Zu dieser Räuberpistole gehört die Erklärung, warum man Holm überhaupt verdächtigte:
Das ist nun wirklich absurd: Ein Verfahren, das beim Bundesgerichtshof (BGH) landet, ist alles, nur keine "Räuberpistole".
[...] ist, dass Holm nichts mit einer "terroristischen Vereinigung" am Hut hatte – auch wenn Kollege Carlo diesen Umstand hier elegant verschweigt.
Das ist schlicht die Unwahrheit. Ich habe ausdrücklich erwähnt, dass das entsprechende Verfahren gegen Holm eingestellt wurde:
(So im Urteil zur Haftaufhebung aus dem Jahr 2007, als der BGH ein Ermittlungsverfahren wg. Verdachts auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung einstellte und die Haftentlassung Holms anordnete.)
Das alles ändert aber nichts an Holms Stasi-Vergangenheit und seiner - nach Ansicht des BGHs - erwiesenen "linksextremistischen Einstellung".
Meiner Meinung nach haben ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter der Stasi in hohen staatlichen Ämtern ebenso wenig verloren wie (Links- oder Rechts-)Extreme, und Leute die sowohl das eine waren als auch das andere sind, schon gar nicht.
Quellen: s. o.