Lietzenburger Straße 76
Erst habe ich den Projektentwickler bezüglich des Projekts angeschrieben, der mich daraufhin auf das Stadtentwicklungsamt von Charlottenburg-Wilmersdorf hingewiesen hat - diese seien ja schließlich für die Genehmigung verantwortlich.
Nach ein paar Wochen habe ich schließlich eine Antwort von einer Kollegin des aktuellen Bezirksstadtrats Schmidt-Grethlein erhalten. In Ihrer Begründung erklärt sie zunächst, dass das aktuelle Bauplanungsrecht grundsätzlich das Bauvolumen von Neubauten stark eingrenzt - wodurch der Abriss von Gründerzeitlern mit ihrer hohen Versiegelung generell unattraktiv sei.
Daraufhin schreibt sie, ich zitiere: „Bei dem Vorhaben Lietzenburger Straße 76 war es jedoch so, dass mit dem Neubau eine geringere Versiegelung als im Bestand geplant ist. Denkmalschutz besteht für das Haus nicht“. Ich vermute der Punkt zur Versiegelung soll bedeuten, dass der Abriss aus ökologischer Sicht durch eine geringere Versiegelung des Neubaus etwas ausgeglichen wird.
Am Ende versichert sie mir, dass eine geplante Dach- und Fassadenbegrünung zusätzlich den ökologischen Anforderungen entgegenkommt
Kurz gesagt: Wenn kein Denkmalschutz besteht, kann der Investor theoretisch beliebig abreißen, wenn ein paar ökologische Kniffe am Entwurf erkennbar sind...