Weshalb man aber in der ganzen Region die Höhe immer maximal auf so 60/70 Meter beschränkt, verstehe ich nicht (ausser Fellbach mit 107).
Laut Hochhausrichtlinien reicht bis zu einer Höhe des Fußbodens des höchstgelegenen Aufenthaltsraums von 60 m ein Sicherheitstreppenraum, bei höheren Hochhäusern werden zwei verlangt. Das ist entsprechend teurer und lohnt sich nur, wenn man dann gleich deutlich höher baut.
Die 70 m werden durch Technik-Dachgeschosse, Dachaufbauten etc. erreicht.
Die Hochhausrichtlinien sind Zusätze zu den Landesbauordnungen und sind an die Muster-Hochhausrichtlinie angelehnt, so dass es in solchen Fragen kaum Unterschiede zwischen verschiedenen Bundesländern geben sollte.