Die von Hedges dargelegten "Naturwiesen und Streuobswiesen" als "Übergang zu den Seeflächen" und "naturnahen Szenarien der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung" sind leider nur allzuschöne Fantasie. Solche wichtigen Fragestellungen treffen insbesondere auf die oben zitierten Bauprojekte nicht zu. Zum Thema "Vorsicht mit so manchen Aussagen":
Der Wert als Naturraum bei #1 ist in einem Gutachten bestätigt worden. Man befürchtet "Auswirkungen auf die nachgewiesene Zauneidechse und auf nachgewiesene Vogelarten mit hervorgehobener artenschutzrechtlicher Bedeutung" (zit. aus: Zentrales Landesbüro Bauleitplanung). Bezüglich #4 siehe Ökolöwe e.V. Hinsichtlich der übrigen Gülle-getränkten Ackerflächen (#2,3,4) sei anzumerken: Man kann sie auch ökologisch bewirtschaften! Und: Es geht hier vorranging um Landschaftsschutz (=LSG, nicht zu verwechseln mit einem Naturschutzgebiet!), d.h. die Schönheit der Landschaft, nebenbei auch um Stadtklima, Wasserhaushalt... Der Landschaftsschutz ist sogar im Sächsischen Naturschutzgesetz verankert, siehe §22 Sächisches Naturschutzgesetz (pdf). Doch statt wie gegenüber in Leipzig #4 als LSG auszuweisen, wehrt sich die Stadt Markkleeberg dagegen mit Händen und Füßen...