Beiträge von Civitas fortis

    Artenschutz heißt übrigens nicht, alles Natürliche zu erhalten, sondern vor allem Tötungsverbot und Ausgleichsmaßnahmen, was durch Auflagen (z. B. Fällungsverbot während der Brutzeit, Umsiedlungsnachweis vor Habitatzerstörung, oder Pflegeauflagen von zu erhaltenden Habitaten) und eine ökologische Baubegleitung erreicht wird. Die Einhaltung von Naturschutzgesetzen ist auch nicht optional, die Forderungen mancher sind also nicht einzelfallbezogen, sondern eher im Maßstab von Bundes- und Landesgesetzgebung oder eben juristisch relevant.


    Dichte Bebauung und Artenschutz sind auch kein Gegensatz. Der Städtebau der Gründerzeit hat (wohl nicht als oberste Prämisse) auch für viele Tierarten günstige Verhältnisse geschaffen, u. a. durch das Anlegen von dichten kleinen Parks (große Bäume, Gebüsch, Mauern, etc.) und das Verbinden dieser Trittsteinbiotope durch Korridore von Straßenbaumreihen und auch durch die Bauweise (z. B. Habitat für Fassadenbrüter, Eidechsen). Wenn diese Lösungen häufiger und in Verbindung mit (zur Gründerzeit weniger üblichen) stark und divers begrünten Innenhöfen angewendet wird, braucht man sich um wegfallenden Wildwuchs auf Kriegsbrachen u. Ä. keine Gedanken machen. Im ärgsten Fall finden Höhlenbrüter und Fledermäuse in Nistkästen und Reptilien in angelegten Steinhaufen und Trockenmauern ein neues Domizil. Der Nachweis von Arten, die ausschließlich das durch eine Baumaßnahme gefährdete Habitat, und auch nur an dieser Stelle, bewohnen können, wie z. B. der Flussregenpfeifer auf einer Brachfläche, ist äußerst selten und selbst solche Arten müssen mit einem Ausgleichshabitat kein Hindernis für eine Bebauung sein.


    In dem Zusammenhang kann man auch mal bei Bauvorhaben interessiert die Aufwendungen für Artenschutz studieren oder erfragen und überlegen, welche davon durch Anpassung der Bauweise anders erfolgen könnten. WDVS-Fassaden sind z. B. weder als Brut- noch als Nahrungs- oder Ruhehabitat für Vögel oder Eidechsen interessant und erfordern daher Ausgleichsmaßnahmen, bzw. bieten eben keinen zusätzlichen ökologischen Nutzen im Vergleich zu Gebäuden mit Gesimsen, Bossierungen, Naturstein, etc.

    Ungewöhnlich ist, dass die TG-Einfahrt ohne Rücksicht auf die dort laut Wettbewerbsergebnis im B-Plan vorzusehenden Rekonstruktionen der Bürgerhäuser geplant und gebaut wurde, und auch noch parallel zur Unterschutzstellung des Hotels Bellevue und damit vor einer Klärung, wie es dort nun konkret weitergehen kann - im Grunde mitten in der Erstellung des B-Plans. Am Neumarkt liegt die Zufahrt bekanntlich im Straßenraum der Salzgasse und das Konzept für das ganze Areal war vorher fertig.


    Bzgl. Fördermittel und Denkmalsanierung erinnere ich mal an die exorbitanten Kosten einer Quasi-Rekonstruktion des Krachtbrunnens von 1,87 Millionen Euro, von denen das LfD gerade mal eine halbe Million zuschießt. Eine "Sanierung" der Platzfläche wird sowieso erst angegangen werden können, wenn klar ist, wie die Straße zukünftig aussehen soll. Und da es dabei auf jeden Fall Änderungen zum denkmalgeschützten Bestand geben wird, steht eine Prognose, welcher Anteil der Baumaßnahme förderwürdig sein wird, in der Glaskugel.

    Initiator ist die Firma dafür aber durchaus gewesen.

    Wie gesagt: der Entwurf kam nicht von Wießner, sondern von Kister, Scheithauer, Gross - Architekten und Stadtplaner GmbH/Köln. und wurde im Bauausschuss für den Teil zwischen Zinzendorf- und Blüherstraße als für den B-Plan ausschlaggebend beschlossen. Ich weiß natürlich nicht, ob Herr Wießner daran in irgendeiner Form mitgewirkt hat, aber das war der einzige Entwurf, der die unnötige Schneise der verlängerten Herkulesallee nicht darstellte und hat deswegen bei den Stadträten "gewonnen". Daran ist nicht Herr Wießner schuld, sondern die mehrheitliche Auffassung des Stadtrates, dass die "Heckmann-Achse" nicht gewollt ist.


    So auch beim Narrenhäusel: der Stadtrat hat beschlossen, zu rekonstruieren und damit ist das Teil der städtebaulichen Planung. Wo hier ein Problem liegen soll, erschließt sich mir nicht, v. a. nicht im Hinblick auf die "Eingriffe" anderer Akteure, wie die Genehmigung der Tiefgarage während des laufenden B-Plan-Verfahrens oder der dubiose Vorgang bzgl. Denkmalschutz nachdem dieser bereits beteiligt worden war.

    Parallel dazu lief zum umgebenden Gelände ein durchaus umstrittener und auch noch lange nicht beendeter stadtplanerischer Prozess.

    Bitte dazu die Aufgabenstellung des Wettbewerbs zum Königsufer lesen (Direktlink zu Seite 22/23). Der Wiederaufbau des Narrenhäusels war durch vorherigen Beschluss des Stadtrates gesetzt und Teil der Aufgabenstellung.

    Nebenbei startete die Firma Wiessner aber auch noch ähnliche Prozeduren neben der Carolabrücke und auch in der Pirnaischen Vorstadt (mit letzterem brachten die die lang geplante städtebauliche Konzeption der verlängerten Herkulesallee zum Einsturz).

    Auch das ist nicht Wießners "Schuld", sondern an der Lingnerallee Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbs, bei dem der entsprechende Entwurf vom Stadtrat als Grundlage für den B-Plan beschlossen wurde. Beschlüsse zur Stadtplanung fällt eben immer noch der Souverän; wenn dabei eine Wunschvorstellung der Verwaltung durchfällt, ist das zu akzeptieren.

    Am Terrassenufer hat Herr Wießner einfach nur einen (sinnvollen und von der Stadtgesellschaft positiv beachteten) Vorschlag gemacht (übrigens auch nicht als einziger), während die Verwaltung nach jahrelangem Nichtstun nun einen rechtsgültigen B-Plan zerstückeln lassen "musste", was zu weiterem Stillstand führt.


    Bei Fragen am besten einfach mal Herrn Wießner anrufen oder schreiben, bevor man aufgrund von Gefühlen Theorien entwickelt. Letztlich kann er als Betroffener ja wohl am besten beurteilen, wie er sich äußert. Von der Verwaltung hat man weder mal eine Stellungnahme noch ein Dementi gehört, was seine Aussagen betrifft.

    Stadt ist da eh nicht und auch noch nie gewesen.

    Schade eigentlich, hätte es nämlich werden können, immerhin hat die Stadt gerade die Flächen an der Windmühlenstraße von der Vonovia für zukünftige Stadtentwicklung zurückgekauft. Wenn die Stadt "da hinten" vernünftig weitergebaut würde (also urban, verdichtet und Randflächen schonend, sowie die bestehenden Stadtteile Lockwitz, Nickern und das westliche Niedersedlitz einbindend), dann könnte sich nämlich auch sowas wie eine Straßenbahn über die Dohnaer, bzw. nach Lockwitz lohnen (was auch positive Auswirkungen anderswo hätte) und ein echtes Ortsteilzentrum nach dem Dresdner Zentrenkonzept entstehen. Mit der Einstufung des Kaufparks als "Komplexer Einzelhandelsstandort" (KES) wird das natürlich nichts. Dass solche riesigen Einzelhandelsstandorte auch umliegende Zentren negativ beeinträchtigen, hat man ja bereits erkannt. Von daher ändert sich hier mit dem Um-/Neubau nichts am Status Quo, die Stadträte haben sich (mal wieder) mit nicht umgesetzten Visualisierungen mit viel Holz und Grünzeug bequatschen lassen und die Verwaltung hat weiterhin keine Vision von "Stadt" an sich. Hier wurde ja immerhin der Aufwand für einen B-Plan getrieben.

    Bei der Sanierung für das neue Landratsamt in Görlitz wurden zwei Kulturdenkmale (Salomonstraße 13 und 14) zerstört, der erhaltene Stuck zweier Häuser wurde vollständig abgeschlagen. Der Denkmalschutz wurde nach der Sanierung aberkannt. Die untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Görlitz habe diese Maßnahme genehmigt, weil die Substanz angeblich zu stark geschädigt gewesen sei, um erstens den Denkmalschutz aufrecht zu erhalten und zweitens eine wirtschaftliche Sanierung zu ermöglichen.


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    Bildnachweis: © Fotos: Wikipedia/Freddo213, Paul Glaser/glaserfotografie.de in: Sächsische Zeitung
    Erweiterter Bildnachweis für linkes Fotos: Freddo213, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons


    Die Sächsische Zeitung berichtet.

    Da die hier diskutierte Brücke bzw. deren Reste nicht entsprechend gekennzeichnet sind, darf davon ausgegangen werden, dass dort kein Denkmalschutz bestanden hat.

    Was anderes habe ich ja auch nicht behauptet, sondern es lediglich bedauert. Es wäre aber interessant, ob vielleicht mal Denkmalschutz bestanden hat und dieser (im Zuge des Abrisses der Brücke oder während des Bauleitplanverfahrens jetzt) aufgehoben wurde. Man hätte ja durchaus mit diesem Relikt planen und es in Gebäude oder die Freiflächengestaltung integrieren können. Dass das offenbar nicht erwogen wurde, stört mich, weil es eben historische Bausubstanz ist, die denkmalfähig gewesen und nun verschwunden ist. Aber gut, vergossene Milch …

    Es geht um die im Denkmaldokument beschriebenen denkmalwürdigen Bauteile des gesamten Bahnhofs. Was nun genau dazu gehört und was nicht, ist Sache der Auslegung durch die Behörde, sofern es keinen detaillierten Katalog gibt (den gibt es zumindest öffentlich einsehbar nicht). Allerdings, wenn die Seitenwände der Brücke Hansastraße ausdrücklich denkmalfähig sind, sind es auch diejenigen der nun vollständig abgerissenen Brücke (ebenfalls über die Hansastraße, die Beschreibung ist also mindestens uneindeutig und könnte sich auch ausdrücklich auf letztere beziehen) - sie sind aus dem gleichen Material, mit gleicher Gestaltung, zur gleichen Zeit entstanden und gehören zur gleichen Sache (dem Bahnhof als auch als solche beschriebene bauliche Einheit). Und darum geht es beim Denkmalschutz: Denkmale definieren sich durch Denkmalfähigkeit (hier wie dargelegt eindeutig gegeben) und Denkmalwürdigkeit (hier offenbar von der Behörde, falls sie involviert war, nicht mehr als gegeben betrachtet). Letzteres ist das, was ich kritisiere.


    Gleise, Weichen, Schwellen und Gleisschotter sind nicht denkmalfähig und somit nicht geschützt. Die Denkmalschutzbehörde wird übrigens trotzdem bei jeder Baumaßnahme an einem Denkmal konsultiert, weil es auch Beeinträchtigungen geben kann, die das Denkmal selbst nicht direkt betreffen.

    Doch, so ungefähr, explizit in der Denkmalbeschreibung: "Seitenwände der Eisenbahnbrücke Hansastraße" - damit ist offenbar die Überführung direkt an der Haupthalle gemeint, wenngleich das jetzt abgebrochene Widerlager auch auf diese Beschreibung zutrifft und eine ebenso detaillierte Gestaltung hat. Der gesamte Bahnhof steht unter Schutz, da "baugeschichtlich, künstlerisch, ortsgeschichtlich und verkehrsgeschichtlich bedeutend" - alle diese Bedeutungen treffen auch auf dieses jetzt abgebrochene Bauteil zu, das betrieblich Teil des Bahnhofs war.

    Ich vermute mal, dass damit gemeint sein soll, dass der Bebauungsplan aufgestellt (und übrigens nie beschlossen) wurde, um "Wildwuchs" zu verhindern, um das Gebiet später im Bauleitplanverfahren entwickeln zu können, wenn der Bedarf dafür da ist.


    Ich habe dazu noch das hier aus dem Klotzscher Heideblatt von 2000 gefunden:

    B-Plan Nr. 37, Dresden-Klotzsche Nr. 1, Karl-Marx-Straße / Wasserturm / Oderstraße.

    Dieser B-Plan ist im Zusammenhang mit dem angrenzenden VE-Plangebiet 529 Dresden-Klotzsche Nr. 1,Boltenhagener Straße / Oderstraße aufgestellt worden.

    Die Planung der genannten VE-Plan-Flächen sind auf Grund wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Investors nicht weiterbetrieben worden. Für die B-Plan-Flächen unterhalb des Dörnichtweges gibt es ein Ansinnen einer Firma im Zusammenhang mit Privateigentümern zur Realisierung von Wohnungsbau. Die Stadtplanung wird daher die Planungsabsicht beibehalten. Im Jahr 2000 soll die Planung die Reife der frühzeitigen Bürgerbeteiligung erreichen. Baurecht ist in ca. 2 Jahren zu erwarten.

    Brückenreste-Abriss am alten Bahndamm

    Schade drum und unmöglicher Umgang mit der Substanz, das hätte man auch abbauen und wiederverwenden können. Wäre auch mal interessant zu erfahren, wie das Landesamt für Denkmalpflege das gesehen hat - eine Einschätzung der Behörde war ja nicht Teil der Offenlage des B-Plan-Entwurfs. Als Teil des Bahnhofs Dresden-Neustadt inkl. Bahnbetriebswerk müsste die Brücke eigentlich unter Schutz gestanden haben, wenn auch nur implizit.

    B-Plan-Aufstellungsbeschluß könnte um 2018/19 gewesen sein - findet sich aber seltsamerweise nichts im Ratsinfo.

    Aus dem Einleitungstext der Offenlage:

    Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 20. September 1990 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss Nr. V76b-7-90 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37, Dresden-Klotzsche Nr. 1, Karl-Marx-Straße/Wasserturm/Oderstraße – Teilgebiet 2 beschlossen.

    Kann jemand etwas zu der Figur sagen, die in der Visualisierung unter der linken Balkonreihe dargestellt ist?

    Das ist eine Originalfigur des Mozartbrunnens, die derzeit im Lapidarium verwahrt wird und am Gebäude aufgestellt werden soll.

    Hmmm, ist das vielleicht eine Frage der Erwartungshaltung?

    Ja sicher, und da haben wir anscheinend andere Auffassungen. Mir geht's vor allem um die Proportionen des Gebäudes sowie um Architekturprinzipien, die bis zur Moderne durchgehend gegolten haben und nun kaum noch angewendet werden. Für mich ist das Gebäude eben keine Architektur im Sinne von "Baukunst" (deshalb hatte ich das auch so beschrieben), weil es diese Prinzipien nicht befolgt.


    Da geht's um sichtbare Lastenverteilung, um natürliche Proportionen, um Fraktalität, um regionalen Bezug, um psychologische Faktoren wie z. B. die Unfähigkeit des Menschen, auf einen Blick bis mehr als vier zählen zu können (wodurch die fünf gleichen Geschosse überfordernd/langweilig wirken), usw. - all das wurde über die Jahrhunderte mit entsprechenden universalen Gestaltungsmerkmalen gelöst, während man sich heute mit "irgendeinem" Muster und einer runden Ecke als großer Gestalter präsentiert. Und das ist mir eben zu wenig - von daher, ja, anderer Anspruch, aber begründet.


    Und wie gesagt wäre das alles sehr einfach möglich, ohne das Gebäude an sich strukturell verändern zu müssen. Deswegen ärgere ich mich darüber auch überhaupt. Dass hier keine 3,50-Meter-Deckenhöhen oder Stuck gebaut werden, ist ja gar nicht das Problem …

    Tja, so unterschiedlich kann man das sehen. Für mich dominiert die unausgewogene Proportionierung mit dem zu flachen Sockelgeschoss, das auch wegen fehlender lasttragender Gestaltungselemente einen Schwebezustand erzeugt. Die Fassadenöffnungen sind aus der Mustertapete ausgestanzt und tragen selber nicht zur Proportionierung der Fassade bei. Das "Loch" der Loggia im Eckbau erzeugt keinen Abschluss sondern betont im Gegenteil, dass hier (wieder mal) ein Dach fehlt. Die durchgehend gleichartigen bodentiefen Fenster versuchen keine Unterteilung der großen Rasterfassaden zu erreichen. Tut mir leid, das ist für mich keine Baukunst.


    Und wieder einmal wäre es so einfach gewesen, das besser zu machen: Erd- und 1. Obergeschoss z. B. mit Naturstein optisch zusammenfassen, im EG weniger Glasflächen. Zwischen 3. und 4. OG ein Gesims, ebenso über dem 5. OG, und mindestens das oberste Geschoss ohne bodentiefe Fenster als Mezzanin wirken lassen, wenn schon nicht wenigstens zur Hälfte als Mansarde ausgeführt. Statt eines flachen Musters könnte man die Fassade auch plastisch strukturieren. Naja und für die Eckbetonung hätte man ja etwas kreativ werden können statt dieses dunklen Schlunds. Laut Visualisierung kommen evtl. noch die senkrechten Streben dazu - mal abwarten.

    Davon habe ich noch nicht gehört, aber mit der Ortsangabe könnten die Gebäude Ackermannstraße 10-16 passen (Google Street View), die sehr nach WBS 70 aussehen, aber eine auffällig andere (und aufwändigere) Fassadengestaltung haben; auch die niedrige Höhe spricht für einen Versuchsbau. Wie heißt denn das Buch, bzw. gibt es darin noch mehr Informationen darüber?


    PS. Der Etagengrundriss aus einer Wohnungsanzeige


    PPS. Scheint wohl nicht zu stimmen, laut der Beschreibung dieses Fotos auf Wikimedia Commons:

    […] Gelände, auf dem die Bauakademie der DDR vor der Wende das Experimentalgebäude (GMP: 51.031134,13.749323) für den weiterentwickelten Wohnungsbau, das WBS 2000, geplant hatte. Im Frühsommer 1989 wurde mit dem Bau begonnen, der jedoch durch die politische Wende im Herbst 1989 nicht weitergeführt wurde. Der Versuchsbau kam nicht über die Gründung hinaus. Auf der schon fertigen Baugrube entstand nach 1989 das Gästehaus der TU Dresden, Weberplatz 7.

    um die Petersburger an der Ostflanke zu bündeln und den Ring an sich für Künftiges freizuräumen

    Das sind ja auch erstmal nur Meinungsbekundungen. Die "Bündelung" sollte laut diesen ja auch eine Verlegung der Straßenbahntrasse beinhalten. Das bedingt eine Gesamtplanung zwischen Georgplatz und Carolabrücke. Ich habe (außer unseren, siehe z. B. hier - noch mit unnötiger Erhaltung aller Fahrspuren) noch keine integrierte Gesamtplanung gesehen, wie man sich das vorstellt. Derweil wird schon mit aktuellen Anträgen versucht, alle möglichen Bäume per Beschluss zu erhalten versucht - wobei noch nicht einmal die Aufstellung eines B-Plans erwogen wurde. Dazu kommen neuerliche Denkmalbelange (Carolabrücke), Kapitulationen vor dem Status Quo (B-Plan Terrassenufer), Finanzierungsprobleme beim ÖPNV (Trasse Pillnitzer Straße), aktuelle Krise in der Baubranche, ... Da fließt noch viel Wasser den Kaitzbach runter in die Elbe, bevor da irgendwas spruchreif ist. Für unseren Vorschlag, die alte Straßenführung entlang Johannis- und Amalienstraße zugrunde zu legen, stört der Supermarkt jedenfalls nicht ... :whistling:

    Bahnhofszufahrten waren immer und überall, wenn nicht durch geographische Bedingungen eingeschränkt, Gleiswüsten mit einstöckigen Funktionsgebäuden. Dass man recht nah am Gleis größtenteils auf ehemaligem Bahngelände urban baut, ist doch ein absolut neues Phänomen der letzten 20, 30 Jahre.

    Das ist natürlich - mit Verlaub - Quatsch. Eher umgekehrt wird ein Schuh draus. Beim Bau der Eisenbahnen entstanden viele Wohnviertel ungefähr zeitgleich bis an die Bahntrassen heran, und zwar in gleicher ästhetischer Qualität wie anderswo in den Städten und vor allem auch nah an den Bahnhöfen selbst. Außerdem wurden auch Bahnfunktionsgebäude, wie Stellwerke, Posten- und Wärterhäuschen, sowie Lokschuppen, Bekohlung, Wassertürme, etc. in den Betriebswerken mit gleich hohem architektonischem Anspruch gebaut. Die meisten dieser wenigen erhaltenen Gebäude stehen heute unter Denkmalschutz. Leider sieht man heute wenig davon, weil mit dem Ende der Dampfloks viele dieser Bauwerke nicht mehr benötigt wurden und teilweise abgerissen, zu einstöckigen Baracken verstümmelt, oder gegen Dieseltanklager etc. ausgetauscht wurden.


    Dieses Bild des östlichen Gleisvorfelds des Dresdner Hauptbahnhofs zeigt die ungefähr gleichzeitig entstandenen Verwaltungsbauten der Reichsbahn beiderseits der Gleise, und zwar absichtlich repräsentativ und in den urbanen Kontext eingebunden:

    Bau-des-neuen-Hauptbahnhofs-in-Dresden-Altstadt-1895.-Blick-vom-Bahnhof-nach-Osten.-li.-General-Direktions-Gebaeude-re.-Haupt-Verwaltungs-Gebaeude-1.jpg
    Bildnachweis: lokalgeschichte.de


    Die Aufnahmeorte dieser beiden Fotos vom Bischofsplatz in Dresden nicht lange nach der Erbauungszeit von Bahn und Wohnviertel liegen direkt am Vorfeld des Neustädter Bahnhofs:

    bisp0004.jpg
    Bildnachweis: altesdresden.de


    bisp0001.jpg
    Bildnachweis: altesdresden.de


    Das mag in Leipzig anders gewesen sein, aber das Bahnareal war auch vor dem Bau des Hauptbahnhofs sehr groß und beinhaltete auch weitläufige Betriebsanlagen.


    "Urban" würde ich allerdings die in den letzten 20-30 Jahren am Gleisvorfeld des Frankfurter Hauptbahnhofs oder anderswo (auch in Dresden) nicht oft bezeichnen. Diese entstanden und entstehen doch oft mit der Begründung "direkt an der Bahnstrecke" absichtlich nicht urban sondern sind häufig reine Funktions-(Büro-)Gebäude ohne Anspruch, mit dem Stadtkörper zu interagieren.

    Hat noch jemand Ansichten der "Friedrichstädter Mühle" an der Adlergasse und gerne auch von der Weißeritzstrasse aus?

    Je nachdem, wie weit man zurückblicken will, gibt's diese in der Deutschen Fotothek:

    sowie in Wikimedia Commons von 2008:

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    Bildnachweis: Jörg Blobelt, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons