Beiträge von Carlo

    Alles richtig zitiert, Querido, aber Deine Folgerung:


    Der Senat kann also komplett entscheiden, der Bund ist nicht zuständig.


    ... ist m. E. trotzdem falsch.


    Denn die entscheidende Norm ist hier der von Dir nicht erwähnte § 2 Absatz 6 Bundesfernstraßengesetz (FStrG). Dort heißt es: "Die oberste Landesstraßenbaubehörde hat vor einer Widmung oder Aufstufung das Einverständnis des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur einzuholen."


    Es entscheidet in dieser Angelegenheit also in letzter Instanz der Bund, nicht das Land. Alles andere wäre im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung auch ungewöhnlich.


    Hier die einschlägigen ersten drei Sätze von § 2 VI Bundesfernstraßengesetz (FStrG):


    "Über Widmung, Umstufung und Einziehung entscheidet die oberste Landesstraßenbaubehörde. Die Entscheidung kann auch in einem Planfeststellungsbeschluss nach § 17 mit der Maßgabe erfolgen, dass die Widmung mit der Verkehrsübergabe, die Umstufung mit der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck und die Einziehung mit der Sperrung wirksam wird. Die oberste Landesstraßenbaubehörde hat vor einer Widmung oder Aufstufung das Einverständnis des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur einzuholen."


    https://www.gesetze-im-internet.de/fstrg/__2.html

    Die oberste Landesstraßenbaubehörde hat vor einer Widmung oder Aufstufung das Einverständnis des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur einzuholen. (2 VI FStrG, vgl. Eigenzitat "Das Land Berlin hat das Recht den Verlauf stadtplanerisch zu ändern, falls der Bund keine stichhaltigen Einwände hat. Dabei ist er in der Beweislast.")


    Danke für Deine Übersicht, Pumpernickel.


    Die entscheidende Norm ist hier § 2 Absatz 6 Bundesfernstraßengesetz (FStrG). Diese Bestimmung nennst Du zwar auch, interpretierst sie aber m. E. falsch, wenn Du wie oben zitierst schreibst: "Das Land Berlin hat das Recht den Verlauf stadtplanerisch zu ändern, falls der Bund keine stichhaltigen Einwände hat. Dabei ist er in der Beweislast."


    Davon ist in § 2 VI keine Rede, vielmehr heißt es dort lediglich: "Die oberste Landesstraßenbaubehörde hat vor einer Widmung oder Aufstufung das Einverständnis des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur einzuholen." Von weiteren Bedingungen, die an das Zustimmungserfordernis des Bundes geknüpft sind, ist keine Rede.


    Es entscheidet in dieser Angelegenheit also in letzter Instanz der Bund, nicht das Land. Alles andere wäre im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung auch ungewöhnlich.


    Hier die einschlägigen ersten drei Sätze von § 2 VI Bundesfernstraßengesetz (FStrG):


    "Über Widmung, Umstufung und Einziehung entscheidet die oberste Landesstraßenbaubehörde. Die Entscheidung kann auch in einem Planfeststellungsbeschluss nach § 17 mit der Maßgabe erfolgen, dass die Widmung mit der Verkehrsübergabe, die Umstufung mit der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck und die Einziehung mit der Sperrung wirksam wird. Die oberste Landesstraßenbaubehörde hat vor einer Widmung oder Aufstufung das Einverständnis des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur einzuholen."


    https://www.gesetze-im-internet.de/fstrg/__2.html

    [...] hier ist wirklich alles schiefgelaufen was schieflaufen konnte.


    So ist es leider. Trotzdem würde ich Bato recht geben, dass zumindest der harte Farbkontrast kein Fehler ist. (Man wird bescheiden.)


    Ich hoffe auf die Rekonstruktion der Bauakademie, da will der neue Senat ja beim Bund Geld eintreiben.


    Die frühe Fokussierung auf Bauprojekte, die vom Bund zu bezahlen sein sollen, ist ja quasi ein Merkmal der neuen Mehrheit. Andererseits beweist das Land seit gefühlt zehn Jahren, dass es ihm ausschließlich um die optimale Verwertung von Grundstücken geht und städtebauliche oder gar bauästhetische Fragen zweitrangig sind. Insofern kann man sich über jedes Projekt, dass der Bund übernimmt, nur freuen.

    Sprichst Du schon im Majestätsplural von Dir? Oder wer ist "uns"? Dass Stadtplaner und Ministerialbeamte sich treffen, um den neuen Verlauf einer Bundesstraße festzulegen, hat nicht das Geringste mit unterlaufenen Regeln, Hinterzimmermauscheleien oder Korruption zu tun. Das ist politischer und verwaltungstechnischer Alltag (den es allerdings in Deiner Welt nicht zu geben scheint).


    Architektenkind, Du hast bestimmt Deine ganz eigenen Kompetenzen (und mit einiger Regelmäßigkeit stimme ich Dir sogar zu, wenn Du Dich zu Architektur und Städtebau äußerst), aber die Aufteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern nach dem Grundgesetz gehört evident nicht dazu. Das ist für Stadtplaner und Architekten aber auch Nebensache, während es in meinem vergleichsweise drögen Studium zum Anfängerstoff gehörte.


    Wenn mir jemand die Länderzuständigkeit für die Umplanung von Bundesstraßén wie der Linden belegen könnte, fände ich das interessant; fachfremdes Blabla tendenziell beleidigender Art reizt mich dagegen weniger.

    Die wichtigsten Normen habe ich zitiert, s. o.


    Leider nein (s.o.).


    [...] es bahnt sich im Zuge der Abschaffung des Länderfinanzausgleich ein Übergang der Zuständigkeit an den Bund an, was dem geneigten Leser implitziert, dass diese aktuell nicht beim Bund liegt.


    Das ist so nicht richtig. Lediglich die Verwaltungskompetenz liegt hier bisher bei den Ländern (wie grundsätzlich immer, es sei denn das Grundgesetz bestimmt Ausnahmen, vgl. Art. 30 GG), die Gesetzgebungskompetenz beim Bund. Geplant ist lediglich, die Verwaltungskompetenz (Gesetzesausführung) dem Bund zu übertragen.


    Es ist Sache Berlins die Bundesstraße in UdL zu verlegen.


    Wenn Du Dir da so sicher bist, solltest Du es auch anhand der entsprechenden Gesetzesnorm belegen können, großer Meister ... .

    Sorry Carlo, das ist einfach falsches Halbwissen [...]. Das Land Berlin hat das Recht den Verlauf [einer Bundesstraße] stadtplanerisch zu ändern, falls der Bund keine stichhaltigen Einwände hat. Dabei ist er in der Beweislast.


    Dafür hätte ich dann doch gerne einmal eine Quelle in Form der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Ich bin zwar kein Öffentlich-Rechtler, aber diese Behauptung erscheint man mir dann doch recht extravagant zu sein.


    … und schon gar nicht wird mit solch einer Petitesse der Bundesgesetzgeber beschäftigt.


    Selbst wenn die Änderung einer Straßenführung durch Rechtsverordnung – und nicht durch formelles Gesetz – erfolgen sollte, ändert das nichts an der Zuständigkeit des Bundes. (Das zweite Semester lässt grüßen.;))

    Natürlich ist der Senat für den Verkehr Unter den Linden "zuständig", und sei es auch nur mittelbar.


    Nein, das ist er nicht. Im Übrigen gibt es keine "mittelbaren" Zuständigkeiten. Wer für welche Straße zuständig ist, ist klar geregelt, und für eine Bundesstraße ist es nicht das Land.


    Es gibt nicht nur "Chancen", die beschlossene Schließung umzusetzen - wenn der Senat das will, setzt er sich mit dem Verkehrsministerium zusammen, klärt die neue Verkehrsführung, und fertig ist die Laube.


    Ich liebe es, wenn Du uns erklärst, wie der Hase so läuft, Architektenkind, ob in der Potsdamer Kommunalpolitik oder in der Bundespolitik. The rules be damned, wenn man Dir glauben darf. Im Übrigen: "Beschlossen" ist noch gar nichts. Wie gesagt: Das Land Berlin kann hier vorschlagen, was es will, aber die Entscheidungsbefugnis liegt allein beim Bund. Insofern ist es in der Tat reine Schaufensterpolitik.


    Kollege Carlo scheint ohnehin gerade ein bisschen "postfaktisch" unterwegs zu sein


    So, so. Bei Dir scheint mir dagegen eine Neigung zum Kontrafaktischen recht ausgeprägt zu sein.


    P.S.: Ich [...] argumentiere hier […] als Realist.


    Schon klar. :D

    Carlo
    Art. 90 II GG
    Die Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften verwalten die Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs im Auftrage des Bundes.


    Sehr richtig. Das ändert aber nichts an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für Bundesstraßen wie die Leipziger Straße im Berliner Bezirk Mitte.


    Denn die von Dir beschriebene sog. Auftragsverwaltung bedeutet nur, dass die Länder "Bundesgesetze im Auftrag des Bundes ausführen" (vgl. Art. 85 I 1 Grundgesetz). Inhaltlich bleiben die ausgeführten Gesetze aber ohne jede Einschränkung Bundesgesetze, auch wenn die sie ausführende Behörde eine Landesbehörde ist.


    Für die Leipziger Straße im Berliner Bezirk Mitte bedeutet das: Allein der Bund entscheidet, wie dort der Verkehr geregelt wird.


    Falls es dir nicht bewusst ist verläuft die B2 bisher über Unter den Linden. Deren Führung muss natürlich geändert werdem, eine Straße im Umfeld muss dabei die neue B2 sein


    Für die Linden gilt nichts anderes: Auch für sie ist alleine der Bund zuständig, nicht das Land Berlin.


    Daher sind die Pläne von SPD/Grünen/Linke, aus dieser Bundesstraße eine modifizierte Fußgängerzone zu machen, reine Schaufensterpolitik. Die künftige Koalition sollte sich auf Themen konzentrieren, für die sie auch zuständig sein wird.

    Auch für diesen Strang die Information: Die ganze Kreisverkehrs- und Einbahnstraßengeschichte hat sich als Zeitungsente entpuppt. Den Plan gibt es nicht.


    Wollen wir es zur Ehrenrettung der künftigen Koalitionsparteien SPD/Grüne/Linke hoffen, denn wenn es diesen Plan wirklich geben sollte, wäre er ein Musterbeispiel substanz- und folgenloser Schaufensterpolitik.


    Warum? Ganz einfach: Für die Verkehrsführung auf der Leipziger Straße in Mitte ist das Land Berlin überhaupt nicht zuständig. Diese Straße ist dort nämlich eine Bundesstraße (B 1) und fällt damit - wie es die Bezeichnung verrät - in die Kompetenz des Bundes und nicht des Landes Berlin. :D

    HdM haben sich nicht alleine ausgedacht, dass man diesen Bereich und insb. die Kirche fassen muss, indem man möglichst viel Wüstung bebaut.


    "Indem man möglichst viel Wüstung bebaut" ist zum Glück noch von niemandem als Mittel zur Realisierung der Planungsziele genannt worden. Ich gebe Dir aber zu, dass man es beim Blick auf den HdM-Entwurf könnte fast meinen könnte ... . ;)


    Die Kirche war auch nicht als Solitär entworfen, sondern als Teil eines städtischen Blockrandquartiers, also gerade darauf angelegt, von Blockbebauung umgeben zu sein, die keinesfalls niedriger war, als es M20 werden wird.


    Der (nicht mehr wiederherstellbare) Vorkriegszustand des Tiergartenviertels ist mir bekannt. Wie Du daraus ein Argument für das völlig andersartige HdM-Gebäude herleitest, bleibt Dein Geheimnis.

    Von einer Ensemblewirkung zu sprechen wäre vielleicht etwas übertrieben, aber die Kirche wird nicht nur nicht erdrückt oder vergessen, sondern so erst eingerahmt und "bespielt".


    Dagegen spricht die schiere Baumasse des HdM-Entwurfs im Vergleich zum schlanken Baukörper der Matthäuskirche.


    Die Freiflächenentwürfe von HdM sehen nämlich nicht nur die Auflassung der Scharounstraße zu Gunsten eines Scharounplatzes vor, sondern auch eine Beseitigung des ruhenden Verkehrs im Bereich der Mathäuskirche sowie eine Aufwertung dieser Freiflächen.


    Das ist ja auch alles in keiner Weise strittig und käme bei einer anderen Planung so oder so ähnlich auch gekommen, da es eines der Planziele für die Aufwertung des Kulturforums ist. Den HdM-Bau braucht dafür niemand.


    Man kann es eigentlich gar nicht anders machen [als HdM].


    Das ist nun wirklich Unsinn, lieber Pumpernickel ... .


    Insgesamt scheint das ein sehr schwacher Wettbewerb gewesen zu sein, sonst hätte sich eine solch unelegante Schmalspurlösung wie die von HdM mMn wohl kaum durchgesetzt.


    Visualisierungen aller Entwürfe in dem bereits o.g. FAZ-Artikel:


    http://www.faz.net/aktuell/feu…kulturforum-14510425.html

    noch gar nicht angesprochen wurde das Problem des fehlenden Abstands zur Matthäuskirche [...].


    Sehr richtig. Auch wenn das kein statisches Problem sein sollte, ist es ein ästhetisches Ärgernis, eine der anmutigsten Kirchen Berlins mit einem einfallslosen Riesenbau optisch zu verzwergen.


    Diese ganze verkorkste Planung zeigt wieder einmal, wohin man kommt, wenn man immer nur Einzelbauten plant, anstatt vom Städtebau her zu denken: Auf den Hund.



    @ Moderator (Bato):


    Den ergänzenden Hinweis zum o. g. Artikel in der FAZ habe ich entfernt, da er ohne das von Dir gelöschte Zitat sinnlos ist. Eure "Richtlinien für das Einbinden von Texten" sind m. E. zu eng. Ein kurzer Auszug (von einer Länge von einem Satz) aus einem langen Text, der ausdrücklich als Zitat gekennzeichnet ist und über eine Quellenangabe verfügt, dürfte urheberrechtlich völlig unproblematisch sein. Die Wiedergabe langer Artikel in indirekter Rede, wie das hier im DAF bei vielen üblich ist, macht diese Beiträge dagegen nahezu unlesbar.


    Ja mei, wenn dir unsere schon lange geltenden Richtlinien nicht passen, dann lass es halt.
    Bato

    Die aktuelle Platzwüste [...] ist keine große Geste, das ist keine Weite, das ist keine Großzügigkeit oder Freiheit.


    Und das bekommen Sie alles, wenn man die Fläche einfach mit einer überdimensionierten Kunst-Mall in Festzelt-Optik bebaut? Nee, is' klar ... .


    Das ist einfach nur Tristesse. Und die bekommt man auch nicht weg, indem ein duckmäuserischer Frischlingsentwurf eines jungen Büros kriecherisch den autistischen Bauten von Mies und Scharoun den Diener macht [...]


    Aha. Sharouns Philharmonie ist "autistisch", aber diese humorlose Satteldach-Banalität von HdM, die mit keinem der Bestandsbauten kommuniziert, sondern sich einfach zwischen ihnen breit macht, nicht?


    Das ist doch nicht ihr Ernst.


    Philharmonie, Musikinstrumentenmuseum und StaBi harmonieren nicht nur gut miteinander, sondern auch mit der Neuen Nationalgalerie und der Matthäuskiche. Das kann Ihnen bei Ihrem Besuch vor Ort unmöglich entgangen sein.


    [...] sondern indem man soviel von dieser Tristesse zubaut wie nur möglich, dem eigentlichen Monstrum genannt "Potsdamer Straße" [...] eine möglichst breite Flanke vorstellt, hinter der [...]


    Lärmschutz bekommen Sie primär duch Höhe, nicht durch Breite. Wenn Sie's mir nicht glauben, suchen Sie sich mal einen Lidl oder Aldi an einer Ausfallstraße und gehen auf die straßenabgewandte Seite. Sie werden sich wundern, wie laut es da immer noch ist. Die lärmmindernde Wirkung von HdM's artgleichem Eineinhalbstöcker wird ähnlich bescheiden sein.

    [...] es wird im Zeitalter von NFC Chips in Eintrittskarten im Centbereich kein Problem sein, [...] die kostenpflichtigen Eintrittsbereiche jeweils durch unaufdringliche Zugangsschranken von den öffentlichen Passagen abzutrennen.


    Das glaube, wer wolle. Angesicht von (konservativ geschätzt) mehreren hundert Millionen € Kunstgütern werden die Sicherheitsschranken zum nicht-öffentlichen Bereich massiv sein, dafür werden schon die Versicherungen sorgen. Da wird niemand einfach mal so durchlaufen.

    Ich bin eigentlich ein großer Bewunderer von Herzog & de Meuron. Doch der Entwurf ist für diesen Ort eine Katastrophe.


    Beide Aussagen kann ich zu 100 % unterschreiben.


    Meines Wissens ist ein Forum im städtebaulichen Kontext ein freier Platz. Die Platzfläche würde aber fast vollständig zugestellt mit einem Bau der absolut nicht urban wirkt.


    In der Tat. Es dürfte kein Zufall sein, dass dieses Gebäude als Mall konzipiert wurde - mit dem Unterschied, dass eine Mall auch Passanten und nicht nur zahlenden Kunden offensteht, während man aber in diesen Bau nur gegen Eintritt hineinkommen wird. Ein Forum ist ein allgemein zugänglicher öffentlicher Raum. Herzog/de Meurons Kunst-Mall, die das Forum überbauen soll, verlegt den Ort der Begegnung und des Austauschs hinter einen Paywall. Aber das passt ja in die Zeit.

    Ich weiss halt, dass seit vielen Jahren über das Kulturforum diskutiert wurde. [...] und jetzt muss die Diskussion halt mal ein Ende haben und gebaut werden. Wenn ich König von Berlin spielen dürfte [...]


    Pumpernickel locuta, causa finita? :D Die Diskussion hat doch gerade erst angefangen... !

    Carlo, was ist die aktuelle Freifläche anderes als eine graue Wüste?


    Der notwendige Freiraum, den die starken Solitäre Philharmonie, StaBi und Neue Nationalgalerie brauchen, um wirken zu können.


    Der Herzog/de Meuron-Bau degradiert diese m. E. grandiosen Bauten zu Planeten, die um das Zentralgestirn des neuen Riesenbaus kreisen (selbst, wenn der nur zwei Geschosse hoch sein sollte).

    Zusammengepfercht? Der Entwurf geht großzügiger mit Schau- und Verkehrsflächen um als zB Bilbao.


    Bilbao ist doch überhaupt nicht der Maßstab.


    Aber abgesehen davon ist das Problem nicht in erster Linie die Form des Gebäudes, sondern die Tatsache, dass nahezu die gesamte freie Fläche des Kulturforums unter diesem Riesenbau verschwindet. Dass der dann auch mall-artige Elemente haben soll, kann den fast vollständigen Verlust des öffentlichen Raums nicht aufwiegen.


    Der Standort ist grundfalsch, daran könnte auch ein wesentlich sensibler in seine Umgebung eingefügter Bau als dieser nichts ändern.

    Mit was außer Galgenhumor soll man sowas denn auch kommentieren? [...] Einen besseren Beweis, dass dieses Areal von vorne bis hinten städtebaulich ein einziger Murks ist, kann es eigentlich kaum geben.


    Das ist leider wahr.


    Das ist vor allem deshalb ein Jammer, weil es dort vier der m. E. schönsten Einzelgebäude Berlins gibt (Neue Nationalgalerie, Philharmonie, Staatsbibliothek und Matthäikirche). Mit einer großen baum- und skulpturenbestandenen Freifläche dazwischen, wie es sie in Ansätzen ja bereits gibt, harmonieren diese Gebäude wunderbar miteinander.


    Das Grundübel war, die Potsdamer Straße nach der Wende nicht dem alten Straßenverlauf folgend trassiert zu haben, also grob entlang der heutigen Alten Potsdamer Straße östlich der Staatsbibliothek (StaBi). Man hätte dafür die Potsdamer Brücke neu bauen müssen, die aus Richtung Süden etwas weiter westlich auf das Nordufer des Landwehrkanals trifft als vor dem Krieg, und den Straßenverlauf der Alten Potsdamer Straße ca. 20-30 Meter nach Osten verlegen müssen, da die StaBi den alten Straßenverlauf an einer Stelle überlagert. Aber zumindest letzteres wäre auch kein Problem gewesen, weil das Gelände damals völlig unbebaut war.


    Hier eine Karte:


    https://goo.gl/maps/Aja9Hq2uYoF2


    Das wäre teuer gewesen, hätte aber das Kulturforum davor bewahrt, von einer sechsspurigen Bundesstraße (mit 4 Fahr- und 2 Busspuren) zerschnitten zu werden und die Chance eröffnet, hier wirklich einen Ort der Musen entstehen zu lassen, eine moderne Museumsinsel.


    Was seit dieser Fehlentscheidung passiert, sind nur noch Reparaturen. Mit diesem Neubau scheint man sich endgültig von der Idee, hier ein stimmiges Ensemble schaffen zu wollen, zu verabschieden.