Beiträge von dertischler

    Der alte B-Plan (und der neue auch) sind vorhabenbezogene B-Pläne, die sind quasi bauteilscharf, bei fast doppelter Höhe geht kein Weg an einem neuen B-Plan vorbei. Zwei Jahre dauert es im Wesentlichen wegen der notwendigen Beteiligungsschritte der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. Die zwei (oder drei) Jahre werden aber in der Regel genutzt, um die Planung voranzubringen und die Ausschreibungen vorzubereiten, sind also erstmal kein Drama, ist ja nicht so, als hätte man nach einem Wettbewerb eine ausführungsreife, genehmigungsfähige Planung.

    Fake News hieße ja bewußte Falschinformation. Ich lasse mich gerne belehren, gibt es da ein Quelle zu?


    Meine Informationen sind andere, und zwar aus Gesprächen mit Vertretern der CA Immo, die am Verfahren beteiligt waren. Rechnerisch ergeben sich bei der Diagonalstellung niedrigere Schallbelastungen.


    Ich habe nur folgendes Protokoll finden können:
    https://www.lehrter-strasse-be…huss-Mitte_2013-10-30.pdf


    Nebenbei…es wäre für mich das erste Mal, dass sich in einem Verfahren der Bezirk mit einer Gestaltungsvorstellung hervorgetan hätte, ich könnte mir noch vorstellen, dass der Investor mit der Planung mehr und bessere Planungen realisieren konnte, kenne aber leider die anderen Entwürfe nicht.

    So ist es, denn:
    Das Projekt heißt "Gleispark" und ist ca. 150 Meter entfernt:
    Was verursacht mehr Lärm,
    1 U-Bahnlinie (U2) und 1 S-Bahnlinie (S21) ['Gleispark']
    oder
    3 U-Bahnlinien (U1, U2, U3), 1 S-Bahnlinie (S21) und zig Fernbahnlinien (ICE, IC, EC, IR, RE, RB etc.) der Deutschen Bahn, die dort bei der zukünftigen "Urbanen Mitte" aus dem Tunnel vom/zum Hauptbahnhof kommen?


    Das Problem ist weniger die Menge, als die Richtung. Lärmprobleme können geregelt werden, wenn es unbeeinträchtigte Seiten gibt, zB werden dann die Mehrzahl der dauerhaften Aufenthaltsräume zur schallabgewandte „ruhige“ Seite orientiert. Wenn beide Seiten beschallt werden hat man ein Problem.


    Dazu kommt, dass bei der Urbanen Mitte neben dem Verkehrslärm noch Gewerbelärm von der „Station“ anfällt. Gewerbelärm wird über die TA Lärm berechnet, die misst 50 cm vor dem Fenster, das bedeutet, man kann auch mit schalldämmender Bauweise nix erreichen. Gewerbelärm ist hier auch insofern problematisch, als dass dazu die Auf- und Abbauarbeiten stattfinden, die regelmäßig nachts sind, wo ohnehin strengere Werte gelten.

    Es sind zwei Grundstücke, aber auch das betroffene ist nicht voll bebaut. Das Gebiet ist im einfachen(!) Bebauungsplan 1 - 80B als Mischgebiet deklariert. Die Baunutzungsverordnung sieht hierzu eine GR von 0,6 vor. Auch wenn der B-Plan als einfacher B-Plan keine Aussage zur GR macht, weil er sich hier im Wesentlichen auf eine bestehende Planung bezieht, ist es nicht abwegig bei einem Neubauvorhaben in dem Bereich die BauNV heranzuziehen. Das erklärt mE die nur teilweise Ausnutzung des Grundstücks.


    Was die grundsätzliche Haltung Blockschließung/-öffnung angeht – in weiten Teilen des ehemaligen West-Berlins gilt immer noch der Baunutzungsplan von 1958/60. Der lässt einfach nicht alles zu…


    Eins der drastischte Beispiele dieser Hubschraubermethode ist die Wohnbebauung in der Lehrter Straße von S+H.


    Hier irrt der Autor, wenn er das Projekt „Mittenmang“ meint. Ausschließlicher Grund für die Diagonalstellung der Häuser sind die Schallschutzvorgaben, die aus den verschiedenen Lärmarten der Umgebung hervorgehen. Man hätte es gerne anders gemacht, es ging aber nicht – nicht umsonst sah der städtebauliche Entwurf noch völlig anders aus. Dann hat man mal angefangen zu rechnen und kam zur Diagonalstellung.

    Der Sinn ist die Gleichbehandlung der Bieter/Architekten. Wären die Angebotsbestandteile (Wettbewerbsbeiträge) öffentlich, könnte es Absprachen vor der Entscheidungs des Preisgerichts zwischen den Teilnehmern der Jury, Teilnehmern, Vertretern des Auslobers etc. geben. Mit der Geheimhaltung ist dies explizit ausgeschlossen und das Verfahren im Sinne der Vergabe damit rechtssicher. Gerade für öffentliche Auftraggeber ist dies ein wichtiges Kriterium.
    Was ich nicht ganz verstehe ist das Problem. Die Entwürfe waren doch ausgestellt, das laufende Verfahren damit so transparent wie möglich dargestellt. Wünschst du dir mehr Mitbestimmung?

    Und das alles ist völlig normal für einen Planungswettbewerb nach RPW. Ohne das, ginge es garnicht. Die Teilnehmerbeiträge müssen bis zur Jurysitzung geheim und anonym bleiben. Das hat mit militärischem Projekt nichts zu tun, sondern ist völlig normal im Rahmen eines Vergabeverfahrens, dass sich letztendlich nach dem GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) richtet. Bei Bedarf, kann ich es gerne ausführlicher erklären…