^ ich möchte nachtragen, dass der Vertrag noch viel mehr regelt:
Alles anzeigen- Die Stadt Bad Homburg ist alleinige Vorhaben - und Kostenträgerin. Die nicht förderfähigen Herstell-, Planungs- und Baunebenkosten bzw. die Eigenanteile an den förderfähigen Kosten werden von der Stadt Bad Homburg getragen.
- Die Stadt Bad Homburg ist Bauherrin des Projekts. Für die Realisierung der Verlängerung der U2 wird eine Projektgesellschaft gegründet.
- Ausschreibung und Vergabe weiterer Planungs- und Bauleistungen erfolgen durch die Stadt oder die Projektgesellschaft.
- Die VGF begleitet und prüft die weiterführende Planung umfassend.
- Antragsteller der Fördermittel und damit auch deren Empfänger ist die Stadt Bad Homburg (bzw. die Projektgesellschaft).
- Der Betrieb und der laufende Unterhalt der verlängerten U2 erfolgt durch die VGF.
- Der Fahrplan beinhaltet einen 15-Minuten-Takt in der Haupt - und Nebenverkehrszeit (Montag bis Freitag zwischen 7:00 und 19:00 Uhr.
- Die Fahrgeldeinnahmen infolge der Verlängerung gehen an die VGF.
- Die für die U2 -Verlängerung erforderlichen Grundstücke werden von der Stadt Bad Homburg gekauft und verbleiben im Eigentum der Stadt.
- Die Stadt Bad Homburg ist verantwortlich für die erforderlichen Reinvestitionen der Ingenieurbauwerke (Brücken), des Tunnelbauwerks einschließlich der unterirdischen Station und deren Ausstattung (z.B. Aufzüge, Medien, Lüftung).
- Die VGF ist verantwortlich für die erforderlichen Reinvestitionen der ober- und unterirdischen Fahrwege einschließlich elektrischer Streckenausrüstung und Signaltechnik, Haltestellen und Stationen nebst fahrbetrieblicher Ausstattung (z.B. Fahrscheinautomaten, Haltestellenausstattung), Anlagen etc.