Zitat von horus2Bei einer Immobilie verkauft man auch den Grund und Boden auf der sie steht. Und dieser ist nicht vermehrbar. Genau das, was Du selbst in den Raum stellst! Oder versetzt Du das Haus darauf in die Cloud? Und da gibt es genauso die benannten "leistungslosen Gewinne".
Selbstverständlich wird bei dem Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung auch der (anteilige) Grund veräußert. So "gerecht" es wäre, dass auch in diesen Fällen für die Wertsteigerung des Bodens nach Art. 161 verfahren wird, so wenig möglich ist dies in der Praxis. Ich kenne zumindest keine pragmatische Möglichkeit den Veräußerungsgewinn nach Boden und Wohnraum aufzuschlüsseln.
Ein "Weiter so" bezüglich der Grundstückspreise kann es für mich jedenfalls auch nicht sein.
Zitat von horus2Deine Aussagen sind schon sehr Ideologielastig. Da fühl ich mich echt vorgeführt.
Welche Ideologie legst du meinen Aussagen denn zur Last? Es ist sicher nicht meine Absicht, dich vorzuführen, eine kleine spitze Antwort ("Autos stehen...") wirst du mir dennoch sicher nachsehen, du teilst schließlich selbst gerne aus :).