Im Gegensatz zum 3. Reich hat es die DDR zwar noch geschafft, das BGB durch ein ideologisches Zivilgesetzbuch zu ersetzen, aber erst 1976, bis dahin galt "kapitalistisches" Eigentumsrecht auch in der DDR fort, naja zumindest gem. BGB. Da ist natürlich die Frage, wann formal die letzte Enteignung war, vor oder nach Inkraftsetzung des DDR Zivilgesetzbuches?! Im Zweifel sagt einem das nur ein Blick ins Grundbuch.
Falls davor: man wird es sich vermutlich irgendwie hingedreht haben. Ganz koscher, unter korrekter Einhaltung des BGB, kann es zumindest nicht gelaufen sein. Siehe § 903 BGB, wo seit dem 1.1.1900 festgehalten ist "Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und Andere von jeder Einwirkung ausschließen." (später kam noch die Ergänzung mit den Tieren, die ist hier aber nicht relevant). Abweichend von der üblichen Nomenklatur des BGB gilt dies auch tatsächlich nicht nur für bewegliche Sachen (Mobilien) im Sinne des BGB sondern auch für Immobilien. Dabei kann ich mir keine gesetzliche Grundlage vorstellen, die eine staatliche Enteignung rechtfertigt um eine einfache, innerstädtische Grünfläche anzulegen, ohne dabei Willkürherrschaft zu üben. Zumal die DDR in ihrer eigenen Verfassung stehen hatte "Das persönliche Eigentum der Bürger und das Erbrecht sind gewährleistet." (Art. 11 Absatz 1); während da ja auch viele andere Dinge standen, die der Staat ignoriert hat ("Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß seine Meinung frei und öffentlich zu äußern."; "Niemand darf benachteiligt werden, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht."; "Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ist gewährleistet."; "Alle Bürger haben das Recht, sich im Rahmen der Grundsätze und Ziele der Verfassung friedlich zu versammeln."). Wobei man auch in der DDR deutsch-gründlich war, so steht in der DDR Verfassung doch tatsächlich "Rechtsvorschriften dürfen der Verfassung nicht widersprechen. Über Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Rechtsvorschriften des Ministerrates und anderer staatlicher Organe entscheidet der Staatsrat.", eine Verfassung, die sich soviel Mühe gibt den Anschein von Rechtsstaatlichkeit zu erzeugen und dann doch recht unverblümt die Diktatur der Staatsführung zementiert, liebe Leute, das ist deutsche Gründlichkeit. Also, wenn Honi es so wollte, dann galt auch das Eigentumsrecht nix mehr. Legal, illegal, scheißegal.
Dabei ist halt die Frage, ob man das so gelten lässt oder nicht nach heutigen Maßstäben neu bewerten muss. Der Staat ist nur gezwungen, den Gesetzesstand zum Zeitpunkt des zu prüfenden Gegenstandes einzuhalten, wenn er zu Lasten eines Bürgers handelt (zB Rückwirkungsverbot im Strafrecht). Aber der Staat kann sich eigentlich gerade nicht selbst davor schützen, sich ggf. rückwirkend korrigieren lassen zu müssen. Nur, juristisch lässt man die Regelungen im 2+4 Vertrag zu Enteignungsfragen gerichtlich gelten, sodass es keinen juristischen Weg für die Alteigentümer gibt.
Aber gesetzliche Regelungen sind nur der Mindestrahmen für eine Gesellschaft, ich denke schon, dass es politisch und moralisch angezeigt wäre, zu einer echten Aufarbeitung zu kommen. Wie die auch im Detail aussehen mag. Mich stört deswegen, dass im Beteilugungsprozess komplett über diese Vorgeschichte des Areals hinweg gegangen wurde.