architektur bachelor absolvent berechtigung
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich meines Abschlusses (Architektur Bachelor of Arts an der Hochschule München)
Ich würde sehr gerne den Eingabeplan für ein Einfamilienhaus (eine Wohneinheit, KG, EG, DG) ausarbeiten und einreichen. Jetzt stellt sich aber die Frage, ob ich dazu überhaupt berechtigt bin. In der bayerischen Bauordnung habe ich mir den § 61 Abs. 3 scho durchgelesen, bin jetzt aber nur noch verwirrter.
wenn mir jemand weiterhlefen könnte, wäre ich sehr dankbar!
schönen Tag noch!