Es geht nicht darum am Diebsteich eine Verladestation zu bauen, sondern überhaupt mal eine neue Verladestation (Ort offen) zu planen. Der Planfeststellungsbeschluss ist da ziemlich eindeutig und verpflichtet die Bahn dazu. Anscheinend wurde das Thema eher stiefmütterlich behandelt, so dass das Gericht heute die Konsequenz gezogen hat.
Alles anzeigenA.4.17 Verladeanlage für Autozüge
Die bestehende Verladeanlage für Autoreisezüge auf dem Bf Hamburg Altona (alt) ist im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens zu verlegen.
Der Vorhabenträgerin wird auferlegt,
• die laufenden Gespräche der ÖBB-Personenverkehr AG und der BTE BahnTouristikExpress GmbH fortzuführen und abschließen,
• den Standort für eine neue Verladeanlage für Autoreisezüge festlegen,
• die technischen Planungen für eine neue Verladeanlage für Autoreisezüge
aufzunehmen,
• den Planfeststellungs- beziehungsweise den Plangenehmigungsantrag für eine neue
Verladeanlage für Autoreisezüge vorzubereiten und zu beantragen, einschließlich des Antrages zur Stilllegung der alten Autoreisezugverladeeinrichtung in Bahnhof Altona (alt)
und dem EBA zur Erteilung einer planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung vorzulegen.
Die Vorhabenträgerin hat sicherzustellen, dass die neue Verladeanlage für Autozüge einen gleichwertigen Ersatz, in räumlicher Nähe, für die bestehende Verladeanlage für Autoreisezüge auf dem Bf Hamburg Altona (alt) bietet und zusammen mit dem Bf Hamburg Altona (neu) in Betrieb genommen werden kann.
Planfeststellungsbeschluss Hamburg Diebsteich
Dieser Teil des Planfeststellungsbeschlusses wurde jetzt moniert, da dieser für das Gericht nicht ausreichend ist. Der Planfeststellungsbeschluss in diesem Punkt also konkretisiert werden muss.