Bremen hat seit gestern die Verbrühschutzverordnung in Kraft gesetzt.
Sie gilt in allen Pflegeeinrichtungen und geht sehr weit in private Bereiche über, bis hin zu Betreuungseinrichtungen, die aus meiner Sicht keine körperliche Betreuung beinhaltet.
Wasser soll nur noch bis 43° Temperatur ermöglicht werden um Verbrühungen zu vermeiden. Das ist an Handwaschbecken, Duschen und Badewannen vorzusehen.
Gibt es dazu Ausnahmen, Erfahrungen usw.? Aus den Behörden kommt dazu nur Kauderwelsch. Sie wissen eigentlich auch nicht, was sie dort verabschiedet haben.
Wie ist das mit Legionellen und Salmonellenbildung? Wie wird das verhindert?
Was ist mit dem Mietrecht? Der Mieter hat einen Anspruch auf heißes Wasser.
Danke für gute Antworten.