Beiträge von moskau

    Pure/ a Verarschung - „Bäume, Wiesen, Wasser vor der Haustür“

    Werbung für das Leben im Neubaublock unmittelbar an einer der stark verkehrsbelasteten* Strasse Leipzigs - Zöllerweg/Emil-Fuchs-Strasse


    *wegen Sperrung der Waldstrasse bis Apr 24, ab Juli 24 einseitige Sperrung der Jahnallee/Zeppelinbrücke bis Ende 2026 und ab 2025 Sperrung der Pfaffendorfer Straße, Goerdelerring bis Nordplatz


    siehe Seite 42 - vom Mietpool natürlich kein Wort (Investoren erhalten keine Miete von ihren Mietern, sondern nur GuV des Mietpools)


    https://www.neubaukompass.de/b…n_deutschland_03_2023.pdf


    Die m2 Preise im Verkauf regeln nur zum Teil auch die Realisierbarkeit von Projekten.

    Wieviel verkauft ist darüber läßt sich nur mutmaßen. Leute die eine halbe Million auf dem Konto übrig haben, gibt es noch genug und bei der Lage sollte das in diesen Zeiten auch kein Problem sein.

    Professioneller Vertrieb sieht anders aus. Aus Leipzig Nordwest wird Mitte…

    https://www.ebay-kleinanzeigen…rtet-/2212181574-196-4257


    Bekanntmachung der Stadt Leipzig zum Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) – hier: Bauzeitliche Grundwasserbenutzung im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben „Emil-Fuchs-Straße 5“, Az. 36.10.07-2022/000653


    Gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gemacht: Die LEWO Elfte Wohnen GmbH & Co. KG hat bei der Stadt Leipzig als untere Wasserbehörde eine Erlaubnis für die vorübergehende Entnahme von ca. 41.000 m3 Grundwasser zur Trockenhaltung der Baugruben im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Emil-Fuchs-Straße 5 und für die Einleitung des geförderten Grundwassers in den Elstermühlgraben beantragt. Für das Vorhaben war gemäß § 7 Absatz 2 UVPG eine standortbezogene Vorprüfung über die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) durchzuführen. Gemäß § 5 Absatz 2 UVPG gibt die Stadt Leipzig ihre Feststellung der Öffentlichkeit bekannt.

    Die Vorprüfung hat ergeben, dass eine UVP-Pflicht nicht vorliegt, weil das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann. Folgende Gründe werden für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht als wesentlich angesehen:

    Es handelt sich um eine vorübergehende Grundwasserbenutzung mit einer geplanten Dauer von 10 Wochen. Die Grundwasserstände im Um-

    feld der Baumaßnahme sind bis zum Erreichen eines stationären Zustands nach Beendigung der vorübergehenden Grundwasserentnahme zu über- wachen. Für empfindliche Gehölze im Bereich des Absenktrichters sind Bewässerungsmaßnahmen vorzusehen. Eine erhebliche Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit als Folge der Grundwasserentnahme ist nicht zu erwarten. Durch die Überwachung der Qualität des geförderten Grund- wassers wird gewährleistet, dass kein schadstoffbelastetes Grundwasser in das angrenzende Fließgewässer gelangt. Eine Beeinflussung von Luft, Klima, Landschaft, Tieren oder der biologischen Vielfalt erfolgt durch die Grundwasserentnahme nicht. Negative Auswirkungen auf Bauwerke und bautechnische Infrastruktur sind unwahrscheinlich.

    Im Ergebnis der Vorprüfung war festzustellen, dass durch das Vorhaben keine nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und damit keine UVP-Pflicht besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 UVPG die vorgenannte Entscheidung der Stadt Leipzig nicht selbstständig anfechtbar ist. ■

    Leipzig, den 06.09.2022 StadtLeipzig Amt für Umweltschutz


    Seite 4


    https://static.leipzig.de/file…2/17_2022_E-Amtsblatt.pdf

    Aus dem Expose
    “Der hier angebotene Grundbesitz ist bis auf einen unter Denkmalschutz stehenden Glockenturm derzeit unbe- baut. Der Verkäufer beabsichtigt, auf dem Grundstück vier Neubauten samt Tiefgarage zu errichten. Insgesamt sollen nach aktueller Planung 74 Wohnungen und 71 Tiefgaragenstellplätze (als Sondernutzungsrechte) entstehen. Die Baugenehmigung für das Vorhaben wurde von der Stadt Leipzig, Amt für Bauordnung und Denkmalpflege, am 10.06.2020 unter dem Aktenzeichen 63-2020-000525-VV-63.20-JAP erteilt. Soweit ersichtlich war zum Prospekterstellungszeitpunkt ein Nachbarwiderspruch anhängig, der jedoch keine aufschiebende Wirkung hat. Zum Prospekterstellungszeitpunkt waren noch Brandschutzprüfberichte vorzulegen. Der Glockenturm der ehemaligen katholischen Kirche ist einschließlich des Kreuzes zu erhalten, während der Bauphase vor Beschädigungen zu schützen und in Abstimmung mit der Denkmalpflege fachgerecht zu sanieren. Für vorgenommene Eingriffe in den Baum- bestand sind Ersatzpflanzungen angeordnet.

    Gemäß Auskunft der Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz, vom 11.12.2020, die der Teilungserklärung als Anlage V beigefügt ist, ist das Grundstück Emil-Fuchs-Straße 5 in Leipzig, Flurstück 2012 nicht im Sächsischen Altlastenkataster registriert. Mit Schreiben der Stadt Leipzig – Ordnungsamt, Sicherheitsbehörde – vom 10.09.2018 wurde mitgeteilt, dass eine Kampfmittelbelastung des gegenständlichen Grundstücks nicht ausgeschlossen werden kann, weil das Grundstück in einem sogenannten Bombenabwurfgebiet liegt. Ent- sprechende Sorgfalt ist bei den Bauarbeiten walten zu lassen.“


    Bei Interesse kann ich das Expose (200 MB) hochladen, weiss aber nicht, wie das hier im Forum funktioniert. :/


    https://www.leipzig.de/news/ne…-fuer-neues-wohnquartier/