Ach so, und warum sollte gerade das Berliner Stadtschloss etwas herausragendes unter den vielen Schlössern darstellen?
Weil dort der Deutsche Kaiser wohnte und kein primitiver Duodezfürst.
Es war schon im Original kein wirkliches Schmuckstück gewesen, als Plagiat wird es das noch weniger sein.
Das Plagiat nach Entwurf von Franco Stella gewinnt an Symmetrie und damit an Schönheit. Durch die Nutzung als Museum wird es demokratischer und intellektueller sein als das Original. Darüber hinaus hat ein Original natürlich einen höheren historischen Wert als eine Kopie, aber die Kopie eines historischen Gebäudes ist immer noch tausendmal wertvoller als irgend ein Neubau.
Aber jede Stadt sollte Herr seiner Stadtplanung sein und ggf. dafür aufkommen.
Abgesehen von Hauptstädten bei denen die Regierungen gerne mit reinreden. Von mir aus soll der U-Bahnhof Bundestag lieber wieder Reichstag heißen und die Straße des 17. Juni wieder Charlottenburger Chaussee. Auf einen Europaplatz könnte ich genauso verzichten wie auf einen Washingtonplatz. Aber in solchen Fragen ist Berlin nun mal nicht uneingeschränkt souverän. Schon gar nicht wenn der Bund die Rechnung zahlt.
Ich sehe den Bund nicht in der Pflicht diese regionale Aufgabe zu finanzieren.
Da der Bund den Palast der Republik erst in Besitz genommen, dann entkernt und schließlich abgerissen hat, ist er natürlich in der Verantwortung für das, was mit dem Gelände geschieht. Darüber hinaus hat der Bundestag eine Kompetenz-Kompetenz und kann sich für alles zuständig erklären, was ihm beliebt.
Die (auch von dir) gewählten Abgeordneten aller Parteien waren (warum auch immer) der Meinung es wäre ihre Aufgabe: Das Berliner Stadtschloss als Humboldt-Forum mit drei historischen und einer modernen Fassade und einer nicht näher definierten Kuppel zu rekonstruieren. Wenn du das anders siehst, gründe eine eigene Partei und gewinne 2013 die Mehrheit.
Es passt nicht zu den Prinzipien eines Bundesstaates wie es Deutschland nun mal ist.
Dagegen hilft eine Klage vorm Bundesverfassungsgericht. Das Gericht wird die Klage abweisen und dich auf die neu ins Grundgesetz aufgenommene Hauptstadtklausel aufmerksam machen:
Artikel 22 Absatz (1) Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.