Enzo Molinari,
wir hatten zu der Frage, wie weit der Umbau eines Denkmals gehen darf, hier in diesem Strange bereits anfangs dieses Jahres eine Diskussion, die durch Datenverlust leider dahin ist.
Wir sind darüber übereingekommen, daß die Nutzung eines Denkmals de iure niemals festgelegt werden kann. Nun kann es aber sein, daß die zu erhaltene Substanz de facto zur weitgehenden Einschränkung der Nutzung führt. Das ist mal in geringerem, in unserem Falle offensichtlich in größerem Maße der Fall.
Zumindest sah es in der Vergangenheit danach aus, denn dem Eigentümer wäre der Umbau für seine bevorzugte Einzelhandelsnutzung nur unter Veränderung und Entfernung von Bauteilen möglich gewesen, die im Denkmaleintrag des Metropols eindeutig als zu schützen aufgeführt sind.
Das Problem war also nicht, daß dem Eigentümer eine gewisse Nutzung verboten werden soll, sondern daß er bei durchgesetztem Denkmalschutz selbst keine Umsetzungsmöglichkeit seiner Wunschnutzung sieht. Den Denkmalschutz nun an diesen Wunsch anzupassen - wie jetzt von der Verwaltung ganz offenkundig verlangt -, ist jedoch genauso unzulässig wie ein Diktat über die Nutzung eines Denkmals.
Unverständlicherweise hast Du mit der erstgenannten Beugung des Rechts kein Problem, mit letztgenannter dagegen schon. Bisher habe ich von Dir in diesem Forum immer kompetente Beiträge gelesen, und wohl aus diesem Grunde bin ich über diese Deine Inkonsequenz ein wenig enttäuscht.
Nun könntest Du einwenden, der Denkmaleintrag sei überzogen, fehlinterpretiert oder was weiß ich was. Für diesen - immerhin denkbaren - Fall müssen wir die neue Planung betrachten. Weil der Generalanzeiger sich nur mit dem beschäftigt, was erhalten bleiben wird, einzig die Rolltreppen gesteht er ein, wollen wir diejenigen zu Wort kommen lassen, die nur das Schlechte sehen, in der Hoffnung, ein vollständigeres Bild zu erhalten:
So soll beispielsweise der Einbau von drei Rolltreppen im Großen Saal, die Zerstörung der Aufgänge im Außenbereich, die Neugestaltung des Eingangsbereichs, das Versetzen des Kassenhäuschens innerhalb des Gebäudes und die Zerstörung der charakteristischen Wandelgänge vor den Türen zum Großen Saal im Einklang mit dem Erhalt des Denkmals stehen.
(aus der Pressemitteilung der Bürgeriniatitive, http://rettet-das-metropol.de/)
Ich wenigstens komme zu dem Schluß, daß offensichtlich doch das Denkmal der Nutzung angepaßt wird, nicht umgekehrt. Das Interieur bleibt durch Abrisse und Translozierung des Kassenhäuschens eben nicht in seinem Zusammenhang ablesbar, sondern es wird als Sammlung von funktionslosen Versatzstücken wie in einem Kuriositätenkabinett den faden Kompromiß dokumentieren.
Hier scheint eine Vorstellung vom Denkmalschutz vorzuliegen, wie sie im 19. Jahrhundert üblich war, und wie sie zu solchen Ergebnissen geführt hat wie dem versetzten, aus mehreren Teilen der Befestigung zusammengesetzten pseudohistorischen Sterntor. Auch dieses stellt sich in der Anordnung seiner Durchfahrt parallel zur Straßenflucht als funktionslose, ihrem städtischen Kontext entrissene Kuriosität dar, als Denkmal eines falsch verstandenen Denkmalschutzes, so lächerlich, daß ein gänzlicher Abriß entehrender nicht hätte sein können, dafür zusammen mit dem Metropol bald auch als Denkmal für die Kontinuität schlechten Geschmacks