Abweichung Einmessung
Hallo
Eine Kundin fragt mich nach genehmigten Bauantrag, ob sie in der Einmessung im bebaubaren Raumsegment noch 1 bis 2 Meter von der Straße weiter weg kann. Einen neuen Antrag beim Bauamt möchte sie nicht stellen, da der sowieso durch Kleinigkeiten in der Frist immer wieder neu anlief. Zeitlich kann das Bauvorhaben sonst nicht mehr stattfinden.
Hat hier jemand schon Erfahrungen mit diesem Sachverhalt?
LG
Future