Beiträge von vlad77

    Gebäude mit Schieflage Pflichten des Eigentümers

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin neu hier im Forum und hoffe hier von einigen Forum Nutzern Hilfe zu bekommen. Ich würde mich sehr über die zahlreichen Antworten freuen. Ich erwarte keine verbindlichen Aussagen, bin aber für Tipps und Anmerkungen im Vorraus dankbar. Ich bin kein Experte auf dem Gebiet und werde mich sehr wahrscheinlich nicht ganz treffend ausdrücken.
    Es geht vor allem um Pflichten des Eigentümers einer Immobillie. Kann jemand bitte diese kurz aufzählen? Oder auf wesentliche im Bezug Erhaltung des Gebäude reduzieren?
    Es handelt sich ein zweistockiges Gebäude (ca. 60 m2 Grundfläche) im Zentrum einer Kleinstadt in Ostdeutschland welches leider eine starke Schieflage aufweist und einige Risse im Bauwerk ( rote Ziegelsteine) hat. Fotos sind leider nicht vorhanden. Das Gebäude ist mit 3 oder 4 Stahlbalken an das Haus neben an (Nachbarhaus) abgestütz. Diese Stützen sind noch in der DDR Zeiten ohne Einwilligung des Eigentümers vom Nachbarnhaus angebracht worden sind und drucken an zwei Anschlußstellen das Mauwerk des Nachbarnhauses merklich durch.
    Ich habe das Gebäude günstig zum Kauf angeboten bekommen, habe aber Bedenken und Zweifel.
    Mich kümmert die Frage ob die Stadt von mir sehr aufwendige Baumaßnahmen verlangen kann um das gebäude zu stabilisieren und ob der Nachbar verlangen kann, dass ich die Stütze entfernen soll bzw. die Entschädigung für Schäden an seinem Mauwerk bezahlen muss.
    Ich bin der Meinung, für die Schäden vor dem Kauf darf ich nicht verantwortlich gemacht werden, oder?
    Ändert sich die Situation, und wenn ja wieweit, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht? Muss die Stadt da evtl. die maßnahmen selber finanzieren oder sich beteiligen?



    Ich danke an alle im Vorraus, die mit Anmerkungen und Tipps mir bei der Entscheidung helfen.


    MfG Andreas