In einem Rechtsstaat sollte es ein absolutes Nogo sein, verschiedene Standards für verschiedene Menschengruppen zu etablieren. Das ist niemals Verfassungskonform.
da gebe ich dir sogar Recht , es kann doch nicht sein , daß man nun davon redet den örtlichen B-Plan zu ändern , andere Baugesetze zu erlassen , Baunormen ändern , um nun alles , was man vorher sich mühselig an DIN-Normen, Auflagen, Vorschriften usw. ausgedacht hat , einfach zu ändern