Und so simpel ist es auch bloß nicht.
Ja, die Fläche ist landwirtschaftlich genutzt und das seit Jahrhunderten. Diese Nutzung war und ist nachweislich vereinbar mit einer Feldhamesterpopulation, die damit offenbar gut zurecht kam und kommt. Das eigene Gutachten bescheinigt dem Projektentwickler denn auch, dass "für den Feldhamster die Verbotstatbestände nach §44 Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG unter Berücksichtigung von Vermeidungs-, Minderungs- und CEF-Maßnahmen nicht ausgeschlossen werden können [...]".
Die Abstandsflächen, die ich aus dem Grünordnungsplan kenne, bemaßen mitnichten 500 - 1.000 m. Woher kommt diese Information? Es hätte auf dem Gebiet überhaupt keine naturnäheren Flächen gegeben, weil keine Ausgleichsmaßnahmen im inneren der Abstandsfläche geplant waren.
Deine Ausführungen zur Anbindung sind nett, ändern jedoch nichts an der Tatsache, dass hier in allen drei Varianten ein Natura-2000-Gebiet geschnitten worden wäre. Die zuständige Naturschutzbehörde stellt fest: "Derzeitig wird aus naturschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht die Unverträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen besorgt."
Und da du den Landesentwicklungsplan ansprichst: Ja, den gibt es, gleichsam einen Regionalplan des dortigen Regionalen Planungsverbandes. Beide haben endabgewogen die Flächen als Ziel der Raumplanung mit Vorrang vor allen anderen Nutzung für landwirtschaftliche Zwecke gestgelegt. Also kein Vorbehaltsgebiet, sondern ein Vorranggebiet, in beiden Planwerken. Das Industrievorsorgegebiet Wiedemar stand damit den Zielen der Raumordnung diametral entgegen, denn Landwirtschaft heißt eben nicht Industriefläche - auch, wenn du das hier mal eben kolportierst. Der Regionalplan ist auch erst wenige Jahre alt, das sind also keine Festlegungen von Vorgestern. Damit es doch passt, hat die Landesdirektion schnell ein entsprechendes Zielabweichungsverfahren durchgewunken.
Und um auch die letzte deiner Ausagen zu korrigieren: Die Abtragung des Mutterbodens wird von der zuständigen Behörde als ungeeignet eingestuft. Das Gebiet ist ein Areal mit speziellem Bodenschutzbedarf aufgrund überwiegender Bodenwertzahlen >70. Ein Abbagern ist damit zwangsläufig immer mit einer Zerstörung dieser Bodenfuktionen einhergehend, mit allen Folgen für uns als Gesellschaft (Beeinträchtig des Oberflächenabflusses, Verringerung der Grundwasserneubildung, Veränderungen des Mikroklimas, Vernichtung von Lebensräumen).
Quelle