@porteno
Die maßgebliche Baugrubentiefe in der Mitte beträgt 19,50m. In den Randbereichen ist sie zwischen 14 und 17 m tief, jeweils in Abhängigkeit der aufgehenden Bebauung. Die Bodenplatte hat unterschiedliche Stärken.
Die Baugrubenumschließung bildet eine sog. überschnittene Pfahlwand 900/750 also DN 900 bei 750 mm Pfahlabstand. Die Primärpfähle (unbewehrt) reichen nur bis in eine Tiefe von ca. 22,50m unter GOK, die Sekundärpfähle erreichen Tiefen bis zu 38,00m uGOK.
Also haben wir 75+75+75+75=300 laufende Meter Baugrubenumschließung (im Grundriß). 300/Abstand 750mm = 400 Stück Pfähle mal ca. 32m = 12800m.
Sicherlich ist das System für die Baugrubentiefe grenzwertig was die Steifigkeit betrifft. Es werden sich aus mehreren Aspekten akzeptable oder nicht akzeptable Verformungen einstellen.
- Der Baugrubenaushub bringt die Masse von knapp 100.000 m3 mal ca. 19 kN/m3 = 1.900 MN Entlastung
- Die Grundwasserabsenkung erfolgt auf -20,50m uGOK, also auch nicht wenig
- Die Baugrubensicherung bringt systembedingte Verformungen mit sich
- Trotz KPP gibt es ordentliche Setzungen aus dem Neubau
Also alles in allem bei der dichten Bebauung eine Aufgabe an den Ingenieur.
Was verwundert ist die Tatsache, daß Hoch4 bei ähnlichen Verhältnissen top-down hergestellt wurde. Da wurden Pfähle DN 1.500 für die Umschließung hergestellt und dann in Deckelbauweise ein ca. 23,00m tiefes Loch hergestellt.
Damals waren die Verformungen rechnerisch nur so in den Griff zu bekommen.
Aber erst mal sehen wie das hier tatsächlich gebaut wird. Die Planungen und Berechnungen sind teilweise aus 2003, also nach dem Stand einiger alter Normen und Erkenntnisse.