Finanzierungskonzept Öffentlicher Bauvorhaben
Guten Abend !
Kann mir jemand Antwort darauf geben, zu welchem Zeitpunkt ein Finanzierungskonzept für öffentliche Bauvorhaben stehen muss? Und in welchem Umfang?
Reicht es, den Etat für den ersten Bauabschnitt zusichern zu können und in einem nächsten Schritt beispielsweise für Investoren auf internationaler Ebene zu werben?
Ich habe leider das BGB nicht zur Hand, wo ich vermute, die Antwort finden zu können
Freue mich über Antwort, perfekt wäre mit einem Literaturverweis
Dankeschön !