Beiträge von cnovikov

    Hallo zusammen!


    Da dies mein erster Post ist, bitte ich um Nachsicht, falls ich gewisse Regeln nicht einhalten sollte.


    Ich plane derzeit zwei Wohnhäuser mit jeweils 4-5 Wohneinheiten, verteilt auf zwei benachbarte Flurstücke, welche beide dem Bauherren gehören.

    Eines dieser Flurstücke beinhaltet bereits eine Überfahrt zu einem dritten Flurstück, welches südlich der beiden liegt. Eine Baulasteintragung liegt wohl vor.


    Die dem Anhang beigefügte Skizze stellt einmal die Baugrenzen, die bestehende Überfahrt im Osten des Flurstücks 773 und die Fläche zwischen der Straße und der Baulinie (vorderer "Gartenbereich" - welcher nicht bebaut werden darf. Eine Planung der Stellplätze ist somit zwangsweise im südlichen Bereich angedacht.


    Unter der Beachtung eines gültigen Bebauungsplans und dessen Festsetzungen bin ich also gezwungen, die Stellplätze erreiche ich aufgrund der bestehenden Überfahrt die GRZ II (gem, BauNVo 1990) durch diese Überfahrt sehr schnell. Ich möchte die Stellplätze bündeln, und auf einem Fleck planen, um weitere Zufahrten zu ersparen.


    CbMrX9c https://ibb.co/CbMrX9c


    Zur Frage der Umsetzung:


    Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich die Stellplätze für beide Wohnhäuser am Flurstück 773 gem. Zeichnung herstellen kann? Hilft mir eine Vereinigungsbaulast, oder gibt es andere Wege?

    Eine Überschreitung der GRZ II möchte ich im besten Fall vermeiden.


    Freue mich über Tipps!