"Iudex non calculat" heißt nicht, dass dem Juristen Lucas Schopphoven und seinen CDU-Fraktionskolleg*innen die einfachsten Gesetze der Mathematik und Physik ("Wo ein Körper ist, kann kein anderer sein.") völlig egal sein können:
Änderungsantrag - VII-DS-09870-NF-01-ÄA-01
https://ratsinformation.leipzi…DNR=2021006&refresh=false
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
1. Die notwendigen Gleiserweiterungen für den Einsatz der neuen Straßenbahnzüge werden realisiert.
2. Auf die weiteren im Bau- und Finanzierungsbeschluss geplanten Eingriffe in den Straßenraum wird verzichtet. Die Anzahl der Fahrspuren von zwei je Richtung bleibt erhalten, wobei in den untermaßigen Bereichen die Markierung der zwei Spuren entfällt. ...
Es besteht Einverständnis darüber, dass der Einsatz der neuen Straßenbahnzüge auf der Prager Straße als Bestandteil des Basismoduls Hauptachsen zu gewährleistet ist.
Nicht vermittelbar ist die Reduzierung der zwei Fahrbahnen auf dann nur noch eine Fahrbahn für den motorisierten Verkehr. Insbesondere diese Straße ist durch Ein- und Auspendler stark frequentiert. Die aktuelle Verkehrsbelastung verlangt nach dem Regelwerk eine Zweispurigkeit.
Weiterhin besteht die Gefahr, dass bei Staus in den Stoßzeiten Schleichverkehre zunehmen, die die umliegenden Wohngebiete belasten.
Auch wenn die Fahrbahnbreite eingeschränkt wird, ist grundsätzlich zweispuriger Verkehr möglich. In der Regel können sich zwei Pkws nebeneinander aufstellen. Vergleichbar der Berliner Straße würde an den untermaßigen Stellen auf die Einzeichnung von Spuren zu verzichten sein, damit die Verkehrsteilnehmer die Straßenaufteilung achtsam selbst vornehmen.
Für den Radverkehr ist besonders stadtauswärts ein attraktives Angebot in der Naunhofer Straße zu schaffen, um auch anstehenden Klagen gegen die Benutzungspflicht der Fuß-/Radweges entgegenzuwirken."
Die CDU-Fraktion bringt diesen Antrag sogar doppelt ein, völlig identisch noch mal als Antrag VIII-A-00454,
Ergänzung zur VII-DS-09870-NF-01:
"Wir reichen diesen Antrag hilfsweise inhaltsgleich mit unserem Änderungsantrag VII-DS-09870-NF-01-ÄA-01 ein, damit in der Ratsversammlung im Dezember 2024 in der Sache entschieden werden kann, auch wenn die Stadtverwaltung die im Betreff genannte Drucksache im November von der Tagesordnung nehmen sollte."
https://ratsinformation.leipzi…DNR=2021007&refresh=false
Auf 5,50 m bis 5,60 Breite zwei regelgerechte Fahrstreifen für den MIV anzulegen wird ... ähm ... herausfordernd für die Planer*innen, die an Mathematik, Physik und die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) glauben.
Da die Berliner Straße genannt wird hier noch mal die Beschlussvorlage - VII-DS-01702 "Vorplanung Komplexmaßnahme Berliner Straße und Erich-Weinert-Straße von Wilhelm-Liebknecht-Platz bis Eisenbahnüberführung Berliner Straße" mit der vom Stadtrat beschlossenen Vorzugsvariante 4:
https://ratsinformation.leipzi…DNR=1017147&refresh=false
Die CDU-Fraktion wollte im Februar 2023 die Variante 2 mit zwei MIV-Fahrstreifen in jeder Richtung durchbringen, wobei die jeweils 3,25 m breit gewesen wären. Zusammen sind das 6,50 m. In der Prager Straße ist die Fahrbahn aber nur 5,50 m breit.
https://www.l-iz.de/politik/br…4-berliner-strasse-513775
Wenn es der CDU-Fraktion in der Prager Straße gelingen sollte, beim Bau- und Finanzierungsbeschluss frühere Stadtratsbeschlüsse zurückzudrehen und wieder in der Vorplanung zu beginnen, dann wird sie dies auch bei weiteren Baumaßnahmen wie etwa in der Berliner Straße versuchen.