Beiträge von Der Kritiker

    Das würde städtebaulich gut passen, aber eine Umsetzung über landeseigene Gesellschaften ist aus verschiedenen Gründen schwierig. Man sollte eher die späteren Bewohner frühzeitig in den Prozess einbeziehen, also Baugruppen oder kleinere Genossenschaften bilden oder auch in Eigentumswohnungen aufteilen.

    Es ging mir nicht darum der Linken das Wort zu reden. Ich empfinde aber den ganzen Prozess als zutiefst befremdlich und der Sache nicht angemessen.


    Die Stadt schließt zunächst sowohl eine eigene Beteiligung wie auch jede Veränderung an der Planung kategorisch aus. Dies führt zu einem Stillstand. Dann entscheiden einige Mitglieder des Senats entgegen der Beschlusslage in der Bürgerschaft, geheime und exklusive Verhandlungen mit einem bestimmten Investor aufzunehmen und allein diesem einen Deal anzubieten. Weitere Optionen (andere Investoren und/oder alternative Planungen) werden niemals ausgelotet.


    Und dieses Verfahren wird jetzt von Frau Pein und anderen als alternativlos hingestellt und soll von der Bürgerschaft nach Möglichkeit ohne größere Diskussion durchgewunken werden. Das stinkt.


    Hätte man hier nicht mit Transparenz, öffentlicher Diskussion und Chancengleichheit für Investoren etwas mehr Wettbewerb herstellen und ein besseres Ergebnis erzielen können?

    Das scheint mir eher ein verzweifelter Versuch der Senatorin zu sein, politische Mehrheiten für den Becken-Plan zu gewinnen. Die Argumente wirken oberflächlich, teilweise auch spekulativ. Eine konkrete Kalkulation steht sicher nicht dahinter. Ob eine Änderung des Bebauungsplans Jahre brauchen würde, hat die Senatorin weitgehend selbst in der Hand.

    So ungern ich das zugebe aber leider sieht es wirklich danach aus. Die Stadt als Ankermieter darzustellen ohne jegliche Sicherheiten als Investor?

    Becken hat hoch gepokert und dabei offensichtlich auf mündliche Zusicherungen von einzelnen Mitgliedern des Senats vertraut. Denen fehlte jedoch der politische Rückhalt (und möglicherweise auch Detailkenntnis), was angesichts der gegenteiligen Beschlusslage in der Bürgerschaft aber nicht überraschen sollte. Mir scheint, dass die Politik sich hier weiter in einem schwer auflösbaren Zielkonflikt befindet wenn man das städtebauliche Problem angehen möchte, aber gleichzeitig jedes eigene Engagement ablehnt.


    In so einer festgefahrenen Situation kann es durchaus sinnvoll sein, weitere Aspekte in Verhandlungen einzubeziehen, um den zu verteilenden Kuchen zu vergrößern. Aber ob das Naturkundemuseum oder die Kühne-Oper mit ihren eigenen Problemen sich dafür anbieten, scheint mir fraglich.

    Die Direktverbindung nach Paris halte ich eher für einen PR-Stunt. Anders als etwa beim NightJet wird sich die Zahl derjenigen, die die komplette Strecke fahren, stark in Grenzen halten. Und selbst dann ist die Zeitersparnis gegenüber den Umsteigeverbindungen (über Mannheim) minimal. Der TGV ist im französischen Netz nun einmal deutlich schneller als der ICE.


    Dass in Frankfurt weder der Hauptbahnhof noch der Flughafen angesteuert wird, sondern allein der Südbahnhof, ist ein schlechter Witz.


    Über die Schönheit und den Abwechslungsreichtum der Landschaften mag man streiten. Aber wenn es wirklich darum gehen sollte, gibt es sowohl in Deutschland als auch in Frankreich deutlich attraktivere Strecken.

    Das mit den "Auflagen" hat der NDR sich ausgedacht. Sudmann bezieht sich auf den Vorvermietungsnachweis, womit offensichtlich die Antwort auf Frage 15 ihrer Kleinen Anfrage gemeint ist. Dort behauptet der Senat, dass er von einem Käufer "mindestens die Nachweise entsprechend 3.4 des Grundstückskaufvertrages ohne Vorvermietungsnachweis" verlangen werde. Diese Behauptung ist allerdings aus verschiedenen Gründen nicht nachvollziehbar:


    1. Die Pflichten aus dem Kaufvertrag treffen den Käufer, also die Hamburg, Elbtower GmbH Co. KG. Ansprüche gegen Dritte wie z.B. weitere Erwerber kann der Senat aus dem Vertrag nicht geltend machen. Die Weiterübertragungsverpflichtung aus 24.1 des Kaufvertrages ist nicht insolvenzfest, so dass etwaige Rechte des Senats aus 3.4 bei einem Verkauf durch den Insolvenzverwalter gegenstandslos werden.

    2. Selbst wenn man 3.4 des Kaufvertrages insoweit für relevant halten sollte, ergibt sich hieraus nichts im Hinblick auf eine Vorvermietung. 3.4.1 erwähnt das Thema nicht. 3.4.2 und 3.4.3 beziehen sich auf die Nachweise hinsichtlich Eigen- und Fremdkapital, sind aber hinsichtlich der Details geschwärzt. Eine Vorvermietung ist aber für sich weder Teil des Eigen- noch des Fremdkapitals. Sie dient allenfalls mittelbar zur Erlangung des Fremdkapitals.

    3. Insofern kann man wohl davon ausgehen, dass es sich hier nicht um eine neue Position des Senats handelt, sondern nur um die Klarstellung bzw. Wiederholung der Tatsache, dass eine Vorvermietungsquote nie Gegenstand des Kaufvertrages war.

    4. Dass eine Vorvermietungsquote nicht vertraglich vereinbart wurde, war schon im April 2022 bekannt geworden. Auch die Presse (u.a. BILD) hatte damals berichtet. Im Protokoll der Sitzung des Haushaltsausschusses vom 19.04.2022 ist das auf S. 32 detailliert nachzulesen. Die Prüfung der Finanzierung sollte allein durch den "Tauglichen Finanzierer" erfolgen. Vertragliche Ansprüche der Stadt auf Durchsetzung einer bestimmten Vorvermietungsquote bestehen nicht.


    Ob das vom Senat gewählte Verfahren sich im Einklang mit den verschiedenen Beschlüssen der Bürgerschaft befindet, ist möglicherweise politisch interessant und kann diskutiert werden. Für den weiteren Verkaufsprozess ist dieser Aspekt jedoch nicht relevant.

    Das klingt alles etwas unausgegoren. Kühne rechnet, wie weiter oben zitiert, mit einem Eigenkapitalbedarf von 400 Mio, wovon er 100 Mio selbst tragen würde. Wenn jetzt eine Lücke von 200-300 Mio auftaucht, spricht vieles dafür, dass er bisher der einzige EK-Investor war.


    Tatsache scheint auch zu sein, dass Becken von seinem Ankermieter Stadt bisher keine verbindliche Zusage hat. Das wiederum macht die Finanzierung nicht leichter.


    Nachvollziehbar ist, dass die Stadt genauer prüfen möchte, wenn von den 40.000 qm nur 15.000 für die Ausstellung benötigt werden. Für reine Depotflächen ist der Standort definitiv zu teuer.

    Man sollte die Bedeutung der Hamburger Sammlung nicht überschätzen. Sie war bis 1943 imposant, wurde aber dann zu eimem erheblichen Teil zerstört und danach kaum weiterentwickelt. National sehe ich sie auf Rang 4 (nach Frankfurt, Berlin und Dresden), international ist sie sicher nichts Außergewöhnliches.


    Kurzum: Sie taugt nicht als Touristenmagnet und niemand wäre ohne die Benko-Pleite auf die Idee gekommen, für sie einen Elbtower zu bauen. Ich verstehe das Ganze als Notlösung, bei der es vor allem um die Vermeidung eines städtebaulichen Missstands geht, zum Teil sicher auch um politische Gesichtswahrung.


    Ob die Kosten das Engagement rechtfertigen, ist derzeit von außen schwer zu beurteilen.

    Natürlich muss dafür allerdings die Miete im Elbtower entsprechend niedrig sein und da habe ich so meine Zweifel.

    Als Vergleich bietet sich der Nürnberger Standort des Deutschen Museums an (sog. Zukunftsmuseum), der gerade Gegenstand eines Untersuchungsausschusses im bayerischen Landtag war. Dort durfte ein CSU-Spezi bauen und für 38 €m² an den Freistaat vermieten.

    Es gibt einen Artikel in der BZ vom 09.12. (Gunnar Schupelius), der neben vielem Altbekanntem und einigen Ungenauigkeiten auch zwei neue Informationen unter Berufung auf den Sprecher der Kulturstaatsministerin enthält:


    1. „Die Fertigstellung des Freiheits- und Einheitsdenkmals in Berlin wird sich absehbar bis ins Jahr 2026 verzögern.“


    2. Die Kulturstaatsministerin habe jetzt einen externen Wirtschaftsprüfer beauftragt, „um Klarheit über die bisherige Mittelverwendung und die noch zu erwartenden Kosten für eine Fertigstellung des Freiheits- und Einheitsdenkmals zu erlangen“.


    Punkt 2. interpretiere ich so, dass es offenbar im Haushaltsausschuss Nachfragen zu dem angemeldeten Mehrbedarf gegeben hat. Weitere Entscheidungen wird es dann erst nach Vorlage des Berichts der Wirtschaftsprüfer bzw. nach der Bundestagswahl geben. Ansonsten natürlich ein Armutszeugnis, dass bei diesem Projekt offenbar niemand mehr den Überblick hat.

    Es ist sicherlich keine Überraschung, dass eine Lösung auch ein Engagement der öffentlichen Hand beinhalten könnte. Und städtebaulich wäre das zu begrüßen.


    Andererseits sind die Umstände etwas befremdlich. Hat der Senat exklusiv mit einer Bietergruppe verhandelt nachdem er ein derartiges Engagement zuvor kategorisch öffentlich ausgeschlossen hatte? Warum gibt es hier keine Transparenz?


    Hierzu vielleicht noch der Hinweis, dass Mietverträge nur dann nicht öffentlich ausgeschrieben werden müssen, wenn sie sich auf vorhandene Gebäude beziehen. Das ist ein Grenzbereich, aber man wird sehen müssen, wie stark es hier am Ende zu museumsspezifischen Anpassungen kommt.


    Im Übrigen gilt auch bei fehlender Ausschreibungspflicht das Gebot der Wirtschaftlichkeit, was bei einem derartigen Objekt und einer frühzeitigen Festlegung auf einen Anbieter gewisse Probleme aufwirft. Andererseits wäre der bisher für das Museum vorgesehene Standort (Baufläche 51) sicher auch kein Schnäppchen. Vielleicht hofft man auf Kompensationen durche eine Verwertung dieser Flächen.

    Man hätte wenigstens die Geschoßhöhen des Nachbargebäudes aufnehmen und auf die 3 oberen Geschosse verzichten können, um den charaktreistischen historischen Giebel nicht optisch zu zerquetschen. Stattdessen wieder einmal eine Optimierung der GFZ.

    Das hört sich nach kollektiver Verantwortungslosigkeit an. Vielleicht sollte man den Sprecher der Kulturstaatsministerin mal fragen, auf welchen Plan er sich bezieht.


    Auch wird es natürlich keinen Insolvenzplan geben solange der Bund nicht über die Freigabe von weiteren Mitteln entscheidet.