Leider scheint es erneut zu einem rechtlichen Konflikt zwischen dem Alten Bahnhof und dem Bauherren gekommen zu sein. Dem Artikel der Rheinischen Post lässt sich entnehmen, dass die Baugenehmigung als nichtig erklärt wurde, mit der Begründung, dass man die Nähe zur Gastronomie und dem daraus entstehenden Lärmpegel nicht genügend berücksichtigt hat. Eigentlich wurde hiergegen bereits letztes Mal erfolgreich Berufung eingelegt, weshalb ich jetzt gespannt bin wie genau es weitergehen wird.
Das letzte Mal war nur das Eilverfahren, wo übrigens auch nicht Berufung, sondern nur Beschwerde gegen einen Beschluss eingelegt werden kann. Jetzt geht es um das Hauptverfahren.
Das VG Düsseldorf bleibt also bei seiner Auffassung aus dem Eilverfahren, jetzt wird es spannend, ob auch das OVG an seiner gegenteiligen Auffassung festhält.