Ob das Narrenhäusel sowie das Rundumareal per Einzelbaugenehmigung oder eben per Verfahren entwickelt wird, hat sich nun entschieden (was Wunder!):
Bebauungsplan Nr. 3018, Dresden - Innere Neustadt Nr. 9, Königsufer
DNN berichtete paywalled vorgestern, schickt aber eine formelle Bejubelung durch die Grünen frei lesbar hinterher: DNN.
Es wird also bald einen (internationalen?) Wettbewerb geben.
Genaueres zum B-Plan wie immer im Ratsinfo:
V1286/16 = Vorlage zum B-Plan-Aufstellungsbeschluss - ratsinfo
Zitate aus den B-Plan-Erläuterungen:
hauptsächliche Planungsziele:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer gemischt genutzten hochwertigen Bebauung auf der ausgedehnten mindergenutzten Brachfläche zwischen Augustusbrücke und Wiesentorstraße und ebenso auf der Fläche des Parkplatzes westlich der Augustusbrücke zwischen Blockhaus und Hotel Bellevue. Diese Entwicklung entspricht den Zielen des Rahmenplanentwurfes Nr. 715.2 Innere Neustadt. Entsprechend dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr vom 27. Januar 2016 soll sich die Bebauungskante zwischen Bellevue und Finanzministerium an der historischen geschlossenen Bebauung orientieren, darüber hinaus zwischen Südostkante Blockhaus und Finanzministerium nicht über die halbe tiefe des Finanzministeriums Richtung Elbe reichen und den Wiederaufbau des „Narrenhäusels“ umfassen.
- Sicherung der notwendigen stadttechnischen und verkehrlichen Infrastruktur, insbesondere die Einbindung des Rad- und Fußverkehrs von überörtlicher Bedeutung.
- Zukünftige Festsetzungen des Bebauungsplanes sollen folgende Nutzungen sichern: Hotel, Büro, Verwaltung, Kultur und Gastronomie jeder Art insbesondere der gehobenen, Einzelhandel und Wohnen in geringen Umfang.
städtebauliche Bewertung
Eine bauliche Entwicklung von einzelnen Grundstücken würde aus städtebaulicher Sicht dem Anspruch einer repräsentativen Entwicklung am Königsufer nicht gerecht werden. Daher muss auf Basis der Zielstellungen des Rahmenplans Dresden – Innere Neustadt für die weitere städtebauliche Entwicklung und bauleitplanerische Sicherung des Gebietes ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Eine geordnete städtebauliche Entwicklung kann allein mit der Anwendung der §§34 und §§ 35 BauGB nicht hinreichend gesichert werden. Ein Planungserfordernis im Sinne des §1 Abs. 3 BauGB ist somit gegeben.
Narrenhäusel
Durch Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung Bau und Verkehr vom 27. Januar 2016 zum Rahmenplan 715.2 Innere Neustadt ist das „Narrenhäusel-Gebäude“ in seiner Fassung vor 1945 und am historischen Standort zu übernehmen.“ Weiterhin ist entsprechend Beschluss des Stadtrates vom 17. März 2016 zum Wiederaufbau des Narrenhäusels dieses „in seiner äußeren Gestalt wie vor der Zerstörung wieder aufzubauen“.
Also es ist erstmal für alles gesorgt - immerhin. Das Ganze ist baurechtlich komplex. Schaun ma mal.