@ Dunning-Kruger
Das von der Stadt in die Stiftung eingebrachte Grundstück ist mit dieser Einbringung zum Stiftungsvermögen geworden und befindet sich damit nicht mehr im Besitz der Stadt! Die Stadt Potsdam ist dadurch in die Stiftung eingetreten und hat ihr Stimmrecht bekommen. Zwar kann die Stadt Potsdam durch den Bürgerentscheid gezwungen werden für die Auflösung und Rückabwicklung der Stiftung zu stimmen (was eine Rückübertragung des Grundstückes einschlösse), einen Rechtsanspruch gibt es dafür aber nicht und die Mehrheitsverhältnisse stehen eher gegen eine Auflösung der Stiftung.
An eine Stiftung übertragenes Vermögen ist wie ein Geschenk, auf dessen Rückgabe man ja auch nur unter sehr engen Voraussetzungen klagen kann. Dies wäre nur bei "groben Undank" oder wenn etwa das Vermögen dem Stiftungszweck zuwider verwendet würde, der Fall. Davon kann hier allerdings ja keine Rede sein.