Carlo und libero: Das Ziel des Bürgerbegehren war es ja eben NICHT ein "Bauvorhaben eines privaten Bauherrn (wie hier der Stiftung), für das Baurecht besteht, durch einen Bürgerentscheid aufzuheben." Das Baurecht sowie das Stiftungsrecht wird und bleibt anerkannt.
Nur die Bevölkerung sollte gefragt werden, ob die Stadt Potsdam sich aus dem Projekt Wiederaufbau Garnisonkirche zurückziehen sollte.
^^ Das ist Weisswäscherei! Wenn eine Initiative "Gegen Garnisonkirche" heisst, die "die Auflösung der Stiftung Garnisonkirche anstrebt", dann ist die Zielsetzung eindeutig, nämlich juristisch unhaltbar.