Entwicklung Kaistraße 1
Ein wenig Geduld wird es jedoch auch bei der Entwicklung der Kaistraße 1 benötigen. Hierzu besteht noch der aktuell gültige B-Plan 5275/15.
LINK: http://maps.duesseldorf.de/mul…gdi/bplan/5275-015-00.pdf
Zur Entwicklung eines 18-geschossigen Gebäudes wird es eines neuen (vorhabenbezogenen) Bebauungsplan bedürfen. In sofern wird es sicherlich um die 2 Jahre brauchen, bis dieser rechtsgültig vorliegt und somit Grundlage für eine erteilbare und obligatorisch notwendige Baugenehmigung sein kann.