Der Punkt Vertragsrecht vs. Volksbefragung reicht in meinen Augen sowieso schon aus.
Du gehst dabei offenbar davon aus, dass es entscheidend ist, dass die Volksbefragung direkte rechtliche Auswirkungen auf die Verträge zu S 21 hat.
Für mich ist das nicht entscheidend.
Wenn die Mehrheit erreicht wird, das Quorum aber nicht, dann mag das direkt zwar S21 nicht kippen, aber die Abstimmung liefert der Landesregierung die Information, was denn nun vom Volk mehrheitlich gewünscht wird.
Einem großen Teil der Bürger wäre Bau oder Nichtbau in diesem Falle egal und von denen, denen es nicht egal ist, wäre dann die Mehrheit für den Stop.
Danach wird sich dann die Landesregierung in ihrem Handeln richten. Ob die Befragung in diesem Fall bindend ist oder nicht spielt dann keine Rolle mehr.
Entscheidend ist vielmehr, wieviel Druck die Regierung de facto und nicht de jure auf die Bahn ausüben kann.
Zwischen der Geisslershow und der Befragung wird immerhin etwa ein Jahr vergangen sein, ohne, dass nenenswerte Fortschritte zu verzeichnen sind.
Wenn es der Regierung gelingt, diese Verzögerung, durch welche Maßnahmen auch immer, noch zwei weitere Jahre aufrecht zu erhalten, dann ist die Sache höchstwahrscheinlich gelaufen.
Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass der jetzige Bahnvorstand die nächste Bundestagswahl überleben wird.
Wenn der Regierung die Verzögerung bis zur Bundestagswahl hingegen nicht gelingt, dann wird wohl gebaut werden.