Nur mal ins Unreine spekuliert:
100.000 m² BGF minus, sagen wir 20.000 m² für Altes PP und Sockelbereich, bleiben 80.000 m². Bei einer BGF von 1.600 m² pro Geschoss, käme man auf 50 Stockwerke, was bei einer Geschosshöhe von 3,00 m rd. 150 m Gebäudehöhe ergäbe. Das kann man jetzt mit geänderten Flächenzahlen rauf und runter deklinieren. Der denkmalgeschützte Teil des alten PP kommt auf max. 14.000 m², wobei evtl. bestimmte hofseitige Anbauten entfallen könnten (ca. 3.000 m²), das hängt davon ab, welche Gebäudeteile geschützt sind.
Das im alten B556 vorgesehene Hochhausbaufenster sah eine BGF von 65.000 m² vor für 145 m Gebäudehöhe vor, das waren etwa 1.350 m² BGF pro Geschoss (siehe hier).