Apropos Gestaltungskommission Dresden (Gesamtstadt):
Vorweg: Stadträte haben das zugestandene Hausrecht auf Anfragen an die Verwaltung betreffend Einzelanliegen. Gemanagt werden die Anfragen über das Bürgermeisterbüro - also den Mitarbeiterstab um OB Hilbert sowie seine Stadtsprecher. Weiterhin gibt es die Abteilung Ratsangelegenheiten, die dort auch irgendwie mit drin steckt.
Immer mal wieder nimmt man zur Kenntnis - insbesondere betreffs breiteren oder allgemeinen Auskunftsersuchen, welche durchaus berechtigt auftreten können, daß deren Beantwortung mit Verweis auf die Gemeindeordnung abgelehnt oder umschifft wird. Natürlich versucht sich eine Verwaltung inkl. ihres Chefs zu schützen, v.a. wenns ins Eingemachte geht. Allerdings gibt es gemäß §28 Abs.5 Satz 1 SächsGemO ein Beantwortungsrecht von größeren Anfragen, sofern ein Fünftel der Stadträte dies begehrt. Eine Ratsanfrage des CDU-Stadtrats HaJo Brauns, vormals Betonbrauns genannt, zeigt, daß es mitunter nicht ganz einfach ist, Transparenz in manch Ding zu bekommen und es schon gar nicht reicht, mal einen Stadtrat was erfragen zu lassen. Da Herr Brauns da offensichtlich schon länger genervt ist und an den Grundlagen rumbastelt, wird es spannend, inwiefern man die Knoten zu durchdringen vermag. Hierüber landete ich zufällig erneut online bei unserer Gestaltungskommission.
Auch zur Gestaltungskommission möchte ich auf folgende Dinge hinweisen:
Laut Geschäftsordnung ist Folgendes festgelegt:
unter II. - Zuständigkeit:
Die Gestaltungskommission Dresden ist ein unabhängiges Fachgremium, dessen Stellungnahmen empfehlenden Charakter besitzen. ...
Die Befassung mit Vorhaben basiert auf Vorschlägen des Stadtrates, des/der Beigeordneten für Stadtentwicklung, der Verwaltung und Bauwilliger.
Die Behandlung der Vorhaben privater Bauwilliger erfolgt auf freiwilliger Basis.
Bei Wettbewerben oder dgl. gilt eine gesonderte Regelung. Ergebnisse von Sitzungen werden nur in nichtöffentlichem Teil des Bauauschusses mitgeteilt.
weiterhin unter IX. - Öffentlichkeit und Bekanntmachungen:
Der Öffentlichkeit und/oder der Presse werden Beratungsergebnisse durch den/der Beigeordneten nur dann übermittelt, wenn der Bauwillige dem ausdrücklich zustimmt.
Der Geschäftsbericht der Gestaltungskommission wird jährlich auf der Internetplattform der Landeshauptstadt Dresden eingestellt.
Also dann eigentlich unter "Tätigkeiten" hier - klick.
Dies ist ausweislich NICHT geschehen, denn Ende Mai 2018 sind dann schon zwei Jahre um. Lediglich paar popelige Infos sind angegeben, wobei wie erwähnt, von diesen frühen 17 Begutachtungen nur 3 (teil)berücksichtigt wurden. Laut Karte im Link könnte es sich um die unmaßgeblichen Beispiele handeln, einmal das Hochhaus Marschnerstrasse und eventuell die zusätzliche Etage am Pohl-Projekts-Trio Lennéstrasse. Who knows?! Im Groben haben sonst wohl ALLE privaten Projekte dankend abgewiegelt sowie auch keiner Publizität zugestimmt.
Man hörte ja auch nie was.
Damit kann also bald nach 2 hoffnungsvollen Jahren ein erstes Fazit gezogen werden, denn jeweils für 2 Jahre werden die Gestako-Mitglieder gewählt.
Die Befassung ist gewöhnlich in der Hand des SPA und des BauBM, sofern nix aus dem Stadtrat kommt. Öffentlichkeit ist ausgeschlossen.
Da hat sich die Politik aber ein schönes Ei ins gewollte Nest legen lassen! Welche Vorschläge hatte die Stadtpolitik denn bisher? Gibts eine Liste hierzu?
Hier an der Zeigner-Schule sollte als kommunales Projekt doch noch mehr möglich sein, auch falls die Gestako jetzt vielleicht noch mitmischen sollte.
Offen bleiben weiterhin die Jahresberichte sowie die Vollständigkeit der Begutachtungen im Webauftritt der Gestako.