Technisch fremdel ich noch etwas mit der neuen Zitier- und Beabeitungsfunktion. Das Zitat sollte dort nicht doppelt stehen und der folgende Text darüber in einem Beitrag. Nun gut, dann eben so.
In der letzten und in dieser Woche sind nun die vier oben verlinkten Anträge im Stadtrat behandelt worden und die Stadtverwaltung hat als Aufgabe mitbekommen, sich noch stärker als vorher um leerstehende Wohnhäuser etc. und deren Reaktivierung zu kümmern.
Der Antrag „Stadtwerk(statt)Wohnungsleerstand - gemeinsam Potentiale für Freiräume und bezahlbaren Wohnraum heben“ (VII-A-01856-NF-03) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde mit 45 Pro- und 25 Gegenstimmen bei Übernahme des Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE angenommen.
"Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bestehende Leerstandspotenziale zu heben und auf den Erhalt und die Schaffung sozialer, kultureller und kleingewerblicher Freiräume und zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums und Gewerbes hinzuwirken.
Hierzu werden seitens der Stadtverwaltung und der LWB die vorhandenen Instrumente und Verfahren genutzt, bei Bedarf angepasst und weiterentwickelt, sowie
1. die Eigentümerziele der LWB mit der Zielsetzung fortgeschrieben, bei der Hebung von Leerstandspotenzialen eine Vorbildwirkung für den Immobilienmarkt einzunehmen. Dazu wird geprüft, verstärkt einfache Instandsetzungen und Modernisierungen vorrangig in Gebieten mit geringem Anteil an KdU-Haushalten und überdurchschnittlich hohen Mieten umzusetzen, um damit KdU-fähigen Wohnraum zu schaffen. Eigenleistungen von Mieter*innen sind grundsätzlich zu ermöglichen,
2. die Eignung von Grundstücken und Gebäuden der Tochterunternehmen der Stadt für die Schaffung von Wohnungen durch Instandsetzung/Modernisierung und/oder Neubau festgestellt und dazu bis zur Diskussion im Rahmen des wohnungspolitischen Konzepts (siehe Pt. 3) berichtet,
3. bis zum Ende des IV. Quartals 2021 im Rahmen der Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts folgende Punkte berücksichtigt und einem geeigneten Beteiligungsformat diskutiert:
- Inwertsetzung von vorhandenen Flächenreserven, insbesondere von Mehrfamilienhäusern für Mischnutzungen von sozialen, kulturellen und kleingewerblichen Nutzungen;
- Unterstützung von Projekten für Kultur, Soziales und Kleingewerbe bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten;
- Beratung und Begleitung von Eigentümern nicht genutzter Immobilien hinsichtlich der Bereitstellung von Räumlichkeiten für soziale, kulturelle oder kleingewerbliche Projekte;
- Beratung und Begleitung von Eigentümern, um Instandhaltungen und -setzungen sowie Modernisierungen durchzuführen und zur Abwendung von Modernisierungsgeboten;
- Möglichkeiten der Bereitstellung von Fördermitteln im Rahmen der Programme Soziale Stadt und Stadtumbau sowie Bereitstellung von EU-Fördermitteln, um Instandsetzungen und Modernisierungen für soziale, kulturelle und kleingewerbliche Nutzungen zu unterstützen.
Auf dieser Grundlage ist bis zum I. Quartal 2022 eine Umsetzungskonzeption zur weiteren Berücksichtigung im Rahmen des wohnungspolitischen Konzepts vorzulegen.
Der Stadtrat wird fortlaufend über die Umsetzung unterrichtet."
https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1018692
Übernommen, abgestimmt und mit 38 Pro-Stimmen positiv votiert wurde der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE "(Spekulativem) Leerstand konsequent begegnen - Freiräume und bezahlbaren Wohnraum sichern" (VII-A-01857-ÄA-03):
"Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
1. zukünftig Modernisierungs- und Instandsetzungsgebote nach § 177 BauGB in der Stadt Leipzig anzuwenden, dafür dem Stadtrat bis zum II. Quartal 2021einen Vorschlag für ein geeignetes Verfahren vorzulegen und bei der Erarbeitung insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Kontinuierliche Erfassung nicht genutzter oder nicht nutzungsfähiger Immobilien in einem Leerstandskataster. Geeignete digitale Formen der Meldung und von Sichtbarmachung von Leerständen sind zu prüfen,
- Erarbeitung einer Richtlinie zum Umgang mit Eigentümern nicht genutzter oder nicht nutzungsfähiger Immobilien, in der Kriterien, Fristen, Bußgelder und Verfahren zur Durchsetzung des Modernisierungs- und Instandsetzungsgebots geregelt werden,
- Aufnahme von Gesprächen mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) und der Handwerkskammer, wie gezielt mehr Personalressourcen für Wohnungsvorrichtungen geschaffen werden können,
- Erarbeitung eines Konzepts, wie Eigentümer gezielt bei längerem Leerstand
- (mehr als 3 Monate) angesprochen werden können,
- Prüfung von Sanktionsmöglichkeiten bei (teil-)marktaktivem Wohnungsleerstand von länger als 6 Monaten.
2. sich auch als Präsident der Deutschen Städtetages dafür einzusetzen, dass
- im Bund die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Durchsetzung des Modernisierungs- und Instandsetzungsgebots, z. B. durch höhere Bußgelder und die Sanktionierungsmöglichkeit mittels Enteignungen und Vorkaufsrechten erweitert werden,
- der Freistaat umgehend die Rechtsgrundlagen für die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung schafft und die Problematik leerstehender Immobilien bei der Grundsteuernovellierung berücksichtigt."
https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1018758