Mich würde ja nach wie vor interessieren, ob es möglich ist, dass die vorhandenen Wippenteile zur Versteigerung kommen.
Freiheits- und Einheitsdenkmal (in Bau)
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^^ temp :
Offensichtlich wurde für die Arbeitsgemeinschaft Milla/Waltz ein Insolvenzantrag gestellt. Das Gericht hat jetzt ein Verfügungsverbot erlassen und einen vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt, der sich zunächst ein Bild von der Lage verschaffen wird.
Über die Hintergründe ist wohl nichts weiteres öffentlich bekannt. Aber man kann wohl sagen, dass die Fertigstellung des Denkmals damit in weite Ferne gerät, wenn der Bund keine weiteren Mittel zuschießt.
Unnötiges Zitat entfernt.
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Nichts anderes habe ich geschrieben, wurde ja leider verschoben. Als Jurist kann ich nur wiederholen: isch over.
Hier hängt nicht nur das Material fest, auch das Urheberrecht sowie das implizierte Wissen, das nicht niedergeschrieben ist. Und es obliegt nicht mehr dem Projektnehmer, noch dem Auftraggeber, was damit wirtschaftlich geschieht, sondern dann der Insolvenzverwaltung und die hat kein Interesse an einem Denkmal, sondern ist verpflichtet die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen.
Die Haushaltsordnung des Bundes macht es de facto unmöglich in so einer Situation Geld nach zu schießen. Und jemand anderes kann es nicht einfach übernehmen, da Urheberrecht und impliziertes Wissen das unmöglich machen.
Das durchschnittliche Insolvenzverfahren dauert in Deutschland zudem 4 Jahre.
Das Projekt ist vorbei. Da kommt nichts mehr.
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Kann der Insolvenzverwalter nicht z. B. die Urheber- bzw. Nutzungsrechte an den Bund verkaufen? Der Verwalter könnte dann aber auch an jemand anderen verkaufen, oder?
Mir ist auch immer noch nicht klar, wem nun der Metallschrott in der Lagerhalle gehört. Hat der Bund den bezahlt, obwohl es einen Generalunternehmer gibt? Oder habe ich da was falsch verstanden?
Und warum musste die AG Milla und Partner überhaupt Insolvenz anmelden? Welche Ausgaben bzw. Verbindlichkeiten hatten die denn? Das sind doch nur Werbeleute und eine Künstlerin. Sind die irgendwie in Vorleistung gegangen, eben weil sie als Generalunternehmer auftraten?
Oder haben sie vielleicht auch einfach selbst keine Lust mehr auf das Drama und die Insolvenz ist ihr Notausgang?
Der Grad an Kompliziertheit scheint jedenfalls mit jeder Meldung zuzunehmen.
Was müsste der Bund nun tun, falls dort wirklich noch jemand das Denkmal fertiggestellt sehen möchte. Geld überweisen? An wen? An den insolventen Stahlbauer oder an das insolvente Projektbüro? Und wie viel Geld? Und wäre das überhaupt rechtens?
Verfallen eigentlich im Haushalt bereitgestellte Mittel auch irgendwann?
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Verfallen eigentlich im Haushalt bereitgestellte Mittel auch irgendwann?
Sicher, es gilt das Jährlichkeitsprinzip (§ 45 BHO). Es gibt aber auch Ausnahmen...
"Nicht ausgeschöpfte Ausgabeermächtigungen, die nach § 45 Abs. 1 BHO am Ende des Haushalts-
jahres verfallen würden, können nach § 19 Abs. 1 BHO auf das Folgejahr übertragen werden. Die
nicht verausgabten Mittel werden als Ausgabereste für die jeweilige Zweckbestimmung über das
Haushaltsjahr hinaus verfügbar gehalten. § 19 BHO richtet sich an die an der Aufstellung des
Haushalts Beteiligten und bindet über § 15 Abs. 1 HGrG auch den Gesetzgeber.7 Die Übertragbar-
keit ist für Investitionen und Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen gesetzlich zugelassen
(§ 19 Abs. 1 Satz 1 BHO - geborene Übertragbarkeit), kann aber auch durch das Haushaltsgesetz
oder den Haushaltsplan angeordnet werden (§ 19 Abs. 1 Satz 2 BHO - gekorene Übertragbarkeit)."
Im Einzelnen hier nachlesbar https://www.bundestag.de/resou…/WD-4-058-21-pdf-data.pdf
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Urheberrechte sind in Deutschland unveräußerlich! Es kann lediglich ein Nutzungsrecht eingeräumt werden. Sie sind als höchstpersönliches Recht auch nicht Teil einer Insolvenzmasse!
Ein Insolvenzverwalter kann dich genauso wenig zwingen Nutzungsrechte an deinen Werken zu verkaufen wie er dich zwingen kann eine Erbschaft deiner verhassten Tante anzunehmen. Insolvenz heißt nicht vogelfrei.
Zugleich sind die Nutzungsrechte für den Bund, an dieser Stelle, aber bereits in dem Vorhaben gebunden.
Man kann das nicht ignorieren und quasi daneben das selbe Projekt nochmal starten.
Das Insolvenzrecht ist primär dazu da alle Gläubiger bestmöglich zu bedienen und nicht Denkmäler zu bauen, ich kann mich nur wiederholen. Durchschnittlich werden in Deutschland ca. 5% der Ansprüche am Ende eines Insolvenzverfahrens bedient. Ein Insolvenzverwalter kostet auch nicht wenig Geld, der kommt vor allen anderen und bekommt natürlich 100% seiner Rechnungen bezahlt.
Und in dieser Situation ist es nicht mehr die höchste Priorität der Personen, deren Existenz jetzt in Scherben liegt, irgendwas fertig zu bauen sondern die eigenen Angelegenheiten irgendwie in Ordnung zu bringen. Niemand der Betroffenen sorgt sich jetzt ohje ohje dann können wir das gar nicht fertigbauen was machen wir denn jetzt. Man möge es ihnen nachsehen. Und falls das Projekt am Ende gar dafür verantwortlich ist, weiss ich natürlich auch nicht, wird wahrscheinlich das Gegenteil der Fall sein und sie wollen nie wieder was davon wissen, ein Ende mit Schrecken statt ein Schrecken ohne Ende.
Es ist vorbei.
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Und in dieser Situation ist es nicht mehr die höchste Priorität der Personen, deren Existenz jetzt in Scherben liegt, irgendwas fertig zu bauen sondern die eigenen Angelegenheiten irgendwie in Ordnung zu bringen.
Aber wenn man tatsächlich (noch) auf Geld vom Bund schielt, ist das Fertigbauen die einzige Möglichkeit, welches zu bekommen und der Insolvenzantrag als Druckmittel gedacht? Nach dem Motto: wenn ihr nicht zahlt, bleibt es ewig Bauruine. So ähnlich dachte sich das der Stahlbauer vielleicht auch (zusätzliches Geld gab's dann aber nicht). Andererseits ist die Argumentation naheliegend, dass sich die Nutzungsrechte der Bund vielleicht bereits gesichert habe und nun nicht nochmal dafür bezahlen kann.
Und der Bund wägt vielleicht ab, was peinlicher ist: den Sockel so zu lassen, wie er ist, rückzubauen oder sich das Abenteuer Einheitsdenkmal weiterhin zu geben. Wer wäre eigentlich verantwortlich dafür, einen Rückbau zu bezahlen? Milla und Partner, weil sie ihren Vertrag nicht erfüllt haben? Und da sie insolvent sind, ist es dann Angelegenheit des Bundes? Wer ist eigentlich aktuell Besitzer des Sockels? Als Bauherr wird auf dem Bauschild die Bundesrepublik genannt, aber wenn Bauherren noch nicht alle Raten gezahlt haben...
Ich bin sehr gespannt, ob sich jetzt mal ein/e Politiker/in aus der Deckung wagt und die Fertigstellung offen infrage stellt.
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Die Motivation, über den Insolvenzantrag Druck auf den Bund auszuüben, ist eine wahrscheinliche Variante. Aber von außen kann das niemand abschließend bewerten.
Dass Nutzungsrechte am Entwurf vorab isoliert ("insolvenzfest") eingeräumt wurden, wäre eher ungewöhnlich. Zur genauen Beurteilung müsste man aber die Verträge kennen.
Der Sockel ist als fester Bestandteil des Grundstücks Eigentum des Grundsückseigentümers, unabhängig von irgendwelchen Zahlungen. Einen Rückbau müsste derjenige bezahlen, der ihn in Auftrag gibt. Zu bedenken wären hier ggf. denkmalrechtliche Anforderungen hinsichtlich der Wiederherstellung der alten Fundamente einschl. der Mosaike.
Bei den Stahlteilen ist das Eigentum zweitrangig, im Vordergrund steht das Pfandrecht des Werkunternehmers. Dieses kannn ausgeübt werden solange Zahlungen offen sind.
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JimmyMcGill Ich meinte die Nutzungsrechte an den Urheberrechten. Ich habe das blöd formuliert, indem ich "Urheber- bzw. Nutzungsrechte" geschrieben habe, sodass sowohl ErSieEs als auch du mich missverstanden haben.
Das Nutzungsrecht an den Stahlteilen würde nach Fertigstellung des Denkmals sicherlich an den Bund übergehen – aber von einer solchen Zukunft sind wir aktuell ja ferner denn je.
Milla und Partner ist doch letztendlich "nur" ausführender Dienstleister und ist weder Urheber, noch wird es hier um Nutzungsrechte gehen
Wie kommst du denn darauf? Meines Erachtens sind Milla und Partner Urheber, gemeinsam mit der Choreografin Sasha Waltz. Der Bund müsste sich in jedem Fall mit den Urhebern einigen, wenn er fertigbauen wollte. Die hätten sicher nix dagegen. Andererseits hat es ja zuletzt auch nicht geklappt, als die ersten Mehrkosten bekannt wurden. Ob es durch eine weitere Insolvenz einfacher geworden sein sollte... Ich bin auch gespannt auf die weitere Diskussion, glaube aber, dass wir gar nicht so viel Konkretes zu lesen bekommen werden. Die Beteiligten schweigen mit Rücksicht auf laufende Gerichtsverfahren, die Presse beschränkt sich seit langem auf Spott und die Politik ist mucksmäuschenstill.
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Jo, da habe ich Stahlbauer und Dingsbums-Agentur durcheinander gebracht, danke für den Hinweis.
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Ein Segen, dass die Vollendung der Einheitsiwippe in weite Ferne rückt. Ein Hirngespinst von irgendwelchen kulturellen Eliten, das von Anfang an zum Scheitern verurteilt war. Berlin ist, neben der Stadt selbst, voll von Denkmalen und Symbolen der deutschen Wiedervereinigung und Teilung (Brandenburger Tor, East Side Gallery, Bornholmer Straße, Denkmal für die Mauertoten etc. etc.). Daneben gibt es das Denkmal in der neuen Wache, zwar genereller gefasst, aber gerade mit der Geschichte als zentralen Gedenkort der ehem. DDR und nun als Denkmal für alle Opfer von Gewaltherrschaft, ebenfalls ein würdevoller Ort der Erinnerung.
Dieses Ding hätte höchstens weiter zur touristifizierung der Berliner Innenstadt beigetragen, inwiefern dieses Ding die Erinnerung an die deutsche Teilung und Wiedervereinigung aufrechterhalten hätte sollen war mir schon immer schleierhaft. Jeder Mensch, der die Wiedervereinigung bewusst erlebt hat, dürfte beim Anblick der Wippe eigentlich nur ungläubig mit dem Kopf schütteln.
Ein sinnvoller Beitrag wäre es gewesen mit dem Geld für dieses Denkmal das keiner braucht, Bildungsangebote für Schulklassen oder die Sanierung von existierenden (!) historischen Orten im Zusammenhang mit der deutschen Teilung zu finanzieren.
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Das ist hier schon gerade echt Stammtisch, sorry. Man stellt nicht nur nicht mal eben Insolvenzantrag aus Taktik, man darf und muss ihn dann stellen wenn eine Insolvenz vorliegt. Was habt ihr denn für Vorstellungen davon wie unsere Gerichte funktionieren? Unfassbar.
Ich bin hier raus, diese Diskussion ist nur noch vor sich hin philosophieren, ohne Sinn für Rechtsthemen und Verstand bezüglich der Thematik.
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ErSieEs Ich gestehe! Ich bin aufgrund architektonischen Interesses hier angemeldet, nicht weil ich mich in Rechtsfragen auskennen würde. Umso schöner, wenn jemand dabei ist, der mehr davon versteht.
Aber wenn du schon so dünnhäutig reagierst, kann ich mir die Retourkutsche nicht sparen.
Man stellt nicht nur nicht mal eben Insolvenzantrag aus Taktik, man darf und muss ihn dann stellen wenn eine Insolvenz vorliegt.
Dass man etwas nicht tun sollte, heißt nicht, dass man keinen Insolvenzantrag aus taktischen Gründen stellen darf. Jeder darf alles beantragen, ob es dann durchgeht, ist was anderes. Siehe Befangenheitsanträge, die auch nur dazu dienen können, Verfahren in die Länge zu ziehen und Druck auszuüben.
Bei Stahlbauer Rohlfing darf man schon spekulieren, ob Taktik dahintersteckte, erst einen Insolvenzantrag zu stellen und diesen dann im Anschluss zurückziehen zu wollen.
Nach Insolvenzantrag: Anwalt äußert sich zu Stemweder Stahlbauer | nw.de
Doch offenbar, Stand Juli, dauert das im Februar begonnene Insolvenzverfahren Rohlfings nach wie vor an.
Mir ist klar, dass wir hier spekulieren, aber ich würde schon gern verstehen, was da vor sich geht.
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Man stellt nicht nur nicht mal eben Insolvenzantrag aus Taktik, man darf und muss ihn dann stellen wenn eine Insolvenz vorliegt.
Das sehe ich etwas anders. Zunächst einmal gibt es zwei Insolvenzverfahren, eins für die Arge Milla & Partner GmbH/Sasha Waltz Arge Einheitsdenkmal Berlin und eins für die Milla & Partner GmbH. Bei beiden handelt es sich um sog. Eigenanträge, sie wurden also durch die Unternehmen selbst eingeleitet. in diesen Fällen gilt der zusätzliche Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit nach § 18 Abs. 1 InsO. Hierbei hat der Schuldner es selbst in der Hand, ob und wann ein Antrag gestellt wird, eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Das lässt durchaus Raum für taktische Erwägungen.
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Das stimmt schlicht und ergreifend nicht.
Man hat da in etwa so viel Handlungsfreiheit wie über die eigene Blase.
Fortbestehensprognosen sind inzwischen wieder über 12 Monate zu erstellen (wer nicht weiss das ist kann einfach nicht mitreden).
Insolvenzverschleppung ist eine Straftat.
Steuerberater und Rechtsanwälte beraten Unternehmen und Unternehmer dahingehend.
Wer eine Seifenoper sehen will, der hätte eher gesehen, dass mit der Ankündigung einer ansonsten drohenden Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eine Nachverhandlung eingefordert wird. Jetzt ist es dafür zu spät.
Die Sache ist aus der Hand der Unternehmer, die Firma ist in bisheriger Form ruiniert, Mitarbeiter und die Unternehmer verlieren ggf. ihre Existenz und Reputation. Ne Leute, damit taktiert man nicht am grünen Tisch herum. Das ist Existenzvernichtung.
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Was genau stimmt nicht?
Zu einer Fortführungsprognose nach § 19 Abs. 2 InsO hatte ich nichts gesagt. Der Rest sind Allgemeinplätze.
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Ich möchte noch hinzufügen, dass der Insolvenzantrag die "Arge Milla & Partner GmbH/Sasha Waltz" betrifft, die "Milla & Partner GmbH" ist eine andere GmbH, richtig? Und bei der GmbH haftet man nicht mit persönlichem Vermögen, sondern mit dem Stammkapital der Firma (min. 25.000 Euro). Soweit ich weiß, wird es nur brenzlig, wenn Pflichten vernachlässigt wurden, dazu gehört auch, eine drohende Insolvenz nicht rechtzeitig angemeldet zu haben.
Ob "Existenzen vernichtet" werden, wenn eine GmbH insolvent ist, die nur dem Errichten des Denkmals diente, sei dahingestellt. Und da das Urheberrecht bei Milla und Waltz verbleibt, würde mich eine Einschätzung interessieren, ob die nicht einfach eine neue GmbH aufmachen könnten. Dazu müsste man vielleicht wissen, ob sich der Bund die Nutzungsrechte an der Idee gesichert hat. Ich würde es schon toll finden, wenn hier jemand (gelassen) erklären könnte, wie so etwas ablaufen kann.
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Die Milla und Partner GmbH ist ein Partner der Arge, Sasha Waltz der andere. Jetzt haben sowohl die GmbH als auch die Arge einen Insolvenzantrag gestellt.
Deinen Wunsch nach Aufklärung verstehe ich, in Ermangelung vieler und wichtiger Details wird Dir aber niemand einen seriösen Überblick geben können. Abstrakte Ausführungen zum Insolvenz- oder Urheberrecht helfen da wenig weiter.
Tatsächlich ist Milla aber keine nur für das Projekt gegründete GmbH. Und ob Gesellschafter oder Dritte Sicherheiten gegeben haben, die jetzt im eingetretenen Insolvenzfall verwertet werden, wissen wir nicht.
Mit dem Urheberrecht allein dürften Milla und Waltz wenig anfangen können, über das Nutzungsrecht verfügt im Zweifel der Insolvenzverwalter. Einen Wert hat es jedoch auch für ihn nur noch, wenn eine Fertigstellung des Denkmals erfolgen soll.
Der Bund wird seine Strategie (wenn er eine hat) nicht öffentlich herausposaunen. Da gibt es valide Infos erst bei der nächsten Finanzierungsrunde.
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Stahlbauer Rohlfing streitet sich gerichtlich auch schon seit längerem mit der Stadt Dülmen. Dort wirft man ihm vor, eine von seiner Firma gebaute Brücke weise Mängel auf, die der Stahlbauer weder überprüft noch behoben habe.
Bahnhof-Brücke: Stahlbauer meldet Insolvenz an (dzonline.de)
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Laut Presseberichten hatte Rohlfing ja bei einigen Projekten Probleme. Das dürfte letzten Endes auch zu dem Insolvenzverfahren geführt haben. Eher unwahrscheinlich, dass das Einheitsdenkmal hier maßgeblich war, das tritt vom Volumen her deutlich hinter die anderen Projekte zurück.