsgebots, z. B. durch höhere Bußgelder und die Sanktionierungsmöglichkeit mittels Enteignungen und Vorkaufsrechten erweitert werden,


    - der Freistaat umgehend die Rechtsgrundlagen für die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung schafft und die Problematik leerstehender Immobilien bei der Grundsteuernovellierung berücksichtigt."


    https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1018758


    @ LEonline: Dann bitte Deine 1000 Fotos an die L-IZ schicken, das dürfte die Debatte beleben. Irgendwie habe ich im Hinterkopf, dass jemand hier im Forum schon mal eine Karte mit den leerstehenden Leipziger Immobilien angefangen hatte, vielleicht bilde ich mir das aber auch ein.

    Eine umgesetzte Karte kenne ich nicht, nur die Idee für eine solche. Hier alte Listen, von denen viele Gebäude mittlerweile nach Sanierung zu streichen sind:

    Leipzig: Überblick akut einsturzgefährdeter Gebäude in der Stadt


    Relativ aktuelle Karten mit äußerlich als unsaniert erkennbaren Häusern ohne Unterscheidung in bewohnte oder leerstehende finden sich in den Detailuntersuchungen zu den Milieuschutzgebieten in Leipzig:


    Teile von Leutzsch, Lindenau, Plagwitz, Schleußig und Kleinzschocher

    DETAILUNTERSUCHUNG ZUR PRÜFUNG DES EINSATZES EINER SOZIALEN ERHALTUNGSSATZUNG GEMÄß § 172 ABSATZ 1 SATZ 1 NUMMER 2 BAUGB ZUR ERHALTUNG DER ZUSAMMENSETZUNG DER WOHNBEVÖLKERUNG IM STADTRAUM ALT-WEST IN VERBINDUNG MIT SÜDWEST

    https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1013732

    Anhang 1

    Gebäudezustand (Stand: 25.9.2019)

    rot = Gebäude mit großem Sanierungspotenzial, darunter auch viele bewohnte Gebäude mit einer Sanierung aus den 1990er Jahren


    Teile von Gohlis und Eutritzsch:

    DETAILUNTERSUCHUNG ZUR PRÜFUNG DES EINSATZES EINER SOZIALEN ERHALTUNGSSATZUNG GEMÄß §172 ABSATZ 1 SATZ 1 NUMMER 2 BAUGB ZUR ERHALTUNG DER ZUSAMMENSETZUNG DER WOHNBEVÖLKERUNG IM STADTRAUM NORD

    https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1013734

    Seite 26 Abb. 1 (Stand: 14.4.2020)


    Teile von Neustadt-Neuschönefeld, Volkmarsdorf, Sellerhausen-Stünz, Reudnitz und Anger-Crottendorf:

    DETAILUNTERSUCHUNG ZUR PRÜFUNG DES EINSATZES EINER SOZIALEN ERHALTUNGSSATZUNG GEMÄß §172 ABSATZ 1 SATZ 1 NUMMER 2 BAUGB ZUR ERHALTUNG DER ZUSAMMENSETZUNG DER WOHNBEVÖLKERUNG IM STADTRAUM OST IN VERBINDUNG MIT SÜDOST

    https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1013687

    Anhang 1 (Stand 3.2.2020)


    Weite Teile von Connewitz:

    DETAILUNTERSUCHUNG ZUR PRÜFUNG DES EINSATZES EINER SOZIALEN ERHALTUNGSSATZUNG GEMÄß §172 ABSATZ 1 SATZ 1 NUMMER 2 BAUGB ZUR ERHALTUNG DER ZUSAMMENSETZUNG DER WOHNBEVÖLKERUNG IM STADTRAUM CONNEWITZ

    https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1013731

    Angang 1 (Stand: 28.6.2019)

    Die Rede ist nicht von "500 unsanierten Altbauten", sondern von 300 bis 500 komplett leerstehenden Mehrfamilienhäusern. Da kommen sicherlich noch mal einige hundert unsanierte und vollständig, überwiegend oder doch zumindest zum Teil bewohnte Mehrfamilienhäuser dazu, aber die sind dann halt zumindest zum Teil bewohnt und zählen damit logischerweise nicht zum Totalleerstand. Bei den komplett leerstehenden Mehrfamilienhäusern sind wiederum auch einige Dutzend dabei, die in den späten 1990ern/2000ern oder auch erst in den letzten Jahren komplett oder nur an den Außenwänden saniert wurden und aus unterschiedlichen Gründen (wieder) leerstehen.


    Laut der kommunalen Statistik gab es Ende 2017 einen Gesamtleerstand von ca. 13.500 bis 14.000 Wohneinheiten (4 %), davon unter 6.700 WE (unter 2 %) marktaktiv und entsprechend zwischen 6.800 und 7.300 nicht marktaktive WE, allerdings von denen auch nur ein Teil in komplett leerstehenden Mehrfamilienhäusern. Seither sind fast 3 Jahre vergangen und etwa 8.000 Personenhaushalte hinzugekommen, die aber auch Neubauwohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser und marktaktive Wohnungen aus der Leerstandsreserve bezogen haben.


    "Quaestio - Forschung und Beratung, Bonn" kam in der Studie "Untersuchung der Zweckentfremdung von Wohnraum in Leipzig - Endbericht" für Anfang 2019 zu ähnlichen Ergebnissen: ein Gesamtleerstand von 12.000-12.500 Wohnungen (3,7 %) für Anfang 2019, davon

    ca. 5.000 WE (1,5 %) Fluktuationsreserve,

    ca. 4.000 WE (1,2 %) kurzfristig aktivierbar und

    ca. 3.000 WE (0,9 %) in komplett leerstehenden Gebäuden


    Die letzgenannten ca. 3.000 Wohnungen sind nach groben Überschlag mit pro Haus sechs bis zehn Wohnungen (u.a. Eckhäuser) in 300 bis 500 komplett leerstehenden Mehrfamilienhäusern.


    https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1014240

    Leipzig: Stadtleben


    In der Stadtverwaltung gibt es seit September 2014 eine dezernats- und ämterübergreifenden Arbeitsgruppe, die sich um die verwahrlosten Immobilien in Leipzig kümmert. Sie hat wohl die meisten der leerstehenden Häuser auf dem Schirm.

    https://www.leipzig.de/bauen-u…-verwahrloste-immobilien/


    Im Februar 2018 zog die Arbeitsgruppe "Verwahrloste Immobilien" Bilanz zu 57 gefährdeten Objekte, um die sie sich eingehender gekümmert hatte:

    https://www.leipzig.de/news/ne…-immobilien-zieht-bilanz/


    Mittlerweile gibt es nun schon drei aktuelle Anträge im Stadtrat zu dem Thema Leerstand und dessen Reaktivierung:


    Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

    Vorlage - VII-A-01856

    Stadtwerk(statt) Wohnungsleerstand - gemeinsam Potentiale für Freiräume und bezahlbaren Wohnraum heben

    https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1017484


    Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

    Vorlage - VII-A-01857

    Leerstand konsequent begegnen - Modernisierungs- und Instandsetzungsgebots nach § 177 BauGB durchsetzen

    https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1017485


    Antrag der Fraktion DIE LINKE

    Vorlage VII-A-01906

    Spekulativem Leerstand entgegentreten

    https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1017617


    Außerdem haben beide Fraktionen einen gemeinsamen Antrag auf Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts von 2014/15 mit erster Forschreibung 2018 gestellt:


    Vorlage - VII-A-01914

    Wohnungspolitisches Konzept jetzt fortschreiben!

    https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1017628


    "Mit der 2015 beschlossenen Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts hat der Stadtrat auf das anhaltende Bevölkerungswachstum der Stadt Leipzig und die damit verbundene Trendwende auf dem Wohnungsmarkt reagiert. In 2018 wurde eine Fortschreibung der Instrumente und Maßnahmen des Wohnungspolitischen Konzepts beschlossen. In der Zwischenzeit haben sich Rahmenbedingungen geändert und neue Entwicklungen ergeben. So hat sich das Bevölkerungswachstum abgeschwächt, haben sich auf Bundes- und Landesebene die Grundlagen für einzelne wohnungspolitische Instrumente verändert und Themen wie die Inwertsetzung von leerstehenden Wohnungen an Relevanz gewonnen. Angesichts dessen ist eine Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts im Rahmen eines Beteiligungsprozesses mit den relevanten Akteuren angezeigt. Auf dieser Grundlage kann eine weitere Schärfung des Konzepts und Prioritätensetzung von Instrumenten erfolgen."

    Das Thema wird in den nächsten Tagen und Wochen sicherlich noch weiter an Fahrt aufnehmen.

    An diesem Gerücht ist nichts dran. Das steht auch so in dem LVZ-Artikel: "Neuer Baubürgermeister ist nicht der Grund: Mit dem Wechsel in der Dezernatsspitze habe ihre Entscheidung nichts zu tun, versicherten beide auf Nachfrage."


    Thorsten Rupp begründete seine Entscheidung mit Querelen zwischen einigen Verwaltungsbereichen – insbesondere mit dem Rechtsamt. Er wisse aus seiner beruflichen Erfahrung, dass es kaum funktioniert, wenn bei einem Milliarden-Vorhaben wie am Eutritzscher Freiladebahnhof „das Rechtsamt die Projektleitung fachlich übernimmt“. Er wolle „jeden Morgen gerade in den Spiegel schauen können“ und habe nun die Konsequenzen aus einer mangelnden Rückendeckung für seinen Kurs gezogen.


    Stefan Heinig war schon seit 1997 im Stadtplanungsamt tätig und übernahm im April 2018 die kommissarische Leitung des Stadtplanungsamtes. Die Chefposition des Amtes ist bis heute nicht besetzt. Anderen Gerüchten als den oben vernommeneb zufolge liegt darin der wesentliche Grund für seine Entscheidung. Heinig geht nach eigener Aussage „nicht nur aus Frust“. Die jüngste Zeit als kommissarischer Amtsleiter sei für ihn sehr belastend gewesen. „Vor allem habe ich mir gedacht, in einem Alter zu sein, in dem sich gut noch mal was ganz Neues anfangen lässt.“ Ab Herbst arbeitet Heinig in Teilzeit am Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.

    "Kino der Jugend" in Sellerhausen - Konzeptverfahren im Erbbaurecht für künftiges Kulturzentrum startete am 4. Juli 2020


    Für das ehemalige Kino der Jugend in der Eisenbahnstraße 162 gibt es am 20. Juli 2020 einen Besichtigungstermin.

    https://www.leipzig.de/news/ne…4-juli-besichtigungsterm/


    Ziel ist es, das Objekt im Erbbaurecht an einen künftigen Nutzer zu übergeben, der das denkmalgeschützte Gebäude saniert und ein kulturelles Begegnungszentrum für die Bürgerschaft im Stadtteil Volkmarsdorf eröffnet. Der zu schließende Erbbaurechtsvertrag mit der Stadt Leipzig sieht eine Laufzeit von 60 Jahren sowie eine Bau- und Nutzungsverpflichtung vor. Interessensbekundungen können bis zum 30. September 2020 eingereicht werden.


    Schon länger entwickeln die Verwaltung und Initiativen Ideen für die Wiederbelebung des Hauses. Langjährige Unterstützer sind ebenso eingeladen, sich mit konkreten Nutzungsplänen an dem Konzeptverfahren zu beteiligen, wie weitere Kulturbegeisterte, Ideengeber und gesellschaftlich Engagierte.


    Im Oktober 2020 wird sich eine Jury aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung sowie Mitgliedern aus den Fachausschüssen für das überzeugendste Konzept entscheiden. Anschließend erhält dessen Einreicher Zeit bis voraussichtlich Januar 2021, um die Planungen zu verfeinern, den Bauantrag oder Fördermittelanträge zu erarbeiten.


    Das Gebäude in der Eisenbahnstraße 162 gehörte bis in die 1920er Jahre zur Leipziger Gasanstalt, wurde dann jedoch nicht mehr benötigt. Es folgte der Umbau zum Kino mit 990 Sitzplätzen. Zwischen 1928 und 1987 war es als solches in Betrieb. Seitdem steht die Immobilie leer.


    Dazu auch:


    Kino der Jugend: Konzeptverfahren für künftiges Kulturzentrum startet endlich

    https://www.l-iz.de/politik/br…um-startet-endlich-338760