Jetzt bitte mal ganz locker bleiben, Großer.
Klarenbach [...] schreibt nicht verschwörungstheoretischer als Du oder [...] Rotes Rathaus, die Ihr hinter jedem Verteidiger der sog. "Scheußlichkeiten" einen heimlichen Stalinisten zu vermuten scheint.
Vielleicht ist es mit dem historischen Wissen bei Dir bzw. Ihnen nicht besonders weit her, aber ich vermute hinter niemandem einen verkappten "Stalinisten". Ich stehe aber dazu, dass ich jemanden, der in diesem Forum die über alle zuständigen Organe hinweg getroffene Entscheidung Ulbrichts zur Sprengung der Garnisonkirche verteidigt, die Beschlüsse der demokratisch gewählten heutigen Stadtverordnetenversammlung aber nur dann anerkennt, wenn sie in seinem Sinne ausfallen, für einen Apologeten des DDR-Systems halte.
Im übrigen handelt es sich nicht um eine "völlig unrepräsentative Unterschriftensammlung", sondern um ein erfolgreiches Volksbegehren gemäß § 15 der Brandenburger Kommunalverfassung.
Wer die brandenburgische Kommunalverfassung zitiert, sollte sie auch gelesen haben (dann klappt es auch mit der richtigen Terminologie). Es gibt Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Im Moment haben wir lediglich ein Bürgerbegehren. Erst ein aufgrund eines zulässigen Bürgerbegehrens ergangener Bürgerentscheid (= Mehrheitsentscheid der Bürgerschaft einer Gemeinde, wie hier der Stadt Potsdam) steht einer Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung gleich. Soweit sind wir aber noch nicht.
Verschwörungstheoretisch ist das nicht, ideologisch vielleicht – auf jedenfall ist es respektlos gegenüber den eigenen Argumenten: Du nimmst sie Dir, wie es Dir gerade passt.
Ganz entschieden: Nein. Ich habe mehrfach gesagt, dass ich das Ergebnis eines Bürgerentscheids auch dann anerkenne, wenn es mir inhaltlich nicht gefällt. Das unterscheidet mich m. E. grundsätzlich von den Fassadendemokraten, die die Entscheidugen eines demokratischen Organs wie der Potsdamer Stadtverordnetenversammlung nur dann anerkennen, wenn sie in ihrem Sinne ausfällt.
Im Übrigen habe ich schon deshalb kein Problem mit sog. Volksgesetzgebung, weil ich grds. für mehr repräsentative Elemente in den Verfassungen von Bund und Ländern bin. (Ich bin Jurist.) Aber das nur am Rande.