^ Bei der Planfeststellung nicht direkt. Aber du musst u.a. die Vorgaben der EIGV (Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung), die auf der EU-Richtlinie 2016/797 basiert, bei der Planung berücksichtigen und die entsprechenden Prüfungen durch die sog. Benannten Stellen und die Inbetriebnahmegenehmigung (IBN) durchführen lassen. Das steht dann natürlich auch so im Planfestellungsbeschluss. Die Inbetriebnahmegenehmigung läuft über das EBA; welche Unterlagen dort einzureichen sind, ist hier nachzulesen. Das ganze Verfahren ist ziemlich kompliziert, aufwändig und teuer. Darüber hinaus ist auch noch die VV Bau anzuwenden, das ist aber "nur" eine nationale Regelung.
Hauptbahnhof Frankfurt
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Hallelujah. Der Nordaufgang wurde geschlossen und wird jetzt renoviert. Das war der traditionell schlimmste Ort des Hauptbahnhofs, gerade in letzter Zeit wurde es noch einmal schlimmer. Der Vorhof zur Hölle.
Mögen die Kompetenzgerangel, die für die katastrophale Situation gesorgt haben, gelöst werden und der Nordaufgang nie wieder so schlimm werden wie er viel zu lange Zeit war.
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