Als jahrelanger stiller Leser habe ich mich nun endlich einmal angemeldet. Hallo also erstmal.
@Franceso:
Da ich ganz in der Nähe wohne, darf ich fragen woraus sich die von dir zitierten Absurditäten ergeben? Dies würde ja bedeuten, dass der Lerchesberg (wie weite Teile von Neu-Isenburg oder Offenbach) unweigerlich irgendwann wieder zur grünen Wiese oder zum Gewerbegebiet wird.
Nach § 5 FluglärmG gilt das Verbot der Errichtung neuer Wohnungen nicht für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Lediglich für Wohnungen im Geltungsbereich eines vor der Festsetzung des Lärmschutzbereichs bekannt gemachten Bebauungsplans gilt eine Frist von sieben Jahren für die Errichtung. Danach ist dann keine Ausweisung neuer Wohngebiete in den Schutzzonen und möglich. Ausgeschlossen sind damit im Wesentlichen neuen Wohnungen im unbebauten Außenbereich.