Das die Justitz hierzulande allerdings auch schon so linksgrün versifft ist das sie den ideologischen Autoverteufelungs-Spielchen folgt gibt mir schon sehr zu denken.
Wie kommst'n darauf? Das Verfahren war - je nach Standpunkt - eine Niederlage oder ein Erfolg mit Ansage. Seit mind. zehn Jahren befassen sich der EuGH und die deutschen, französischen und andere Verwaltungsgerichte mit der Frage, wie der ehem. Luftreinhalterichtlinie bzw. der heutigen Luftqualitätsrichtlinie Geltung verschafft werden kann. Der EuGH hat vor Jahren schon auf die Klage eines Münchener Bürgers geurteilt, dass die deutschen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie unzureichend waren, nämlich Luftreinhaltepläne, die nicht auch die Möglichkeit von Fahrverboten und Straßensperrungen ermöglichen; den Münchener hatte die deutschen Verwaltungsgerichte noch abgewiesen mit dem Argument, er sei gar nicht klagebefugt, weil die Richtlinie nur die Bundesregierung verpflichte und dem Bürger keine subjektiv öffentlich-rechtliche Klagebefugnis verleihe, nein sagt der EugH, dass gelte nicht, wenn die Richtlinie nicht oder nicht wirksam umgesetzt wurde. Das BVerwG hat sich schon ausführlich mit dem Verbandsklagerecht in diesen Fällen auseinandergesetzt, es gibt eine ganze Reihe von Entscheidungen zu verschiedenen Aspekten dieses Problems, nichts Neues im Prinzip. Eine Justiz, die geltendes Recht anwendet, ist nicht linksgrün versifft, sondern wird ihrer Gesetzesbindung gerecht. Der EuGH hat schon häufiger entschieden, dass die Mitgliedsstaaten ein weites Ermessen haben, wie sie die Richtlinien umsetzen, es muss nur ihr Zweck erreicht werden (effet utile). Und wenn die bisherigen Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg zeigen, muss man halt noch eine Schippe drauflegen. Wenn sich in überschaubarer Zeit nicht substantiell etwas ändert, wird das nicht letzte Verfahren gewesen sein.