Beiträge von Beginner

    Guten Tag,


    wir haben nach langer Suche ein Grundstück gefunden und möchten darauf heimisch werden.


    Laut Bebauungsplan gilt jedoch folgende schwerwiegende Vorgabe:

    "Bei Gebäude innerhalb der Lärmpegelbereiche IV und höher sind die Aufenthaltsräume mit besonderer Schutzbedürftigkeit vorrangig den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine

    Anordnung aller schutzbedürftiger Aufenthaltsräume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind schutzbedüftige

    Aufenthaltsräume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten nur zulässig, wenn sie über schallgedämmte, fensterunabhängige

    Lüftungsmöglichkeiten verfügen und die Fenster nicht öffenbar sind."


    Unser Grundstück (rot umrahmt) liegt zum größten Teil in der Lärmschutzzone IV:

    PlanzeichnungGrundstück]


    Unser Wohnzimmer wird nach Süden ausgerichtet sein - wir befürchten, dass man nicht einmal die Terassentür öffnen darf.

    Gibt es Möglichkeiten diese Vorgabe nur "gerade so" zu erfüllen und später eine öffenbare Terassentür zu ermöglichen?


    Wir haben bereits darüber nachgedacht die Terassentür mit einen Keil temporär zu verschließen und diesen nach Bauabnahme zu entfernen. Jedoch wissen wir nicht, ob das für die Baugenehmigung und Bauabnahme ausreichend ist.


    Über Eure Antworten und Vorschläge würden wir uns sehr freuen! :)


    Viele Grüße
    Max