Kieselgur spricht zwei Sachen an, die man auseinander halten sollte:
Dass öffentliches Bauen sich sehr oft verteuert und in diesem Zusammenhang der Eindruck entsteht, die Verantwortlichen gehen mit Steuergeldern zu sorglos um und gäben zu viel aus, ist m. E. eher eine medial induzierte Scheinrealität denn wirklicher Fakt. Diese ergibt sich ja meist nicht daraus, dass etwa mangelhafte oder dilettantische Planung, unprofessionell geführte Vergabeverfahren und Vergabefehlentscheidungen sowie schlechte Kontrolle der Bauabwicklung zu unnötig hohen bzw. künstlich hochgetriebenen Preisen führen würde, sondern daraus, dass die basierenden Kostenschätzungen zu niedrig sind, d. h. mit realistischen Ansätzen von Beginn an ergäben sich keine oder zumindest viel geringere tatsächliche Kostensteigerungen. Sicher ist das Hantieren mit unrealistischen Kostenansätzen bei vielen Projekten Teil der Politik (weil Projekte z. B. anders nicht vermittelbar wären), was natürlich auch nicht gerade dem zurecht bestehenden Anspruch der Öffentlichkeit hinsichtlich aufrichtigem und verantwortlichem Handeln entspricht.
Davon abgesehen kann natürlich bei Planung, Vergabe und Bauabwicklung einiges schief gehen – klar. Das Vergaberecht ist dann aber doch zum Glück weit komplexer, als dass dieser von Kieselgur beschriebene Weg ins Verderben eine reale, geradezu zwangsläufige Konsequenz darstellen würde. Anders als oft zu lesen, gibt es keinen Zwang, den billigsten Anbieter zu beauftragen. Welche Kriterien zur Vergabeentscheidung beitragen, liegt im Ermessen des AG und muss sich aus dem jeweiligen Fall ergeben und nachvollziehbar begründet sein. Das ist niemals der niedrigste Preis, sehr oft das kostengünstigste Angebot (ein Unterschied zu „am niedrigsten“), sehr oft werden aber mehrere Kriterien unterschiedlich gewichtet miteinander verkettet, wobei manchmal auch andere Kriterien als der Preis wichtiger sein können. Darüber hinaus ist natürlich kein Auftraggeber von der Pflicht befreit zu prüfen, inwiefern Anbieter auskömmlich und realistisch kalkuliert haben, ob sie sowohl technisch, als auch wirtschaftlich geeignet sind und ob eine zügige und planmäßige Abwicklung des Auftrages erwartet werden kann. Das ganze ist eine komplexe und anspruchsvolle Aufgabe für den Auftraggeber, für die er sich jedoch üblicherweise professioneller Hilfe von Planungsbüros oder Projektsteuerern bedient. Die Hauptverantwortung liegt also bei den Akteuren (AG, Planer, Überwacher), sie sind in der Pflicht, den vom Vergaberecht vorgegebenen Rahmen richtig anzuwenden und da hapert es sicher öfters mal, aber keineswegs immer und schon gar nicht ist es realistisch davon auszugehen, bei richtiger Anwendung des Vergaberechts seien sämtliche Unbillen des Bauens vorhersehbar und planbar ergo sich daraus ergebende Kostenunsicherheiten und in der Endkonsequenz Kostensteigerungen vermeidbar.
Nach allem was ich bisher so gehört und gelesen habe, ist das Humboldtforum ein positives Beispiel hinsichtlich der Einhaltung des Kosten- und Zeitplanes. Als weiteres positives (eher unbekanntes) Beispiel kann auch die Sanierung der MVA Ruhleben der BSR genannt werden bei der auch mehrere Mio EUR ausgegeben wurden und werden.